Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Bauplanung. Software kann Grundrisse analysieren, Materialmengen berechnen oder sogar erste Entwürfe erstellen. Doch mit den neuen Möglichkeiten stellt sich eine wichtige Frage: Wer haftet eigentlich, wenn eine KI einen Fehler macht?
Juristisch bleibt die Situation eindeutig. Die Verantwortung liegt nicht bei der Software, sondern bei den Personen und Unternehmen, die die Ergebnisse verwenden. Planer, Architekten und Fachingenieure müssen KI-generierte Vorschläge daher weiterhin prüfen und freigeben. Ein automatisch erzeugter Plan entbindet niemanden von seiner fachlichen Sorgfaltspflicht. Gerade bei statischen Berechnungen, Brandschutzkonzepten oder technischen Anlagen kann ein ungeprüfter KI-Vorschlag erhebliche Folgen haben.
Für Unternehmen wird deshalb die Dokumentation immer wichtiger. Es sollte nachvollziehbar sein, welche Berechnungen oder Empfehlungen von einer Software stammen und welche Entscheidungen von Fachpersonen getroffen wurden. Experten gehen davon aus, dass sich Verträge und Versicherungsmodelle in den kommenden Jahren verstärkt an diese Entwicklung anpassen werden. Für Planungsbüros und Bauunternehmen lohnt es sich bereits heute, interne Richtlinien für den Einsatz von KI festzulegen und Mitarbeitende entsprechend zu schulen.
Quelle: Europäische Kommission – Digitalisierung und Smart Buildings | Fachpublikationen zur Digitalisierung im Bauwesen
Veröffentlicht am 09.06.2026

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