GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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KI und Bauwirtschaft – unnötig Stress oder große Chance? Im August 2024 ist das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft getreten. Mit der Einführung des AI Acts wurden zahlreiche Begriffe in diesem Zusammenhang definiert. Die Anwendungen von künstlicher Intelligenz entwickeln sich nicht nur sehr schnell, sondern können maßgeblich die Gesundheit, die Grundrechte und die Umwelt beeinflussen. Das macht eine übergeordnete EU-Regulierung dieser Technologie, insbesondere im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, notwendig. Ebenso stellt sich nun die Frage, inwiefern Unternehmen von den neuen Regelungen des AI Acts betroffen sind. Konkret: Werden im Unternehmen KI-Systeme eingesetzt, die unter den Anwendungsbereich des AI Acts fallen? Vorab: Diese und weitere Fragen kann der vorliegende Beitrag nicht beantworten. Er soll jedoch ein Grundverständnis vermitteln und das Interesse für die rechtlichen Aspekte einer KI-Anwendung im eigenen Unternehmen im Rahmen des AI Acts fördern. Dieser Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der AI Act definiert ein KI-System als Software, die mehr oder weniger autonom betrieben werden kann, anpassungsfähig ist und aus gelernten Daten (Aspekt des maschinellen Lernens) Schlussfolgerungen (Entscheidungen, Prognosen etc.) ableiten kann, um bei Bedarf sogar einen neuen Output zu erzeugen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zu herkömmlichen Softwaresystemen, bei denen der Mensch zuvor umfassende Regeln programmiert hat, die die Software in der Anwendung strikt befolgt. KI-Systeme sollten sich vielmehr diese Regeln selbst erstellen. Diese Definition kann dennoch sehr breit interpretiert werden (wir erhalten jedoch erstmalig eine Legaldefinition von „KI“). Der AI Act teilt KI-Systeme in verschiedene Stufen hinsichtlich ihres Anwendungsrisikos ein: Verbotene KI-Systeme (z. B. Manipulation des menschlichen Verhaltens) KI-Systeme mit hohem Risiko (z. B. Komponenten in der kritischen Infrastruktur) KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots wie ChatGPT) KI-Systeme mit minimalem bzw. keinem Risiko (z. B. in Videospielen) Jede dieser Risikostufen legt unterschiedliche Verpflichtungen für die jeweiligen Akteure im Sinne des AI Acts fest. Daher die nächste Frage: Wer bin ich (als Unternehmer) für das Gesetz? Die Begriffsbestimmungen des AI Acts definieren in dieser Hinsicht KI-Akteure wie Anbieter, Bereitsteller, Händler und Betreiber. Unternehmen in der Baubranche werden überwiegend als „Betreiber“ oder „Anbieter“ agieren. Ein Anbieter wäre z. B. ein Unternehmen, das sich ein KI-System von anderen entwickeln lässt und es dann auch in der eigenen Organisation in Betrieb nimmt. Ein „Betreiber“ verwendet das KI-System in eigener Verantwortung und kann daher auch ein Anbieter sein. Das bedeutet, es gibt für die jeweilige Risikostufe des KI-Systems Verpflichtungen, die von…

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„Pfusch am Bau“ ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel. Rund 70 Prozent aller Bauprojekte weisen zumindest einen Mangel auf, wie eine aktuelle Untersuchung von KREUTZER FISCHER & PARTNER (KFP) zeigt. 09.12.2015 | Wien: Wer hat sie nicht, die ganz persönlichen Erfahrungen mit Handwerker-Reklamationen? Der subjektive Eindruck, dass im Bauhandwerk wenig exakt gearbeitet wird, wurde nun wieder empirisch bestätigt: KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting (KFP) hat insgesamt 476 Bauvorhaben des Jahres 2015 (196 Neubau- und 280 Renovierungsprojekte) einem Qualitätscheck unterzogen. Das Ergebnis ist für die Branche kein Ruhmesblatt. In praktisch allen Neubauprojekten (99 Prozent!) musste vor und/oder nach Bauabnahme in zumindest einem Gewerk ein Mangel behoben werden. Bei Renovierungsprojekten musste bei mehr als zwei Drittel aller Bauvorhaben nachgebessert werden. Insgesamt wurde bei 70 Prozent aller untersuchten Bauprojekte zumindest ein Baumangel gefunden. „Von handwerklicher Ehre ist da nicht mehr viel übrig“, so Andreas Kreutzer, Geschäftsführer von KFP. Und das schlimmste dabei ist, dass der Anteil der Bauvorhaben mit Baumängeln wächst. In einer Vergleichserhebung aus dem Jahr 2008 – in der Bauprojekte aus 2007 bewertet wurden – lag der Anteil der Projekte mit zumindest einem Baumangel noch bei 65 Prozent, war also um fünf Prozentpunkte geringer (siehe Tabelle). Die Gründe für die mangelnde Bauqualität sind vielfältig: Zum einen sinken die Vorgabezeiten aufgrund des steigenden Preis- und Kostendrucks, ohne dass im Gegenzug der Maschineneinsatz oder die Vorfertigung im gleichen Ausmaß wachsen. Auf der Baustelle muss daher die Arbeit immer schneller erledigt werden. Zum anderen fehlt es immer öfter an qualifiziertem Personal. Besonders schlimm ist die Situation in Ostösterreich, allen voran in Wien. Während in der Bundeshauptstadt bei 83 Prozent (plus acht Prozentpunkte geg. 2008) aller Bauvorhaben Baumängel diagnostiziert wurden, waren es in Tirol und Vorarlberg „nur“ 62 Prozent (plus zwei Prozentpunkte geg. 2008). In Wien wurden 40% aller Baumängel als schwer klassifiziert, im Westen waren es 26%. Die meisten Mängel wurden im Innenausbau (Trockenbau, Anstreicher, Fliesenleger u.ä.) identifiziert (47%). Dahinter liegen bereits die Installateure (38%), vor den Baumeistern (34%). Bei privaten Bauvorhaben erweist sich die Mängelanzeige oftmals als schwieriges Unterfangen, insbesondere bei leichten Baumängeln. Sehr rasch wird hier vom Professionisten das Argument vom unwesentlichen Mangel ins Treffen geführt. Da eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel nicht ohne langwierige Sachverständigen-Gutachten vonstatten geht, scheuen viele Bauherren vor rechtlichen Schritten zurück. Dies wird vom Auftragnehmer auch manchmal bewusst einkalkuliert. Besorgniserregend ist die Situation im Wohnungsneubau. Bei…

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Die österreichische Bauproduktion sank im Jahr 2014 um -1,4% geg. VJ. Verantwortlich dafür war aber einzig ein substanzieller Rückgang am Sanierungsmarkt. Der Neubau wuchs indessen robust, ergibt eine aktuelle Studie von KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting. [23.02.2015 | Wien] Das Jahr 2014 schlug der österreichischen Bauwirtschaft eine Delle. Die Bauproduktion sank im vergangenen Jahr um -1,4% geg. VJ auf 37,5 Milliarden Euro. Der Rückgang kam allerdings alleine aus dem Hochbau, denn die Erlöse im Tiefbau stiegen kräftig um +4,3% geg. VJ auf knapp 10 Milliarden Euro. Insgesamt sanken die Umsätze aus Bauleistungen im Hochbau um -3,1% geg. VJ auf 27,5 Milliarden. Doch entgegen dem dominierenden Deutungsmuster war es nicht der Neubau, der schwächelte. Ganz im Gegenteil, gegenüber 2013 stieg die Bauproduktion mit neuerrichteten Gebäuden robust um +2,7% geg. VJ auf 13,9 Milliarden Euro. Aus gutem Grund, stiegen doch auch die Baubeginne in beinahe allen Gebäudetypen signifikant. Den größten Zuwachs gab es im Geschoßwohnbau. Die Anzahl der neu gebauten Wohneinheiten stieg um zehn Prozent geg. VJ auf nahezu 26.700 Wohneinheiten. Im Nicht-Wohnbau lag das Plus bei 1,5% geg. VJ und selbst die Baustarts von Ein- und Zweifamilienhäusern wuchsen moderat um ein halbes Prozent geg. VJ. Der Rückgang lag daher vielmehr an einem Einbruch des Sanierungsmarktes. Gegenüber 2013 sank das Bauvolumen aus Gebäudesanierungen und -renovierungen um 8,5 Prozent. Verantwortlich dafür waren nicht zuletzt die privaten Haushalte. Zweifelsohne hing die auffallend zurückhaltende Investitionsbereitschaft der privaten Haushalte zu einem großen Teil mit der gefühlten Unsicherheit bezüglich der allgemeinen Wirtschaftslage und den daraus resultierenden persönlichen Konsequenzen zusammen, etwa mit einer drohenden Arbeitslosigkeit oder aber der Notwendigkeit, den „Notgroschen“ aufzustocken. „Sie ist aber auch eine Konsequenz der politischen Debatte, die sich seit Jahren im ökonomischen Kontext nur noch um die Sanierung des Staatshaushaltes durch „Sparen“ dreht“, so Studienautor Andreas Kreutzer. „Wobei nicht der Gegenstand der Diskussion „Sparen“ das Problem ist, sondern die zeitliche Dimension“, so Kreutzer weiter. Denn durch ein zögerliches politisches Handeln wurde der Konsolidierungsprozess unnötigerweise verlängert. Die Sparprogramme waren von Anfang an zu wenig tiefgreifend und unambitioniert. Überdies wurden die unzureichenden Beschlüsse nicht einmal konsequent umgesetzt. Somit ist man gezwungen, eine Reform der nächsten folgen zu lassen. Ein Ende der Sparpolitik ist nicht abzusehen. Zweifelsohne dauert die Sanierung der Staatsfinanzen mittlerweile viel zu lange. Und mit der Zeit hat sich in der Bevölkerung eine resignierende Stimmung breit gemacht, die sich unter anderem in einer geringen Konsumneigung und schwachen Investitionsbereitschaft ausdrückt. Das rückläufige Sanierungsvolumen lässt sich auch bereits konkret am Beispiel einiger Baustoffe festmachen. Laut der Markt- und Wettbewerbsstudie…

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Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord!  Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre.  ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden!    …

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„Schweiz – Meldung“  Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Bauherrenhilfeautor Othmar Helbling klärt auf: Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Maßnahmen verhindern lassen. Schneesicherung einplanen und einbauen! Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen – ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten – schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: “Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen”. In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte –  Schaden nehmen. Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch “Schneestopper” genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmäßig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung  eingebaut. Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen. Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäß Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen. Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion – beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal – übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden außerdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten. Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich. Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen…

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„Wer bezahlt, schafft an“ Wissenschafter sind in puncto Glaubwürdigkeit arme Schweine.“Wer bezahlt, schafft an“ oder „Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ sind noch die harmloseren Kommentare, die bei Wortmeldungen der Gelehrten durch viele Köpfe und Münder rauschen. Und kaum eine Berufsgruppe ist so wenig vor falschen Anschuldigungen geschützt wie die Forschung. Forschung soll und muss unabhängig bleiben, ohne jeden Makel. Dafür braucht es die entsprechende staatliche Unterstützung. Denn wir wünschen uns Wissenschafter, die erforschen, was erforscht werden muss und uns dann mit den Ergebnissen konfrontieren. Ob sie uns nun passen oder nicht. Lesen Sie den gesamten Artikel…Wien (OTS)…

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Steiermark fördert die „Qualität am Bau“:  Weiterbildungsangebote in der Wintersaison Teil der Jahresplanung. Ziel ist die Höherqualifizierung der UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen zur Sicherung des Unternehmensstandortes sowie die Absicherung der Arbeitsplätze. Auch heuer unterstützte die SFG im Auftrag des Wirtschaftslandesrates wieder Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Winterbauoffensive. Mit dieser Aktion konnten über die Wintermonate wie in den vergangenen Jahren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitslose mit Wiedereinstellungsgarantie gefördert werden. Die Qualifizierungen, die mit einer einheitlichen Förderungshöhe von 50% unterstützt wurden, wurden wieder in bewährter Weise vom bfi Steiermark und der Bauakademie Übelbach für steirische Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe durchgeführt. Im Winter 2009/2010 konnten 258 Projekte mit insgesamt 415 TeilnehmerInnen gefördert werden, wobei die Unternehmen heuer besonders auf hochwertige Ausbildungen mit Zertifikatsabschlüssen gesetzt haben. Die starke Nachfrage der Unternehmen speziell im Bau-, Bauneben- und Hilfsgewerbe nach  Qualifizierungsangeboten zeigt das Bestreben der steirischen Unternehmen, sich aktiv am Marktgeschehen zu beteiligen und die Weiterentwicklung der Branche voranzutreiben.

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Notorisch unterbesetzte Baupolizei rasch aufstocken – für mehr Sicherheit Wien (OTS) – Wie kommen Zehntausende Wienerinnen und Wiener, die in Altbauten wohnen, dazu, in Angst zu leben, „dass ihnen buchstäblich die Decke auf den Kopf fällt“, fragt der Wiener ÖVP-Wohnbausprecher. Als „Alibi- Aktion“ bezeichnet der Wohnbausprecher der ÖVP Wien, Stadtrat Norbert Walter, die angebliche „Aktion scharf“ von Wohnbaustadtrat Ludwig und der Baupolizei als  Reaktion auf die sich häufenden Hauseinstürze.“Die Baupolizei ist in dieser Kette das schwächste Glied, weil sie zwar gute Arbeit leistet, aber notorisch unterbesetzt ist. Was Wien braucht, sind rasch mehr Baupolizisten und damit einhergehend eine raschere Verfahrensabwicklung. Der Wohnbaustadtrat ist aufgefordert, den Personalmangel rasch zu beheben und zusätzliche Mitarbeiter für die Baupolizei auszubilden.“ weiterlesen……

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