GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Detailinformation- notwendige Abschlussarbeiten zu Bauprojekten   Nach Vollendung insbesondere von Neu.- Zu- oder Umbauten baulicher Anlagen von Garagen, Kleinhaüser´n und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben und vor deren Benützung ist eine Fertigstellungsmeldung an das jeweilige Bauamt einzureichen! Bzgl. der Inhalte zur Fertigstellungsmeldung wird seitens des jeweiligen Bauamts zu Beginn des Projekt informiert. Achtung auch beim Ankauf von Bestandsprojekten, die notwendigen Unterlagen  sind (Benützungsbewilligung, Fertigstellungsgutachten vom Baumeister oder Ziviltechniker, Bestandsplan der am Ende des Projekts von der ausführenden Firma übergeben wurde,, Bestätigung das der Bau gemäß den Bauvorschriften gefertigt wurde, Rauchfangkehrerbefund, Brandschutz- Sicherheitseinhaltung technischer Bestimmungen, Kanalgutachten usw… ) vom Verkäufer einzufordern! Die Gemeinde ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet eine vollinhaltliche Prüfung vorzunehmen. Beachten Sie den Beitrag „St. Wolfgang, eine Gemeinde räumt auf“! Eine Bescheinigung des Bauführers, eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis, eines konzessionierten Baumeisters oder eines Holzbau-Meisters im Rahmen seiner gewerberechtlichen Befugnis über die bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen. Bei baulichen Anlagen mit Rauch- und Abgasfängen ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrers über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten. Bei baulichen Anlagen mit Elektroinstallationen ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen. Gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen. Hinsichtlich der Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers. Für den Fall, dass keine Bauführerbescheinigung vorgelegt wird, hat der Bauherr gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige um die Benützungsbewilligung anzusuchen. Die Benützungsbewilligung ist bei baubewilligungsgemäßer Ausführung  oder bei nur geringfügiger Abweichung vom genehmigten Projekt zu erteilen. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel kann die Benützungsbewilligung unter der Vorschreibung von Auflagen erteilt werden. Auch kann sie für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden. Die Benützung einer baulichen Anlage ist zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Fertigstellungsanzeige benützt wird, der Fertigstellungsanzeige keine oder nur mangelhafte und unzureichende Unterlagen angeschlossen sind und trotz Verbesserungsauftrag binnen gesetzter Frist nicht nachgereicht und ergänzt werden, baubewilligungs- oder anzeigepflichtige Planabweichungen vorliegen oder Mängel vorliegen, die eine ordnungsgemäße Benützung verhindern. Textquelle: WEKA-VERLAG 59390-r03_07_05.fm_eZ-02/2015 Da in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Richtlinien gelten, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich direkt an Ihre Baubehörde wenden. Infolink – Bundeskanzleramt Empfehlung der Bauherrenhilfe.org: Bedenken Sie die Einforderung der Unterlagen beim Immobilienankauf im Bestand! Oft informieren uns Besitzer von…

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Dienten Sonnenkollektoren bislang vorrangig nur der Warm- wassergewinnung und zur Unterstützung der Raumheizung, so ermöglicht das Sonnenhaus nunmehr die Nutzung der Sonne als Primärenergie für die Heizung. Dank der intelligenten Speicherung der Sonnenwärme in Wasser- tanks und den massiven Ziegelwänden „lebt“ das Sonnenhaus ganzjährig fast ausschließlich von und mit der Sonne. Auch im Winter, wo kleine Kamin- oder Pelletsöfen ökologische Heizungsunterstützung bieten. Das Sonnenhaus macht damit unabhängig von fossilen Energieträgern und reduziert die Energiekosten drastisch. Auf Dauer. Umweltfreundlicher lässt sich Energie kaum nützen. Und davon profitiert nicht nur das Raum-, sondern unser gesamtes Klima. Hauptenergieträger Sonne Über 50 % der Energiekosten sind kostenlos und ohne CO₂-Ausstoß. Höchste Behaglichkeit Natürlich warm im Winter und kühl im Sommer – ohne strombetriebene Klima- und Lüftungsanlage. Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen Krisensichere, saubere und erneuerbare Energie. Niedrigster Primärenergiebedarf Die Nutzung der Sonnenenergie schont nicht nur die Umwelt sondern auch die restlichen fossilen Energien wie Erdöl, Erdgas oder Kohle. Geringste Heizkosten  www.todach.at und www.sonnenhaus.co.at…

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Blowerdoormessung und n50-Luftwechselzahl! Wärmestau – Vor allem bei Renovierungen kann eine Änderung der Luftdichtheit böse Folgen haben. Die baurechtlichen Vorgaben zum Wärmedurchgang an der Gebäudehülle werden ständig strenger. Wände, Decken, Dächer, Türen und Fenster lassen immer weniger Wärme durch. Das ist beim Neubau absolut sinnvoll – nicht nur wegen der Energieeinsparung, sondern auch zur Verbesserung der Behaglichkeit und Hygiene in Aufenthaltsräumen. Bei Sanierungen oder Renovierungen im Gebäudealtbestand wird es ungleich schwieriger. Da heißt es in der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 sinngemäß und etwas unglücklich: Bei größerer Renovierung darf der jährliche Heizwärmebedarf pro m2 konditionierter (beheizter) Brutto-Grundfläche, in Bezug auf die Geometrie und das Referenzklima, höchstens 87,50 kWh/m2a betragen. Im Detail werden sogar Vorgaben zu U-Werten einzelner Bauteile angeführt („Beim Neubau oder Renovierung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie bei der Erneuerung eines Bauteiles dürfen bei konditionierten Räumen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden …“). Was ist das eigentlich: Renovierung? Der Begriff „Erneuerung“ ist recht klar: Wenn ein neues Fenster eingebaut wird, hat dieses den aktuellen Bestimmungen zum Wärmeschutz zu entsprechen. Was aber als Renovierung zu verstehen ist, bleibt oft offen. In der Fassung aus 2007 wurde noch die Definition „bei umfassender Sanierung“ verwendet. Wenn beispielsweise eine altbestehende Terrasse wegen einer Undichtheit saniert wird, muss schon ein U-Wert von 0,20 eingehalten werden. Bei einer üblichen Konstruktion mit 8-cm-EPS-Dämmplatten im Bestand ist mit einem U-Wert von 0,43 zu rechnen. Um die aktuellen Vorgaben zu erfüllen, sind so rechnerisch in etwa 11 cm zusätzliche Dämmung nötig. Dieser Platz ist jedoch bei Türen und Randeinfassungen oft nicht vorhanden. Es müssten Hochleistungsdämmstoffe (Vakuumdämmung …) eingesetzt oder Türen höher gesetzt werden. Die Diskussion der Angemessenheit dieser Maßnahmen sorgt oft für Zündstoff. Ähnliches gilt für Dämmmaßnahmen bei beispielsweise Gründerzeithäusern. Hier wären klarere Ausnahmeregelungen wünschenswert. Die beste Dämmung ist oft „daneben“ Die blinde Dämmwut bringt uns speziell im Gebäudealtbestand oft in Teufels Küche. Denn auf der anderen Seite stehen die Lüftungswärmeverluste! Direkt angrenzend an dicke Hüllflächen geht Wärme vor allem durch Leckagen und eine unkontrollierte Fensterlüftung verloren. Hier tut sich aber kaum etwas. Die Vorgaben zur Luftdichtheit sind seit Jahrzehnten nahezu gleich. In der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 heißt es: „Beim Neubau muss die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt sein, wobei die Luftwechselrate n50 – gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen innen und außen, gemittelt über Unter- und Überdruck und bei geschlossenen Ab- und Zuluftöffnungen (Verfahren A) – den…

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Nachrechnen! Dämmen ja, aber nicht um jeden Preis – das ist das aktuelle Resümee nach jahrzehntelangen, intensiven Diskussionen. Vor vielen Jahren hat ein deutscher Architekt – vor allem im Internet – begonnen, über den „Unsinn Wärmedämmung“ zu schreiben. Damals hat das kaum jemand ernst genommen. Heute hat auf mittelalterliche Gebäude spezialisierte „Fachmann“ ein großes Publikum. Printmedien und auch das deutsche Fernsehen freuen sich über publikumswirksame Hetze gegen den „Mainstream Wärmedämmung“. Der deutsche Architekt schreckte auch nicht davor zurück, eine kürzlich vom Fraunhofer-Institut ausgeführte Studie (es wurde in einem vierwöchigen Versuch u. a. untersucht, welchen Einfluss helle oder dunkle Fassadenfarben auf den Energieverlust des Gebäudes haben – dazu wurden alle Fenster mit Rollläden verschlossen) für seine Thesen zu missbrauchen. Er schlussfolgerte, dass gedämmte Fassaden mehr Energie verbrauchen würden als ungedämmte. Ein ungedämmtes Geldgrab? „Wenn das stimmt, wären Millionen verbauter Quadratmeter Fassadendämmung womöglich ein Geldgrab für die Hausbesitzer und nicht mehr als ein Konjunkturprogramm für die Hersteller von Dämmstoffen und das Bauhandwerk“, so Andreas Toller von der Wirtschaftswoche. Die Gegendarstellung vom Fraunhofer Institut kam prompt. Die Schlussfolgerungen des Architekten seien „unsachgemäß“. Aber nicht alle Medien haben zurückgerudert, der Verdacht, dass Dämm-Massnahmen Unsinn sein könnten, wird sich noch lange halten. Was ist aus sachverständiger Sicht dazu zu sagen? Vermutlich entstehen derartige Verschwörungstheorien aus gutem Grund. Ausführende Firmen und DämmstoffHersteller sprechen von 50 bis 80 % Energieeinsparung und rechnen rein U-wertbezogen Dämm-Massnahmen schön. Wer hier nicht kritisch nachrechnet bzw. nachrechnen lässt, ist schnell einmal enttäuscht. Aber auch so mancher Energieberater leistet seinen Negativ-Beitrag. Denn Transmissionswärmeverluste bzw. den Wärmedurchgang durch ein Bauteil ausschließlich auf Basis der U-Werte zu berechnen, führt nur zu ungenauen Ergebnissen. Der U-Wert sollte ausschließlich dem Vergleich von Bauteilen und Dämmstoffen dienen – ein Vergleich zu stationären, d. h. immer gleichen Laborbedingungen. Baupraktisch sind baustofflich der reale Feuchtezustand, die geografische Lage, Himmelsausrichtung sowie Wind und Wetter zu berücksichtigen. Die massive 50cm-Hochloch-Ziegelwand speichert die winterlich solaren Einstrahlungsgewinne und bremst damit den Wärmefluss von innen nach Außen. Die dünnere Ziegelwand mit dem leichten Aussen-Wärmedämmverbundsystem kann das nicht im gleichen Ausmaß – trotz gleichem U-Wert. Der positive Effekt der solaren Einstrahlungsgewinne hängt aber von der Sonnenscheindauer und die wiederum vom Wetter, der Gebäudeausrichtung und der Verschattung ab. Die Rolle, die das Wasser spielt Baupraktisch wichtiger ist die Reduktion der Tauwasserstunden durch Wärmespeicherung. Was länger warm bleibt, verhindert Kondenswasser an der Oberfläche und umgekehrt. Womit ein massives, speicherfähiges Mauerwerk, aber auch ein schwerer…

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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb “Cool-Tec”  Firmenname: COOL-TEC GmbH Anschrift: A-2435 Ebergassing, Viktor-Adler-Strasse 2 Betriebsgegenstände: Klimaanlagen, Klimageräte, Wärmepumpensystem, Lüftungskanalsysteme Geschäftsführer: Andreas Lehner Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität…

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ATOS Architektur erläutert das prämierte Passivhaus in Langenzersdorf! Entworfen wird bei ATOS in einem kooperativen Planungsprozess. Diese Methode ermöglicht den Auftraggebern die eigenen Bedürfnisse zu bestimmen und unbewusste Wünsche zu konkretisieren. In einem offenen Prozess werden alle relevanten Aspekte diskutiert und integriert. Diese ganzheitliche Herangehensweise verbindet Funktionalität, Ästhetik, Ökonomie und Ökologie mit der Persönlichkeit der Auftraggeber zu einer maßgeschneiderten Lösung. Architektur Man nehme zwei Würfel, der eine aus Holz, der andere grün verputzt, und schiebe die beiden derart ineinander, dass sie sich gegenseitig durchdringen und Teile des einen im anderen finden. Die unterschiedlich breiten Lärchenbretter der Fassade unterstützen mit ihrer Lebendigkeit den natürlichen Charakter. Die Schönheit der Architektur und Klarheit der Formensprache steht in wohltuendem Kontrast zu der heterogenen Bebauung der Umgebung. Eingangsbereich Der Eingang liegt unter einem schützenden Dach, welches von 2 Lichtkuppeln durchbrochen ist. Ein klar ausformulierter Holzzaun markiert die Grenze zwischen öffentlich und privat. Besucher werden hier nicht im Regen stehen gelassen. Trotzdem kann man über den Zaun hinweg Kontakt mit der Außenwelt aufnehmen. Spiritualität Wer die Passion des Bauherren fürs Fliegen kennt, sieht im holzverkleideten Kubus den Tower von dem der Blick in die Ferne schweift. Das Flugdach mutet wie ein Gateway an und strahlt bereits die neugierige Erwartung auf das was folgt aus. Im Inneren breite „Gangways“ und eine Chillarea mit der noble Atmosphäre einer VIP-Lounge. Das aufgeräumte Bad und die funktionale „Boardküche“ lassen First-Class-Stimmung aufkommen. Wenige, aufeinander abgestimmte Materialien spiegeln die Leidenschaft des Bauherren und somit einen Teil seiner Seele wider. Anbei die Komplettbeschreibung zu weiteren Details wie: dem Innenhof, den Fenstern, zum Sonnenschutz, Erschließung der Räumlichkeiten, Entwurfsfaktor „Sonneneinstrahlung“ im Bade, Info zum diffusionsoffenen Flachdach, Näheres zur Haustechnik betreffend Wärmebrücken Minimierung, Heizungs.- und Lüftungsanlage, sowie zur Nutzung von Regenwasser als Nutzwasser. PDF zum Download:   „Wood Lounge Langenzersdorf“ Atos Architekt DI Schuller -Teil I & „Wood Lounge Langenzersdorf“  Atos Architekt DI Schuller – Teil II Hausdetails: Flächen + Energie Wohnnutzfläche  170m², Keller 25m², Carportdach  40m², Energiekennzahl nach OIB 10 kWh/m², Energiekennzahl neu 10 kWh/m², Sole/Wasser-Wärmepumpe 4kW mit Tiefenbohrung, Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung, Fußboden-, Wand-, Deckenheizung und –Kühlung, 5 kW Photovoltaikanlage aufgeständert. ATOS Architekt – Architekt DI Heinrich Schuller…

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Neues Energieausweisvorlagegesetz 2012! Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen für alle Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind. Der Ausweis macht Gebäude wärme- und energietechnisch vergleichbar und verhindert damit, dass „die Katze im Sack“ gekauft oder gemietet wird. Ab 1. Dezember 2012 treten neue Regelungen in Kraft, die KäuferInnen und MieterInnen mehr Rechte und eine bessere Vorab-Information garantieren.  Der Energieausweis ist so etwas wie ein Typenschein für Gebäude und zeigt auf einen Blick, wie viel Energie zum Heizen eines Hauses oder einer Wohnung unter Normbedingungen gebraucht wird. DI Mag. (FH) Markus Piringer, Leiter von „die umweltberatung“ Wien: „Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar. Er enthält viele wichtige Informationen zu Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle und Lüftung und ebenfalls mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Wir empfehlen allen potenziellen MieterInnen oder KäuferInnen sich unbedingt mit den Kennzahlen im Energieausweis auseinanderzusetzen!“  Wann braucht man einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes benötigt man einen Energieausweis der  vor Vertragsunterzeichnung dem Nutzer / der Nutzerin vorgelegt werden muss. Bisher hatte die Nichtvorlage des Energieausweises nur die Konsequenz, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart galt.  Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2012. Mit 1. Dezember 2012 tritt allerdings das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man künftig das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der VerkäuferInnen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Markus Piringer: „Das neue Energieausweisvorlagegesetz ist ein wichtiger Schritt, der die Entscheidung beim Wohnungskauf bzw. bei der Wohnungsmiete erleichtert und Bewusstsein für den unterschiedlichen Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden schafft.“ Diese Bewusstseinsbildung beginnt schon beim „Durchstöbern“ von Immobilien-Anzeigen im Web bzw. in der Zeitung.  Heizwärmebedarf oder Gebäudeenergieeffizienz-Faktor in Inseraten Ab dem 1. Dezember müssen der Heizwärmebedarf (HWB=kWh/m²a und der Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden, wenn ein Gebäude online oder in Printmedien zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Dabei ist es bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind, ausreichend wenn nur der Heizwärmebedarf (HWB) angegeben wird. Zulässig ist die Verwendung der Abkürzungen und auch die Maßeinheit muss nicht im Inserat angegeben werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis € 1.450,-.  Weitere Neuerungen Um einen guten Überblick zu geben, müssen ab 1. Dezember die wichtigsten Kennzahlen auf der ersten Seite des Energieausweises dargestellt sein. Neben dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Faktor für…

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Sicherung der Regensysteme – Wintercheck! Vor dem ersten Kälteeinbruch sollten Eigentümer ihre Regenrinnen und Außenwasserhähne gründlich überprüfen! Außenarmaturen, Regenrinnen und Rohrleitungen sollten auf den ersten Frost vorbereitet werden. Das Immobilienportal immowelt.de zeigt, worauf es bei diesem Herbst-Check ankommt. Was jetzt zu tun ist und wie eventuelle Schwachstellen am Haus noch rechtzeitig beseitigt werden! Dachrinnen reinigen Ist die Dachrinne voller Laub, Schmutz und Sand kann das Regenwasser nicht mehr richtig abfließen und läuft über. Das schadet auf Dauer der Fassade. Deshalb lohnt es sich, die Regenrinne zweimal jährlich im Herbst und im Frühling zu säubern. Bei höheren Immobilien sollte man einen Fachbetrieb mit der Reinigung beauftragen, ansonsten kann der Eigentümer diese Arbeit selbst durchführen. Alles was es dafür braucht, sind eine stabile Leiter, Schaufel und Handbesen oder Bürste. Anschließend sollte man kontrollieren, ob das Wasser wieder einwandfrei ablaufen kann. Wichtig ist, dass der entfernte Schmutz dabei nicht ins Fallrohr fällt. Verstopftes Fallrohr: Profi beauftragen Ist das Rohr beispielsweise durch Laub verstopft, sollte bald ein Fachbetrieb ran, denn die Reinigung ist vor allem bei langen Rohren nicht ganz einfach. In einem verstopften Fallrohr kann sich Wasser ansammeln, das bei Minusgraden zu einem Eisklotz gefriert. Das Fallrohr würde platzen. Immowelt.de empfiehlt an der Dachrinne oder zumindest dem Rohr ein Schutzgitter aus Metall oder Kunststoff anzubringen, um ein Verstopfen zu verhindern. Undichte Stellen abdichten Vor dem Winter sollten auch undichte Verbindungsmuffen und beschädigte Teile ausgetauscht werden. Kleine Risse in der Regenrinne lassen sich mit Dichtmassen auf Silikonbasis versiegeln. Diese Dichtmassen bilden eine wasserdichte, flexible Schutzschicht, die Risse verschließt und gegen Feuchtigkeit schützt. Wasser abdrehen Wasser gefriert bei null Grad Celsius und dehnt sich aus. Sind außen liegende Leitungen und Armaturen nicht isoliert, kann das fatale Folgen haben: Die Rohre können platzen, die Armaturen von innen zerstört werden und Wasser kann ins Mauerwerk eindringen. Um das zu vermeiden, sollte man die Wasserleitungen im Keller rechtzeitig abdrehen und das restliche Wasser in der Leitung ablassen. Der Außenhahn bleibt anschließend aufgedreht. Ist der Wasserhahn selten Frost ausgesetzt, zum Beispiel in der Garage, reicht es, den Hahn mit Styropor oder Glaswolle zu umwickeln. Tipp: Frostsichere Wasserhähne Mittlerweile gibt es Armaturen für die Außenwand, die auch noch bei Minusgraden fließendes Wasser ermöglichen. Das Prinzip der frostsicheren Wasserhähne ist einfach: Im frostgeschützten Hausinneren ist ein Sperrventil an der Leitung angebracht, das Wasser bleibt solange im Haus, bis der Zapfhahn außen aufgedreht wird. Dreht man das Wasser ab, bleibt im Wasserhahn und…

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