Grundsätzlich fällt die Erdung und der Potentialausgleich klar in das Gewerk des Elektrikers. In der Regel ist aber bei der Ausführung von Keller und Bodenplatten noch kein Elektriker vor Ort oder sogar noch nicht beauftragt. Wann ein Bauunternehmen Erdungsleitungen verlegen darf, und unter welchen Umständen, das beschreibt die Informationsbroschüre der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker.
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(Veröffentlicht am 22.04.2024)