GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baubegleiter decken nicht nur frühzeitig eventuellen Baupfusch auf! Sie achten vielmehr auch auf Nachhaltigkeitsfaktoren und energetische Aspekte. Eine Baubegleitung amortisiert sich damit schnell. Bei der Fülle an Angeboten lohnt sich allerdings ein Vergleich! Bauherren stehen mit dem Bau eines Hauses vor einer immensen finanziellen Investition. Da sollte möglichst alles glatt gehen, damit sich die Kosten im angedachten Rahmen bewegen und nicht etwa überraschende Zusatzkosten den gesamten Finanzierungsplan kippen. Wer sich aufgrund mangelnder Fachkenntnisse ausreichend vor Baupfusch schützen möchte, der ist mit einer qualifizierten Bauüberwachung gut beraten. Der dafür erforderliche finanzielle Aufwand amortisiert sich schnell, denn etwaige Mängel können bei entsprechender Unachtsamkeit schnell das Vielfache kosten. Baubegleiter helfen, Baumängel zu verhindern Damit eventuelle Mängel bei der Bauausführung so schnell wie möglich zutage gefördert werden, empfiehlt sich daher die Entscheidung, das gesamte Bauprojekt von einem professionellen Baubegleiter überwachen zu lassen. “Vom Baugrundgutachten im Vorfeld der Bauarbeiten über die Überwachung aller Bauphasen bis hin zur Überprüfung des fertigen Hauses unmittelbar vor der Abnahme durch den Bauherren – die Begleitung durch einen unabhängigen Gutachter gibt Bauherren Sicherheit und spart am Ende Geld und Nerven”, erklärt Marcus Rex, Sprecher der Aktion pro Eigenheim. “Blower-Door-Test” ist praktisch unverzichtbar Zusätzlich empfiehlt er, den “Blower-Door-Test” durchzuführen. Dabei wird die Luftdichtheit des neuen Hauses gemessen und kann auch dazu beitragen, dass die gefürchteten und unliebsamen Schimmelbildungen vermieden werden. Der Experte weist darauf hin, dass Bauherren, die ihr Haus mittels Fördermittel von der KfW-Förderbank bauen, ohnedies verpflichtet sind, einen Bausachverständigen zu beauftragen. Er muss die korrekte Einhaltung der Bedingungen, die zur Bewilligung der Förderung führten, am Ende auch attestieren. Link zur Textquelle www.mein-bau.com. Bildquelle: www.luftdicht.de; Die Luftdichtigkeit der Wintergarten-Konstruktion…

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Sicherheit durch Baubegleiter! Baumängel gelten praktisch schon als selbstverständlich auftretendes Übel. Nur wenige Bauprojekte schaffen es ganz ohne Mängel und in vielen Fällen lassen sich die Defizite im Nachhinein nicht nachbessern. Für Bauherren bedeuten solche Mängel jede Menge Ärger und Verdruss. Oftmals schließt der Traum vom Eigenheim sogar mit einem teuren Gerichtsprozess ab. Bauherren – zu spät erkannte Baumängel werden teuer “Nicht oder zu spät erkannte Mängel sind für alle Beteiligten unerfreulich”, äußert Martin Pfeiffer, Professor an der Fachhochschule Hannover und ehemaliger geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauforschung in Hannover. Der Experte beklagt die dann eintretenden Verzögerungen beim Baufortschritt. Besonders betroffen seien Bauherren, wenn sich erst nach dem Einzug Folgeschäden zeigen. Dies könne durchaus auch erst nach Jahren der Fall sein. Für Bauherren beginnen damit höchst unerfreuliche Zeiten, denn oftmals sind die Verantwortlichen sowie die damaligen Bauverantwortlichen nicht mehr erreichbar. Bauherren – Architekten werden nicht beauftragt Experten führen viele Probleme beim Bau darauf zurück, dass keine Architekten mehr beauftragt werden. So würden heute nur noch etwa ein Prozent aller Bauvorhaben auf klassische Weise mit Planung und Baubegleitung durch einen Architekten durchgeführt. Zudem stünde der Architekt oftmals auf der Seite des Bauunternehmens, wenn ein Neubau mittels Generalunternehmern oder Bauträgern durchgeführt wird. Bauherren – Sicherheit durch Baubegleiter Gut beraten seien Bauherren daher, wenn sie einen unabhängigen Baubegleiter beauftragen. Vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme kontrolliert dieser alle Schritte des Bauvorhabens. Eine solche Investition sei lohnend, erklären die Fachleute. Schnell könnten Mängel 20.000 Euro und mehr überschreiten. Da zahlen sich die Kosten für einen professionellen Baubegleiter schnell aus. Bauherren sollten Bauträger zudem nach den Baufortschritten bezahlen und keinesfalls nach festgelegten Zeitspannen. Schließlich müsse bei Zahlungen nach Zeit-Intervallen auch dann gezahlt werden, wenn am Bau gar nichts vorangekommen sei. Bauherren – Dokumentieren schafft Klarheit Bauherren, die Baufortschritte regelmäßig dokumentieren und schließlich auch bei der Bauabnahme alles penibel notieren, seien im Vorteil, urteilen Experten. Besonders dann, wenn sie zusätzlich zur genauen Beschreibung im jeweiligen Abnahmeprotokoll mögliche Schäden auch fotografisch festhalten. So haben sie gute Chancen auf eine spätere Erstattung zusätzlicher Aufwendungen bzw. eine Erfüllung möglicher Schadenersatzansprüche. Link zur Textquelle www.mein-bau.com, sehen Sie den Beitrag (Video) vom Bausachverständigen Ingo Suchanek. Das Video beschreibt ein präventives Verhalten beim Bau und wie unterstützt der Bausachverständige! (K)ein Pfusch am Bau – Das erste Baufachbau für Baulaien von Günther Nussbaum-Sekora…

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Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider, Master of Engineering erläutert ein mögliches Vorgehen zur Klärung bei Verdacht eines Baumangels: Bauherren die der Meinung sind, dass die ausführenden Handwerker ihr Gewerk nicht nach den a.a.R. der Technik erstellt worden ist, müssen aktiv werden. festhalten der Situation, am besten mit Bild mit dem Handwerker eine Lösung zu suchen – eine Übereinstimmung suchen, auch unter Hilfe mit einem unbeteiligten Dritten kommt es zu keiner Lösung kommt der Sachverständige ins Spiel! Eine Lösung mit einem Sachverständigen soll nicht nur auf das Erstellen einer Beweissicherung abzielen! Einen Sachverständigen suchen, der in der Lage ist unabhängig mit den Handwerkern und dem Bauherren zu verhandeln, immer auf Grundlage der geschlossenen Verträge. Der Rechtsweg, und das Einschalten eines Rechtsanwalts legt die Hürde zu einem Vergleich sehr hoch, oft versperrt dieser Schritt den Weg zur Lösung. Seine Rechte sichern um eine Vertragserfüllung zu erreichen kann immer noch begleitend durchgeführt werden. Der Vorteil einer Einigung mit Hilfe eines Sachverständigen führt zu Zeit und Kostenersparnis und eventuelle Einzugstermine bzw. Fertigstellungstermine können eingehalten werden. Formulare zur Bauabnahme sind in großer Anzahl im Web vorhanden. Das Abnahmeprotokoll an sich kann formlos, mit Vordruck ausgeführt werden. Ersichtlich muss sein: Datum Ort der Baustelle Beteiligte an der Abnahme Abnahme erfolgt oder nicht Mängelauflistung Mängelbewertung Minderwert Neuerlicher Termin zur Schlußabnahme  Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider – Master of Engineering…

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Voriges Jahr wurde mit der Fassadensanierung am Wiener Eigentumswohnhaus begonnen. Geplant und überwacht von einem Architekturbüro. Nur leider gab es zahlreiche Probleme, der Untergrund wurde nicht vorbereitet und gereinigt, Dämmstofffugen wurden mit Kleber verfüllt,? und der Brandschutz war unzureichend geplant und ausgeführt.

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Ein Wohnungseigentumsgemeinschaft ( WEG ) aus Kärnten möchte ein Gutachten über den Algenbefall an der Fassade. Die WEG vertraut den regionalen Gutachtern deswegen nicht, weil der ausführende Bauträger sehr bekannt ist, und daher (s)eine Befangenheit fürchtet. Wenn der Gutachter den Bauträger kennt sollte der den Auftrag nicht annehmen, aber auch in unserer Branche „menschelt“ es, sicher ist sicher. Da verbinde ich die Fahrt nach Kärnten mit einem Familien-Kurzurlaub, führe eine Blower-Door-Messung in einer Wohnung durch und begehe die gesamte Wohnhausanlage…

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Seit 15 Jahren läuft hier immer wieder mal Wasser rein, eine darüber liegende Gartenlandschaft hat die Fehlersuche scheinbar nicht leicht gemacht. Es geht um eine Begutachtung ob der Träger noch tragfähig ist, da massive Brocken von dem Betonträger abbröckeln nimmt man an dass dieser geschwächt ist. Beim Abklopfen stellt sich heraus dass hier schon damals schlampig betoniert wurde, und jetzt nur die Spachtelung abgeplatzt ist. Demnach gilt es nicht zu prüfen ob die Wasserschäden zu statischen Problemen geführt haben, sondern ob die damalige Betonierarbeit überhaupt ausreichend war. Aber da ist Entspannung angesagt, schließlich hält das schon 15 Jahre lang……

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Die Bewohnerin war bereits einige Male kurz vor der Ohnmacht, Feuerwehr und Rauchfangkehrer wurden verständigt. Ohne eingehender Untersuchung zeigt sich jedoch kein Mangel. Also werde ich mit der Prüfung beauftragt. Mittels Wärmebildkamera zeigen sich im Februar starke raumseitige Abkühlungen, Tests mit Strömungsprüfröhrchen bestätigen vermeintliche Luft- und Windundichtheiten am Lüftungsschacht.

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SCHWARZGELD,? von Artur Machac: Auf Grund der heftig geführten Diskussion um die so genannte Steuer-CD und der Frage, ob der Staat Profit aus einer Straftat ziehen darf, ein paar klärende Bemerkung zur so genannten Selbstanzeige.? Diese ist im § 29 Finanzstrafgesetz geregelt. Der § 29 Finanzstrafgesetz ist ähnlich wie der § 167 StGB sogenannte? tätige Reue konstruiert. Es wird dabei auf die Freiwilligkeit des Täters abgestellt, dass dieser rechtzeitig den angerichteten Schaden wieder gut macht. Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind notwendig:

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