GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Sicherheit – Baustellen bergen viele Gefahren – für Bauarbeiter und Baustellenbesucher. Die große Zahl von Personen- und Sachschäden wären nicht so drastisch, wenn der Bauherr dafür sorgen würde, dass die Schutzpflichten eingehalten werden. Ein Großteil der Unfälle auf Baustellen ereignet sich infolge von Stolperfallen durch herumliegende Teile, weil kein Schutzhelm getragen wird, dadurch dass Abschrankungen fehlen oder für Arbeiten demontiert werden oder durch improvisierte Aufstiege und Gerüste. Die Kontrolle und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im dynamischen Umfeld einer Baustelle ist nicht immer einfach. Aber sicherlich das höchste Gebot für alle Verantwortlichen. Denn jeder 5. Bauarbeiter erleidet pro Jahr einen Berufsunfall und ein Großteil der Bauarbeiter erreicht die Pensionierung nicht ohne Invalidität. Sicherheit geht alle an! Nicht nur die Baufirmen und Bauarbeiter stehen in der Verantwortung. Auch Bauherren, Eigentümer und Planer stehen in der Pflicht, die Sicherheitsanforderungen auf der Baustelle zu planen und konsequent umzusetzen. Berücksichtigt werden müssen nicht nur die Sicherheitsanforderungen für die Erstellung eines Gebäudes, sondern auch für die Ausführung von Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten. Eine komplexe Aufgabe, der sich alle am Bau Beteiligten mit der notwendigen Umsicht annehmen müssen, damit Unfälle möglichst verhindert werden können. Unterschiedliche Normen Eine Unzahl verschiedenen Normen und Empfehlungen versuchen die Sicherheitsanforderungen zu regeln. Die SIA-Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes machen Sicherheitsvorgaben für die einzelnen Arbeitsgattungen. Seit dem 1. Januar 2006 ist die überarbeitete Bauarbeiterverordnung, BauV, in Kraft. Sie entspricht weitgehend den Suva-Vorschriften und wurde vom Bundesrat erlassen. Normen und Vorgaben, die für jedermann für die Planung und Ausführung von Bauarbeiten bindend sind. Schutzmaßnahmen im Werkvertrag festlegen! Gemäß der Bauarbeiterverordnung müssen die baustellenspezifischen Schutzmaßnahmen im Werkvertrag festgelegt werden. Die Bauarbeiterverordnung betrifft somit Bauherren und Bauunternehmer, die vor dem Abschluss eines Werkvertrages prüfen müssen, mit welchen Maßnahmen die Arbeitssicherheit gewährleistet wird und dass die Maßnahmen in den Werkvertrag aufgenommen werden. Es sind dies beispielsweise Gerüste, Absturzsicherungen, Laufstege und dergleichen. Widersetzt sich der Bauherr der Festlegung der Maßnahmen im Werkvertrag, zum Beispiel der Ausschreibung und Bezahlung eines Arbeitsschutzgerüstes, kann er dafür strafrechtlich belangt werden. Baustellenbesucher als Sicherheitsrisiko! Auch Bauherren oder Baustellenbesucher haben sich vor dem Gang auf die Baustelle entsprechend vorzubereiten, sind sie doch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Besucher sind nicht an die Gegebenheiten einer laufenden Baustelle gewöhnt, um so mehr als die Sicherheitseinrichtungen noch nicht denjenigen des fertigerstellten Bauwerkes entsprechen. Sicheres Schuhwerk sowie ein Bauhelm gehören zur Minimalausrüstung! Gemäß Art. 107 der SIA Norm 118, allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, müssen der Bauherr und der Unternehmer vereinbaren,…

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