GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist beschlossen und gibt den Mitgliedstaaten einen Rahmen für die zukünftige Entwicklung im Gebäudesektor vor. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu senken und den Gebäudebestand schrittweise effizienter zu machen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch erst durch die nationale Umsetzung, weshalb sich einzelne Regelungen von Land zu Land unterscheiden können.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen unter anderem strengere Anforderungen an Neubauten, die Förderung emissionsarmer Gebäudetechnik sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur und erneuerbaren Energien. Welche konkreten Verpflichtungen sich daraus für Eigentümer oder Bauherren ergeben, hängt jedoch von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab. Die Richtlinie selbst enthält den politischen und rechtlichen Rahmen, ersetzt aber nicht die nationale Gesetzgebung.

Wer Bau- oder Sanierungsmaßnahmen plant, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich vor wichtigen Entscheidungen über die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder bautechnische Beratung.

Quelle: Europäische Kommission – Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) | Europäisches Parlament – Verabschiedung der EPBD | EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Veröffentlicht am 14.07.2026