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Wien (OTS) – „Nicht genug, dass systematisch rechtswidrig überhöhte Mieten bei Altbauwohnungen kassiert werden. Jetzt wollen die Vermieter noch mehr kassieren“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic zur Forderung der Immobilientreuhänder nach Lagezuschlägen auch für Gründerzeitviertel.
Den Mietern in Altbauwohnungen, die dem Richtwertsystem unterliegen, wird schon jetzt ordentlich in die Geldtasche gegriffen. Ein wesentlicher Grund für die teuren Mieten ist schon jetzt die Vielzahl an undurchsichtigen Zuschlägen zum Mietrichtwert. „Das Richtwertmiet-System ist de facto außer Kraft, weil es viele undurchsichtige Zuschläge gibt. Das macht die Mieten noch teurer. Der Zuschlagsdschungel muss eingebremst werden“, fordert Zgubic.

Der Lagezuschlag sagt nichts über die konkrete Wohnqualität einer Wohnung aus. Er ist ein Zuschlag zum Richtwert, der den Wert der Wohngegend widerspiegeln soll und auch immer wieder aktualisiert wird. Ein Beispiel: Die Innenstadtbezirke 3-9 liegen beim Lagezuschlag hauptsächlich zwischen 2,20 und 3 Euro pro Quadratmeter. Für eine 70 Quadratmeter Wohnung in Teilbereichen des 7. Bezirks können daher allein als Lagezuschlag 210 Euro verrechnet werden -zusätzlich zum Richtwert und weiteren Zuschlägen! Die AK sieht in diesen Lagezuschlägen keine Berechtigung, daher sollten Lagezuschläge in dieser Form überhaupt abgeschafft werden.

Die derzeitigen Richtwerte bieten keine klaren gesetzlichen Obergrenzen, weil es eine undurchschaubare Zahl von Zuschlägen gibt, die im Gesetz ungenau beschrieben und in den Mietverträgen in der Regel nicht angegeben werden. So verlangen die Haus- und Wohnungseigentümer zusätzlich zur Lage oft viele weitere Zuschläge:

  • für Lift
  • Ausstattung der Wohnung
  • Abstellräume und vieles mehr

AK Analysen zeigen: Der unzulässige Aufschlag zum Richtwertmietzins bei befristeten Verträgen beträgt durchschnittlich satte 60 Prozent! Allerdings: Auf den 25-prozentigen Abschlag für die Befristung, der die Miete billiger machen würde, wird häufig vergessen. Die AK fordert, dass Zuschläge zum Richtwert auf höchstens 20 Prozent des Richtwerts begrenzt werden. Zu- und Abschläge sollen darüber hinaus gesetzlich festgelegt sein und im Mietvertrag verpflichtend angegeben werden.

AK Wien Kommunikation
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