GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Achtung bei der Beauftragung der Fertighausfirma „Kampa Österreich“, (Kampa GmbH., Geschäftsführer Haas Josef Benedikt, Knittel Robert) welche durch den Franchisenehmer „Neumann GmbH.“ (Köflach, Michael Neumann) vertreten wird. Im Impressum der Kampa.at findet sich auch die „Zimmerei Montagen Neumann GmbH.“ aus Köflach mit einem „eingeschränkten Gewerbe für ausführende Holzbautätigkeiten“, womit Planungsleistungen den Holzbaumeistern vorbehalten werden. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist per 3.6.2019 Gernot Josef Leitgeb. Kaufmännisch rechtlicher Geschäftsführer wieder Michael Neumann. Wir haben bereits mehrmals mit Herrn Neumann zu tun gehabt, es waren jeweils wesentliche bautechnische Fehler und eine schleppende bis nicht vollständige Mängelbearbeitung feststellbar. Herr Neumann betreibt weiters laut FirmenABC die Firma „Spenglerei Dachdeckerei Neumann GmbH.“ sowie „Zimmerei Montagen Neumann GmbH.“ (Beide ebenfalls in Köflach; Seestraße 6) Wobei uns zu letzteren beiden Firmen keine Baustellen bekannt sind. Jedoch ist in allen Unternehmen Herr Michael Neumann Geschäftsführer. Wir raten zur Vorsicht bei allen genannten Unternehmen. Prüfen Sie Verträge und Angebote genau, zahlen Sie nur nach mängelfreier Leistungserbringung. Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  Geschäftsführer laut heutiger Recherche (November 2022): Haas Josef Benedikt, Knittel Robert Website dieser Firma  FirmenABC       Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.   (Veröffentlicht am 14.11.2022)…

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Aufgrund Baufehler und schleppender Reklamationsbearbeitung auf zumindest 2 Bauobjekten empfehlen wir vor einer Beauftragung an die Firma „STAUNE & JC GmbH in A-4020 Linz“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  Geschäftsführer laut heutiger Recherche (Juni 2022): Herr Mag. Auer Bernhard Website dieser Firma  FirmenABC Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 24. Juni 2022)…

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VORSICHT bei Objektkauf – Oeynhausnerstraße 29, 2512 Tribuswinkel Aufgrund wesentlicher bautechnischer Fehler an einer Neubau-Wohnhausanlage in Oeynhausnerstraße 29, A – 2512 Tribuswinkel empfehlen wir vor dem Ankauf dieses Objektes einen Experten zur technischen Überprüfungen zu beauftragen. Zum Zeitpunkt – Juni 2021 – einer Sachverständigen-Begehung waren umfangreiche Baufehler feststellbar. Möglicherweise wurden oder werden diese Baufehler behoben, eine Überprüfung der Wohnhausanlage wird jedoch empfohlen! Recherchemöglichkeiten: Als Verkäufer dieses Objektes ist Kornfeldgasse 55 Immobilien GmbH, mit Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Dieter Reiberger, bekannt. FirmenABC Das Unternehmen Kornfeldgasse 55 Immobilien GmbH steht in keiner Art und Weise in Zusammenhang mit dem bestehenden Grundstück und Projekt Kornfeldgasse 55. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Das Grundstück/die Adresse Kornfeldgasse 55 in Tribuswinkel bzw. Kornfeldgasse 55 Immobilien GmbH steht in keinerlei Zusammenhang mit  Herrn Dieter Reiberger. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlichung vom 07. Juli 2021) (Aktualisierung 22. Februar 2022)  …

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VORSICHT bei Objektkauf – Hügelgasse 34, in 2542 Kottingbrunn Bei einem Ankaufstest am 3.7.2021, zur Adresse Hügelgasse 34, in 2542 Kottingbrunn sind wesentliche bautechnische Fehler aufgetreten. Möglicherweise wurden oder werden diese Baufehler behoben, jedoch empfehlen wir vor dem Ankauf dieses Objektes einen Experten zur technischen Überprüfungen zu beauftragen. (Veröffentlichung vom 07. Juli 2021)…

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Rechtlicher Überblick & Darstellung der häufigsten Mängel. Schwerpunkt: Bauphysikalische Mängel! Am 21.10.2015 organisiert der Linde Verlag die 3.Jahrestagung „Baumängel & Bauschäden“. Ein Pflichttermin für alle Bauschaffenden mit Fachbeiträgen der Top-Experten der Sachverständigenbranche aus den wichtigsten Gebieten des Bauens: Steil- und Flachdächer Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächer Estriche und Bodenaufbauten Fallbeispiele   IHR NUTZEN: Baumängel und daraus resultierende Bauschäden gehören heute zum Alltag aller am Bau Beteiligten. Die Ursachenfindung ist meist Aufgabe der Sachverständigen der verschiedenen Fachbereiche. Die rechtliche Einführung durch den „Bauanwalt“ Dr. Herbert Gartner und Fachbeiträge der Top-Experten aus der Sachverständigenbranche (aus den wichtigsten Gebieten des Bauens wie Wände, konstruktive Bauteile, Steil- und Fachdächer, Fenster und Türen sowie Estriche und Bodenaufbauten) machen diese jährliche Fachtagung zu einem Pflichttermin für alle Bauschaffenden! PROGRAMMSCHWERPUNKTE: * Einleitung — Mängel aufgrund bauphysikalischer Ursachen * Bauphysikalische Berechnung versus baupraktische Ausführung Dampfsperre – Dampfbremse Konvektionsdichtheit Holzelementdächer Holzwandsockelanschluss Winddichtheit außen Feuchte MONITORING * „Bauphysik“ mit Hausverstand angewandt * Bauphysik in der Praxis ohne bauphysikalische Detailberechnungen im Dachgeschoss z.B.:       Steildachkonstruktionen Flachdachkonstruktionen Fenstereinbau * Wie aus Anforderungen bauphysikalische Mängel werden Jedes Gebäude ist ein Unikat Unvorhergesehene Einflüsse auf den Erfolg Von der perfekten Welt in der Planung zur Realität Risikomanagement im Bauprozess aus der Sicht der Bauphysik Fallbeispiele * „Holz und Feuchtigkeit“ am Beispiel Holzfußböden Holzfußböden: Arten und Aufbau „Stärken und Schwächen“ von Holz Mängel und Mängelursachen Behebung des Mangels, Wertminderung oder Neuherstellung? * Die Bauphysik als Mängelverursacher Kondensat-/Eisbildung bei Fenster und Türen und Hebeschiebetüren Zugerscheinungen bei Hebeschiebetüren Nurglasdecke: Gibt es die Lösung? * Rechtliche Aspekte und Zusammenfassung Die Referenten: Dr. Herbert Gartner, Arch. HS-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Karl Mezera, Ing. Herbert Tschirk, Ing. Wolfgang Hubner, Wolfgang Past, Univ.Lekt. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Vanek, ao.Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Bednar Link zum Seminar Link zum Programm & Anmeldung Weitere Informationen lindeverlag.at…

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Sanierungsscheck 2011 – Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein – Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. „Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können thermisch saniert werden“, sagte Mitterlehner. „Mit dem Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe.“ „Mit der  Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein  ausgelöstes Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von bis zu 10.000 green jobs“, so Berlakovich. Private Förderanträge an Bausparkassen Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden. Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen. Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro! Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt;…

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Sehr geehrter Hr. Nussbaum-Sekora! Gestern zum 1. mal Ihre Sendung gesehen und heute Baupfusch gefunden, danke. Habe 2 Prozesse gegen die Baufirma gewonnen, jedoch haben sie (das Gericht, Anwalt, Sachverständige) nicht weiter auf mich gehört, da noch allerhand im Argen lag. Mein Anwalt meinte, solange der Prozess läuft, hätte ich Garantie. Hat jedoch seit 2007 nichts mehr in meinen Sachen unternommen, war krank, im Urlaub, bekam keine Antwort. Nun habe ich selbst veranlasst, da verschiedene  Anwälte mir beibrachten, dass nach 3 Jahren die Baugarantie erloschen ist,- im Gästezimmer Wand neu befestigen und streichen lassen, (sie kam mir als ich einen Kasten entfernte entgegen)  Garagentor, welches seit Anbeginn beim 1. Hochziehen zerkratzt war (zu nieder eingesetzt) nun 3 cm höher stellen lassen), Nordfassade in Algen, wie bei Ihnen beschrieben, keine Drainage wie lt. Baubeschrieb vorhanden, musste Sickergrube einsetzen lassen, und nun aufgraben und trocknen  lassen, kam Bitumen über den Sockel, demnächst hoffe ich, wird zugeschüttet, die Wand wurde ausgebessert mit  Gitter und Granol. Bleibt noch das Flachdach: Es wurde letztes Jahr als ein Nachbar baute und in derselben Höhe wie mein Dach dann festgestellt, dass sich die Folie gelöst hat, die Versicherung hat Wind und Wetter ausgeschlossen als Schuldursache, liess Sachverständigen kommen, er gab die Schuld der Baufirma, musste Anwalt nehmen, leider kein Baufachmann, es geht nichts weiter, die Firma weigert sich strikt den Schaden anzuerkennen. Habe nun schon Schaden in Tausenden von Euro, (musste Kredit aufnehmen, für Mindestpensionistin schwer zu bekommen) kann nicht auch noch das Dach bezahlen, habe bereits Flecken in der darunterliegenden Waschküche. In der Garage ist durch die Erhöhung der Schiene natürlich die Brandschutzdecke zerstört, kann nicht weiter mit der Reparatur warten. Wissen Sie in Vbg einen Anwalt mit Bauschadenkenntnis? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Hilfestellung durch Bauherrenhilfe-Redaktion: wir bedauern Ihre Situation sehr! Anbei senden wir Ihnen Rechtsanwaltskanzleien mit Focus Bauschäden: Rechtsanwaltskammer – Vbg – bitte klicken um zu den genannten Namen zu gelangen (Suchmaschine, Sie können gerne auch anders wählen). Unsere 1 Wahl wäre ein österreichischer RA! Die nicht in AT sitzenden RA-Kanzleien gab ich zur Wahl dazu sollte keine österreichische Kanzlei für Sie in Frage kommen. Die Erstanfrage bei einem RA ist meist kostenlos – anbei eine Liste mit dieser inkl. Dienstleistung in Vbg. Auch fügte ich eine Liste von RA-Kanzleien ein die einen Focus im Bauwesen (Vbg) haben, bitte vergleichen…

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