Sieben heimische Unternehmen erfüllen
Qualitätsanforderungen der OFI ZG 190.
Wien, 2. Juni 2016 – Das OFI, die größte, private, von Akkreditierung Austria / bmwfw akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Österreichs, verlieh am 1. Juni 2016 weltweit erstmals Zertifikate nach der OFI ZG 190. Dem feierlichen Rahmen der Verleihung im historischen Festsaal der Landesinnung Bau Wien wohnten rund 50 geladene Gäste bei. Lobende Worte wurden von ACR Präsidenten DI Martin Leitl sowie von DI Robert Rosenberger, von der Geschäftsstelle Bau der WKÖ, ausgesprochen.
Verfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung
Die Zertifizierungsgrundlage OFI ZG 190 bezieht sich auf die Anwendung von Verfahren gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk, die gemäß ÖNORM B 3355-2 definiert sind. Sowohl mechanische, elektrophysikalische, als auch Injektionsverfahren können zur nachträglichen Horizontalabdichtung verwendet werden. Durch die OFI ZG 190 werden diese Verfahren und deren Anwendung durch einen ausführenden Fachbetrieb einer Zertifizierung zugänglich gemacht.
Folgende österreichische Fachbetriebe, darunter zwei Bauherrenhilfe
Qualitätsbetriebe, haben alle Qualitätsanforderungen erfüllt und am 1. Juni 2016 ihr Zertifikat von DI Udo Pappler, Leiter der OFI CERT, überreicht bekommen:
- Bautenschutz Buschek GmbH
- DRS GmbH
- Kerasan Mauerwerkssanierungs GmbH
- Neubauer Bau GmbH
- PORR Bau GmbH
- Rascor Abdichtungen GmbH
- SANIER-TECHNIK BaugmbH
Leitl unterstrich dabei die Bedeutung von Innovationen in der Dienstleistung, „Sowohl die
zertifizierten Betriebe, wie auch das OFI beweisen, dass sie zu den Vorreitern in ihrer Branche gehören.“ Rosenberger betonte zusätzlich die Bedeutung der Qualität am Bau.
OFI zertifiziert
Die von Akkreditierung Austria akkreditierte und notifizierte Zertifizierungsstelle OFI CERT hat die Qualitätsanforderungen, die diese sieben ausführenden Betriebe nach OFI ZG 190 an jeder Baustelle zu erfüllen haben, überprüft. Dazu gehört unter anderem eine nachvollziehbare Dokumentation von vorbereiteten Arbeiten, der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung der mit der Ausführung befassten Fachkräfte sowie der Einsatz von Produkten am neuesten Stand der Technik, die der ÖNORM B 3355-2 entsprechen. Um die Qualität langfristig zu garantieren, findet zu der Erstüberprüfung laufend eine Güteüberwachung, die sich aus Eigen-und Fremdüberwachung zusammensetzt, statt.
Dazu DI Udo Pappler, Leiter der OFI CERT Zertifizierungsstelle: „Mit der Zertifizierung nach OFI ZG 190 ist es uns gelungen, weltweit ein Zeichen zu setzen und im Bereich nachträglicher Mauerwerkstrockenlegung einen ganz wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung ergriffener Maßnahmen zu leisten. Wir fungieren in vielen Bereichen als Partner für Qualitätssicherung heimischer und internationaler Unternehmen und tragen aktiv zur Standardisierung und Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen bei.“
Weitere Infos zum OFI unter www.ofi.at