GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bis ins Jahr 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland fast zu 100 Prozent durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Berlin verstärkt auf Photovoltaik (PV). Darum wurde im August 2023 mit dem Solarpaket 1 ein umfangreicher Gesetzesvorschlag verabschiedet, um die Energiegewinnung durch die Sonne auf allen Ebenen so schnell und nachhaltig wie möglich voranzutreiben.

Das Gesetz dient dem Abbau bürokratischer Hürden, beschleunigt den Ausbau von PV in der Fläche und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Für Besitzer von Balkonkraftwerken bringt das Solarpaket 1 einige Erleichterungen mit sich.


Was ist ein Balkonkraftwerk eigentlich?

Unter einem Balkonkraftwerk wird eine Mini-PV-Anlage verstanden, die aus einigen wenigen Modulen und einem Wechselrichter besteht und steckerfertig geliefert wird. Die Module erzeugen aus der auftreffenden Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Der Wechselrichter wird benötigt, um den Gleich- in Wechselstrom umzuwandeln, mit dem alle herkömmlichen Elektro-Geräte eines Haushalts betrieben werden. Die Anlage wird einfach an einer Steckdose angeschlossen, um den produzierten Strom in die Hausanlage einzuspeisen.

Um eine Balkonsolaranlage sinnvoll zu betreiben, müssen bisher noch einige administrative Hürden überwunden werden. Dies soll sich mit der Einführung von Solarpaket 1 als Gesetz ändern.

Welche Änderungen sieht das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke vor?

Balkonkraftwerke erlauben es, dass Millionen von Haushalten ohne eigene Dachflächen sauberen und billigen Strom produzieren und an der Energiewende teilhaben können. Deshalb hat ihnen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in dem kürzlich erlassenen Gesetzesvorschlag besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Schon zu Beginn des Jahres 2023 wurde für alle PV-Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer erlassen. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle PV-Anlagen, die im Jahre 2022 installiert wurden. Jetzt wurden weitere Erleichterungen beschlossen. Für Balkonkraftwerke sind mehrere Änderungen zu beachten.

Vereinfachte Anmeldung

Bisher musste die Installation eines Balkonkraftwerks sowohl beim regionalen Betreiber gemeldet als auch ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Nach den neuen Regelungen entfällt die Meldung beim örtlichen Versorger. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist online möglich und nimmt nur einige Minuten in Anspruch.

Schuko-Stecker ausreichend

Jahrelang blockierte eine Vorgabe des Verbandes für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) die flächendeckende Verbreitung von “Plug & Play-Anlagen”. Der Verband bestand darauf, dass Balkonkraftwerke nur mittels eines “Wieland-Steckers” mit dem hauseigenen Stromnetz verbunden werden durften. Diese muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden, wodurch sich die Rentabilität der einfachen Stromerzeuger deutlich verschlechtert.

Dieser Blockade wurde mit der Einführung der Norm VDE-AR-N 4105 ein Ende gesetzt. Zukünftig ist es in Deutschland möglich, ein Balkonkraftwerk mithilfe eines einfachen Schuko-Steckers mit dem Hausnetz zu verbinden. Es wird empfohlen, dabei keinen Mehrfachstecker zu verwenden, an den andere Verbraucher angeschlossen sind.

Erhöhte Leistung

Die Leistung eines Balkonkraftwerks war in Deutschland bisher auf 600 Watt begrenzt. Damit ließen sich bis zu 30 Prozent des Eigenverbrauchs produzieren. Zukünftig dürfen Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt installiert werden. Damit passt sich Deutschland an die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft (EU) an.

Zähler mit Rücklauf vorerst erlaubt

Balkonkraftwerke sind nicht dazu gedacht, Strom zu produzieren und ins öffentliche Netz einzuspeisen. Sie dienen ausschließlich zur Deckung des Eigenverbrauchs. Daher benötigen viele Haushalte einen modernen Zähler, der mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Vorher darf eine Mini-PV-Anlage in Deutschland nicht in Betrieb genommen werden.

Die örtlichen Versorger sind verpflichtet, die Zähler auf eigene Kosten auszutauschen. Aufgrund diverser Gründe kommt es dabei zu einem Auftragsstau. Die Versorgungsunternehmen brauchen mitunter mehrere Monate, um ihrer Arbeit nachzukommen. Daher kann ein Balkonkraftwerk bis auf Weiteres auch an alte Zähler angeschlossen werden.

Standortwahl und Ertragsoptimierung

Um ein Balkonkraftwerk effizient zu betreiben, sollte es dort aufgestellt werden, wo die meiste Sonneneinstrahlung eingefangen wird. Entgegen dem, was durch den Namen impliziert wird, muss dies nicht zwingend das Balkongeländer sein. Auch die Hausfassade, die Dächer von Gartenhaus und Garage sowie die Terrasse, der Gartenzaun oder leere Rasenflächen eignen sich vorzüglich zur Stromgewinnung.

Der beste Ertrag wird erreicht, wenn die Module nach Süden ausgerichtet sind. In unseren Breiten empfiehlt es sich zudem, auf einen Neigungswinkel von etwa 30° zu achten. Der Energiegewinnung sind Verschattungen abträglich. Daher ist es ratsam, die Anlage in einer Höhe zu platzieren, in der kein Schatten durch Bäume, Hauswände oder Satelliten-Anlagen auf die Module fällt.

 

 (Bildquelle:pixabay.com)

(Veröffentlicht am 28.09.2023)