GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Im November 2014 wurde Mattl-Haus GmbH nach Durchlaufen der Basis-Kriterien Qualitätssiegel-Mitglied. Bmstr.Dipl.Ing. (HTL) MATTUELLA Andreas  überzeugt von der Qualität seines Betriebes, strebte die Silber-Mitgliedschaft an und lud uns im Oktober 2015 ein seine Baustellen zu prüfen: Heute berichten wir über die 1. Baustelle: Geprüft wurden folgende Punkte: *Termintreue *Ordnung auf der Baustelle *Baustellensicherheit *Bauausführung Bei der Qualitätskontrolle lag eine Rohbauphase vor. Eine andere Baufirma hätte einen Zubau mit Terrassenneubau und Dachsanierung sowie Kellerzugang errichten sollen. Aufgrund schwerwiegender Mängel der ursprünglich ausführenden Firma wurde der Mitgliedsbetrieb Mattl-Haus gebeten in die Arbeiten einzusteigen. Baumeister Mattuella ist hier unmittelbar nach Verständigung in die Arbeiten eingestiegen. Ein Angebot wurde fristgerecht gelegt, die Arbeiten mit den Subfirmen (Dachsanierung, Fenster-Türlieferung) in kürzest möglicher Zeit organisiert. 2 Beanstandungen deren Nachbesserungen mit Bildern nachgewiesen werden: *Abdichtung Säulen *Schalungsbahn Wir gratulieren Mattl-Haus GmbH zur Voll-Mitgliedschaft Silber!  …

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Seit dem Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2012 hat sich einiges verändert: Die neue Generation von Elektrogeräten kann ein Auslösen der bis dahin gebräuchlichen FI-Schalter verhindern, die Bauordnung erlaubt sinnvollerweise die Gebäudeheizung mit Strom, die Brandvorschriften wurden gelockert und es gibt neue Normen. Nach der erfreulicherweise zum Bestseller mutierten Erstauflage hatte ich mir ursprünglich vorgenommen, im Anschluss ein Buch zum Thema „Sanierungen und Gebrauchtimmobilien“ zu schreiben. Aus zeitlichen Gründen habe ich es bislang nicht geschafft. Aber ich war nicht untätig und habe nach vielen, teilweise verzweifelten Bauherren-Anfragen massiv Zeit in die Entwicklung von „Qualitätsbetrieben“ investiert (Bauherrenhilfe.org). Mein lang geplantes und endlich umgesetztes Projekt der „geprüften Betriebe“ nimmt mich nun mehr in Anspruch als erwartet. Wir prüfen Betriebsmittel und Baustellen, Mitarbeiter und Kundenzufriedenheit. Dabei hat es mich überrascht, wie viele Firmen bereit sind, sich tief in die Karten schauen zu lassen. Es ist mir ein großes Bedürfnis zu zeigen, dass es nicht nur viele wirklich gute Betriebe gibt, sondern dass diese auch die überwiegende Mehrheit darstellen. Außerdem war es mir ein Bedürfnis, statt eines zweiten Buches neue Themen in eine zweite Auflage einzubringen. Schlussendlich lassen sich der „Gebrauchthauskauf“ und die „Sanierung“ gar nicht so einfach vom Neubau trennen. Rund um die Verwirrung zum Thema „Estrich und Fliesen“ habe ich noch ein gänzlich neues Kapitel geschrieben und das letzte Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema „Rechtsstreit“. So sind insgesamt vier neue Kapitel entstanden. Last but not least habe ich das erste Kapitel um Infos zum „Nachbarschaftsrecht“ ergänzt. Denn was nützt dem Leser  die beste Bautechnik, wenn vertrags- und baurechtliche Umstände das „Traumschiff Hausbau“ gegen die Wand fahren lassen? Ich wünsche mir von Herzen, dass ich Ihnen, den Leserinnen und Lesern, ein klein wenig von meiner bautechnischen Begeisterung übermitteln kann und vor allem: dass sich Ihre Investition in dieses Buch tausendfach für Sie rechnet! Günther Nussbaum PS: Man möge mir die nicht ganz gendergerechte Sprache verzeihen. Wenn ich von Bauherren und Häuslbauern schreibe, meine ich natürlich auch Baufrauen und Häusbauerinnen. Die vollen 376 Seiten bestellen Sie um 24,90 Euro: lindeverlag.at thalia.at amazon.at oder besuchen Sie uns in unserer neu eröffneten Fachbuchhandlung. Mehr Information gewerbeakademie.at…

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Im Mai 2015 wurde Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. nach Durchlaufen der Basis- und Silber Kriterien  – Gold-Mitglied. Geschäftsführer Ing. Karl Macho überzeugt von der Qualität seines Betriebes, strebte die Gold-Mitgliedschaft an und lud uns ein, eine weitere Baustelle in 2123 Unterolberndorf zu besichtigen. Prüfungen bestanden! Wir gratulieren Aust-Bau zur Voll-Mitgliedschaft Gold!  …

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Unser Silber Mitglied  Aust-Bau Gesellschaft m.b.H., hat um die Vollmitgliedschaft Gold zu erreichen, folgendes weiteres Qualitätskriterium erfüllt: Prüfung einer Baustelle vom Team der Bauherrenhilfe. Geprüft wurden folgenden Punkte: Ordnung auf der Baustelle Baustellensicherheit Baubeteiligte (Mitarbeiter,Polier) Bauausführung o Objekt 2123 Unterolberndorf Bei der Qualitätskontrolle zu Austbau lag eine Rohbauphase vor. Die Deckenbewehrung war noch nicht fertig gestellt. 3 Beanstandungen: An einer Stelle war der Mörtelpuffer beim Ziegelsturz zu knapp bemessen (geringfügig) An einer Stelle war die Stumpfstoßverklebung zwischen Innenwand und Außenwand fehlerhaft (geringfügig) Die Bodenplatte war ungleichmäßig betoniert (geringfügig) Ausführungsdetails sind überdurchschnittlich sauber und vollständig vorhanden. Die Baustellenqualität liegt weit über dem Durchschnitt. Kontakt: www.austbau.at    …

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Der SOLID-Talk am 28.01.2015 widmete sich dem heißen Thema vom 1-Mann-Gewerbe bis zur Dumpingfirma in rechtlicher, praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Vor dem Hintergrund von Preis- und Lohndumping, Vergaberecht und Qualitätsfragen diskutierte eine mit dem Thema ständig befasste prominente und hochqualifizierte Runde mit Ing. Peter Außerlechner (GF Bauer Spezialtiefbau), KommR Maria Epple (Landesinnungsmeisterin Bgld), Mag. Manfred Essletzbichler (Wolf Theiss Rechtsanwälte) und Mag.Manfred Katzenschlager (GF Bundesinnung Bau) unter der Leitung von Thomas Pöll (Chefredakteur Solid). Sehen Sie hier die Zusammenfassung des 2.Solidtalk vom 28.01.2015: Das waren die Diskutanten:…

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Umfragen zufolge stecken Österreichs Gewerbe- und Handwerksbetriebe in einem Konjunkturtief. Die Wirtschaftskammer fordert – wie so oft – mehr Geld für Förderungen. „Unsere Prognose haben sich leider bestätigt. Den Betrieben geht es nicht gut und die Aussichten sind auch nicht gut“, sagte die Kammer-Obfrau der Branche, Renate Scheichelbauer-Schuster, bei einem Pressegespräch. Die Unternehmen brauchten dringend Impulse, um aus dieser misslichen Lage wieder herauszukommen. Die Stimmung ist im vierten Quartal 2014 weiter von minus 7 auf minus 14 Prozentpunkte gesunken. 31 Prozent der Betriebe beurteilen die Geschäftslage im vierten Quartal mit „schlecht“, nach 23 Prozent im Jahr davor, ergab eine Befragung der KMU Forschung Austria. Insgesamt ist der Auftragsbestand im vierten Quartal im Jahresvergleich um rund 6 Prozent gesunken. Dabei waren die Zeit für die Bauwirtschaft schon einmal besser. Auch im Kunststoffgewerbe, Karosseriebau und im Bereich der  Mechatronik ist die Situation recht angespannt. Betriebe wollen keinen Abbau von Mitarbeitern Eine positive Nachricht gibt es trotz Nachfragerückgangs, Umsatzeinbußen und erwarteten Verlusten: Ein größerer Personalabbau ist im Gewerbe und Handwerk nicht geplant. Im ersten Quartal 2015 wird sich der Personalstand in den Betrieben zwar verringern, es handle sich aber um „übliche saisonale Effekte“, zumal viele Betriebe im Winter weniger Personal brauchten, erläuterte der Direktor der KMU Forschung Austria, Walter Bornett. „Bevor wir Mitarbeiter freisetzen, gehen wir lieber in die Verlustzone. Denn diese Mitarbeiter brauchen wir, wenn die Talsohle durchbrochen ist“, meinte Scheichelbauer-Schuster. Mit rund 700.000 Beschäftigten ist das Handwerk und Gewerbe die größte Sparte in der Wirtschaftskammer. Flaute durchtauchen Vorerst heißt es aber, die Flaute zu durchtauchen. Denn die Aussichten für das ersten Quartal 2015 sind nicht rosig. Die pessimistischen Einschätzungen bezüglich der Auftrags- und Umsatzlage überwiegen, ergab eine Befragung der KMU Forschung Austria. Besonders schlecht sind die Erwartungen im Bau- und Baunebengewerbe. 2014 dürften mehr Unternehmen als je zuvor mit Verlusten abschließen, meint Bornett. Dadurch verringern sich auch die Eigenkapitalquoten in den Betrieben, was zu Finanzierungsproblemen führt. „Wir brauchen Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung“, sagte Scheichelbauer-Schuster. Handwerkerbonus gut – aber zu klein Der Handwerkerbonus sei zwar eine gute Maßnahme, mit einer Dotierung von 10 Mio. Euro für 2014 bei einem Branchenumsatz von 78 Mrd. Euro aber viel zu gering, um die Betriebe aus der Bredouille zu bringen. Öffentliche Investitionen seien zwar versprochen worden, stockten aber momentan. Scheichelbauer-Schuster fordert, den Handwerkerbonus zu verlängern und die Deckelung aufzuheben. Derzeit können Private bis zu 600…

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Sieben Maßnahmen sichern leistbares Wohnen in Österreich. Die aktuelle Diskussion um die Mietpreisregulierung ist zu wenig – ein Gesamtkonzept ist notwendig! Wien (OTS/PWK931) – Aus dem UMWELT + BAUEN-Strategiepapier „WOHNEN 2020“ geht hervor, dass eine bedarfsorientierte Dotierung der Wohnbauförderungsbudgets, eine langfristige Sicherung des Neubaus durch die Wohnbauförderung in den Ländern, eine Investitionskraft-Steigerung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, eine Realisierung der 3-Prozent-Sanierungsrate und ein forcierter Umstieg auf erneuerbare Energien durch schrittweisen Ausbau des Bundes-Sanierungsschecks notwendig ist. Weitere Eckpfeiler des Papiers sind die Einrichtung einer Bundeswohnbauagentur zur Absicherung einer bedarfsgerechten Wohnbaufinanzierung und als Investitionsimpuls für Neubau und Sanierung, regulatorische Maßnahmen für ein ausreichendes Volumen an Kapitalmarktmitteln sowie fiskalischer Anreize und ein fairer Wettbewerb! Detailinfos zu den sieben Maßnahmen sind als Download verfügbar: www.umwelt-bauen.at. Bei den Vorschlägen handelt es sich um kurzfristig umsetzbare Lösungen, welche zusätzliche positive Effekte mit sich bringen. Mit der Umsetzung würden die Konjunkturlokomotive BAU wieder in Schwung gebracht und tausende Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Genau zum richtigen Zeitpunkt, als wichtiges und richtiges Rezept gegen die schwachen Konjunkturprognosen. Sämtliche Vorschläge von UMWELT + BAUEN verlangen keine zusätzlichen Budgetmittel, sondern schaffen und sichern Arbeitsplätze und bringen Einnahmen für die Finanzministerin. Das Papier wurde von 28 Experten aus 20 Institutionen und Verbänden in den letzten Monaten erarbeitet. UMWELT + BAUEN-Sprecher und Gewerkschaft Bau-Holz Chef Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Eine Studie der Österreichischen Nationalbank belegt, dass für viele Familien Wohnen in Österreich immer mehr zu einem monatlichen finanziellen Kraftakt wird. Das unterste Einkommensviertel muss bereits über die Hälfte des Haushaltseinkommens aufbringen, damit ihre Familien ein Dach über dem Kopf haben. Grund genug für uns als Nachhaltigkeitsinitiative UMWELT + BAUEN, dass wir gemeinsam mit Wohnbau-, Finanz- und Sanierungsexperten über Monate intensiv an Lösungsansätzen gearbeitet haben. Oberste Priorität war, dass der Budgetpfad nicht verlassen werden muss und die Lösungen nicht am Föderalismus in Österreich scheitern.“ Mag. Robert Schmid, Obmann-Stv. Fachverband Steine-Keramik: Das meiste für Umwelt und Energie können wir Österreicher bewegen, indem wir thermisch sanieren. Das ist günstig und bringt schnell sehr viel. Wo sanieren nicht möglich ist oder zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, brauchen wir den Neubau. Ohne politische Grundsatzentscheidung zur Förderung des Neubaus kommt kein entwickeltes Land der Welt aus. Nur durch ausreichenden Neubau kann die Versorgung mit leistbaren Mietwohnungen längerfristig sichergestellt werden. Mag. Johannes Wahlmüller, GLOBAL 2000: „Österreich verfehlt seine…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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