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GEWÄHRLEISTUNG von Mag. Artur Machac:? Eine etwas ältere aber durchaus interessante Entscheidung des Bezirkgerichtes Klosterneuburg, welche in weiterer Folge vom Landesgericht Korneuburg bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wurde, möchte ich heute referieren. Im Jahre 2004 beauftragte der Kläger eine Erzeugerfirma mit der Herstellung eines Kachelofens samt Heizansatz zum Preis (inkl. Montage) von € 8.700,00. Die Aufstellung des Ofens erfolgte nicht mangelfrei. Unter anderem zeigte sich, dass das Sichtfenster des Ofens stark verrußte. Auch konnte die Luftzufuhr nicht ganz geöffnet werden. Es kam zu einer Verbesserung, wobei hier dem Unternehmen ein weiterer Fehler unterlief, nämlich eine Mutter abriss und es überhaupt nicht mehr möglich war die Luftzufuhr zu verändern. Zwischenzeitig untersagte die Marktgemeinde per Bescheid die Weiterbetreibung des Ofens.
SCHWARZGELD,? von Artur Machac: Auf Grund der heftig geführten Diskussion um die so genannte Steuer-CD und der Frage, ob der Staat Profit aus einer Straftat ziehen darf, ein paar klärende Bemerkung zur so genannten Selbstanzeige.? Diese ist im § 29 Finanzstrafgesetz geregelt. Der § 29 Finanzstrafgesetz ist ähnlich wie der § 167 StGB sogenannte? tätige Reue konstruiert. Es wird dabei auf die Freiwilligkeit des Täters abgestellt, dass dieser rechtzeitig den angerichteten Schaden wieder gut macht. Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind notwendig: