GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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In vielen österreichischen Gemeinden ist die Versickerung von Niederschlagswasser am Grundstück verpflichtend. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation sowie der Schutz vor Überflutung.

Rechtliche Grundlage

  • Bauordnungen der Bundesländer
  • kommunale Entwässerungsverordnungen
  • ÖNORM B 2506 (Regenwasserbewirtschaftung)

Wann gilt Versickerungspflicht?

Typische Fälle:

  • Neubau eines Einfamilienhauses
  • Erweiterung versiegelter Flächen (z. B. Zufahrt, Parkplatz)
  • Gewerbebauten

Ein Anschluss an den Kanal ist oft nur noch zweite Wahl oder genehmigungspflichtig.

Technische Lösungen

1. Sickerschacht

  • punktuelle Versickerung
  • geeignet bei kleinen Dachflächen
  • benötigt durchlässigen Boden

2. Rigolenversickerung

  • unterirdisches Kies- oder Kunststoffsystem
  • speichert Wasser und gibt es verzögert ab
  • Standardlösung im Wohnbau

3. Mulden-Rigolen-System

  • Kombination aus oberirdischer Mulde und unterirdischer Versickerung
  • besonders effizient bei Starkregen

Bodenprüfung als Pflichtschritt

Vor Planung notwendig:

  • Sickerversuch (Durchlässigkeit kf-Wert)
  • Grundwasserstand
  • Bodenaufbau

Ohne diese Daten keine Genehmigung.

Dimensionierung

Wichtige Faktoren:

  • Dachfläche (m²)
  • Niederschlagsintensität (regional unterschiedlich!)
  • Bodenversickerungsfähigkeit

Fehler in der Dimensionierung führen zu:

  • Rückstau
  • Überflutung
  • Schäden am Gebäude

Praxisproblem

In vielen Regionen (z. B. Teile Niederösterreich):

  • lehmige Böden → schlechte Versickerung
  • hoher Grundwasserspiegel

→ Alternative: Retentionssystem + gedrosselte Einleitung in Kanal

Veröffentlicht am 23.03.2026

Quellen: ÖNORM B 2506 | Bauordnungen der Bundesländer (z. B. NÖ BO) | Ziviltechnikerkammer Österreich