GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Genau hinsehen, was tatsächlich gebaut wird! Jedem privaten Bauherrn kann nur dringend empfohlen werden, sich durch unabhängigen Bau-Sachverstand beraten zu lassen. Die Betonung liegt aber auf objektiv und unabhängig. Auch wenn diese Service-Leistung in der Regel nicht kostenfrei ist, sollte diese nützliche Investition im Bau-Budget immer eingeplant werden. Ein ideales Hilfsmittel „unfallfrei“ durch den Bauablauf zu kommen, ist darüber hinaus das gute alte Bautagebuch, insbesondere dann, wenn es darum geht, im Nachhinein getroffene Absprachen belegen bzw. vor Gericht beweisen zu können. Regelmäßige Kontrollgänge auf der Baustelle sind für jeden Bauherrn „absolute Pflicht“, bevor etwas kaschiert wird. Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn diese gemeinsam mit dem Bauleiter oder mit dem eigenen Architekten/Baubetreuer arrangiert werden. Deshalb sollte bereits im Vertrag festgeschrieben sein, dass einmal pro Woche ein Kontrollrundgang stattfindet. Eine regelmäßige Inspektion durch persönliche Präsenz auf der Baustelle muss das Motto während der Bauphase lauten. Ganz besonders wichtig ist die Anwesenheit des Bauherrn bei so genannten „Gefahren“ geneigten Arbeiten!, wozu in jedem Fall die Bauwerksabdichtung gehört. Folgende Kontrollzeiträume sollten verstärkt im Focus der Betrachtung stehen, um wichtige Bauabschnitte im Auge zu behalten: vor der Verfüllung der Baugrube: Bodenplatte: Überprüfung der Betondicke! Wärmedämmung und der Verdichtung (Betongüte nachweisen lassen)! Bauwerksabdichtung, Perimeterdämmung! Entwässerung!  bei Rohbaufertigstellung! Mauerwerk: Beschädigungen kontrollieren, Fugendicke nachmessen (Wärmebrücken!) Mauerverband prüfen, Deckenauflage kontrollieren, Ringanker kontrollieren! Check der Rohbau-Maße!  Dachstuhl! Holzqualität: Einbaufeuchte des Holzes nachweisen lassen; Vorsicht: Holzschädlinge! Dacheindeckung! Befestigung der Dachsteine überprüfen! Gefälle kontrollieren! bei Einbau der Fenster!  vor dem Innenputz, korrekter Sitz der Fensterzarge (luftdicht), Fenster richtig herum eingebaut – „Schwachpunkt: Rollladenkästen“ – Wärmedämmglas kontrollieren! bei Fertigstellung der Rohrinstallation ! Dichtigkeitsprüfung, Vorsicht: Kontergefälle (Freispiegelleitungen)!  vor Beginn der Malerarbeiten: Überprüfung aller Wandflächen auf etwaige Beschädigungen; Ist der Untergrund richtig vorbereitet? nach Fertigstellung der Außenanlagen! Kontrolle der Grenzlinie zum Nachbargrundstück! Ist das Gefälle ausreichend, damit das Wasser weg vom Gebäude führt? Endabnahme! Mängelliste, Vorbehalte, Abnahmeprotokoll, komplette Dokumentation! Darüber hinaus ist dringend zu empfehlen, die Fortschritte der Baustelle fotografisch zu dokumentieren. Da heutzutage jeder eine Digitalkamera sein Eigen nennt, sollte eine Foto- Dokumentation ein Muss sein. Insbesondere dann, wenn Mängel festgestellt werden, ist es für eine spätere Beweisführung unabdingbar, wenn von diesen strittigen Bereichen Detailansichten gemacht worden sind. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt beschreibt in diesem Artikel genau auf welche Punkte am Bau mit durchführenden Baufirmen sowie Planern zu beachten sind. Es…

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Anfrage an die Bauherrenhilfe: Ist ein statisches Gutachten für die Aufstellung eines Schwedenofens mit 108kg erforderlich? Für die Aufstellung eines Schwedenofens mit 108kg Gewicht, möchte die Hausverwaltung meiner Mietwohnung in 1040 Wien, ein statisches Gutachten. Ist das wirklich notwendig und wenn ja, was würde solch ein Gutachten kosten? Sollten die Sicherheitsreserven bei einem Haus, auch wenn es um 1900 gebaut wurde, nicht höher als 108kg sein?! Bauherrenhilfeautor und Statiker  Herr DI Christian Karner: Die zulässige Nutzlast lt. damaligen Norma-Linien betrug 150 – 200 kg/m² für einen Tramboden. Bei Verwendung einer lastverteilenden sowie einer Brandschutzplatte ist das Aufstellen eines 108 kg Ofens im Wandbereich kein Problem. Voraussetzung ist der ordnungsgemäße Zustand der alten Deckenkonstruktion (keine Feuchteschäden, keine Kriegsschäden usw.) DI Christian Karner, Karner Consulting ZT-GmbH…

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