Bis ins Jahr 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland fast zu 100 Prozent durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Berlin verstärkt auf Photovoltaik (PV). Darum wurde im August 2023 mit dem Solarpaket 1 ein umfangreicher Gesetzesvorschlag verabschiedet, um die Energiegewinnung durch die Sonne auf allen Ebenen so schnell und nachhaltig wie möglich voranzutreiben. Das Gesetz dient dem Abbau bürokratischer Hürden, beschleunigt den Ausbau von PV in der Fläche und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Für Besitzer von Balkonkraftwerken bringt das Solarpaket 1 einige Erleichterungen mit sich. Was ist ein Balkonkraftwerk eigentlich? Unter einem Balkonkraftwerk wird eine Mini-PV-Anlage verstanden, die aus einigen wenigen Modulen und einem Wechselrichter besteht und steckerfertig geliefert wird. Die Module erzeugen aus der auftreffenden Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Der Wechselrichter wird benötigt, um den Gleich- in Wechselstrom umzuwandeln, mit dem alle herkömmlichen Elektro-Geräte eines Haushalts betrieben werden. Die Anlage wird einfach an einer Steckdose angeschlossen, um den produzierten Strom in die Hausanlage einzuspeisen. Um eine Balkonsolaranlage sinnvoll zu betreiben, müssen bisher noch einige administrative Hürden überwunden werden. Dies soll sich mit der Einführung von Solarpaket 1 als Gesetz ändern. Welche Änderungen sieht das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke vor? Balkonkraftwerke erlauben es, dass Millionen von Haushalten ohne eigene Dachflächen sauberen und billigen Strom produzieren und an der Energiewende teilhaben können. Deshalb hat ihnen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in dem kürzlich erlassenen Gesetzesvorschlag besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Schon zu Beginn des Jahres 2023 wurde für alle PV-Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer erlassen. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle PV-Anlagen, die im Jahre 2022 installiert wurden. Jetzt wurden weitere Erleichterungen beschlossen. Für Balkonkraftwerke sind mehrere Änderungen zu beachten. Vereinfachte Anmeldung Bisher musste die Installation eines Balkonkraftwerks sowohl beim regionalen Betreiber gemeldet als auch ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Nach den neuen Regelungen entfällt die Meldung beim örtlichen Versorger. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist online möglich und nimmt nur einige Minuten in Anspruch. Schuko-Stecker ausreichend Jahrelang blockierte eine Vorgabe des Verbandes für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) die flächendeckende Verbreitung von “Plug & Play-Anlagen”. Der Verband bestand darauf, dass Balkonkraftwerke nur mittels eines “Wieland-Steckers” mit dem hauseigenen Stromnetz verbunden werden durften. Diese muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden, wodurch sich die Rentabilität der einfachen Stromerzeuger deutlich verschlechtert. Dieser Blockade wurde mit der Einführung der Norm VDE-AR-N 4105 ein Ende gesetzt. Zukünftig…
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