GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Beinahe jeder, der sich für eine Mietwohnung interessiert hat, wurde bereits mit der Frage konfrontiert, wofür eine Ablöse verlangt oder bezahlt werden darf. Oder welche Investitionskosten darf man bei einem Nachmieter  geltend machen?

Ablösen, auch Einmalzahlungen genannt, gibt es verschiedene, wie zum Beispiel:

  • die „schwarze“/illegale Ablöse für den Abschluss eines Mietvertrages, die im Anwendungsbereich des Mietrechts gesetzwidrig ist.
  • Ablösen für Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietrechtsgesetz/MRG: Bestimmte Einmalzahlungen an den Vermieter sind erlaubt.
  • Investitionsablösen nach §10 MRG: Sind erlaubt sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie z.B. eine wesentliche Verbesserung der Wohnung wurde durch die Investition erreicht.
  • Möbelablöse: Die Höhe der Forderung muss sich am Wiederbeschaffungswert orientieren.
  • Vertragserrichtungskosten: Bei allen Wohnungen, die voll unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, sind Kosten für die Erstellung des Vertrages verboten.
  • Baukostenbeitrag: Normalerweise darf vom Vermieter nichts verlangt werden. Bei geförderten Miet- oder Genossenschaftswohnungen, darf ein Kostenbeitrag verlangt werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Mietervereinigung Österreich www.mietervereinigung.at/Ablöse.