Versickerungspflicht von Regenwasser in Österreich – Anforderungen und technische Umsetzung bei Neubauten
In vielen österreichischen Gemeinden ist die Versickerung von Niederschlagswasser am Grundstück verpflichtend. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation sowie der Schutz vor Überflutung.
Rechtliche Grundlage
- Bauordnungen der Bundesländer
- kommunale Entwässerungsverordnungen
- ÖNORM B 2506 (Regenwasserbewirtschaftung)
Wann gilt Versickerungspflicht?
Typische Fälle:
- Neubau eines Einfamilienhauses
- Erweiterung versiegelter Flächen (z. B. Zufahrt, Parkplatz)
- Gewerbebauten
Ein Anschluss an den Kanal ist oft nur noch zweite Wahl oder genehmigungspflichtig.
Technische Lösungen
1. Sickerschacht
- punktuelle Versickerung
- geeignet bei kleinen Dachflächen
- benötigt durchlässigen Boden
2. Rigolenversickerung
- unterirdisches Kies- oder Kunststoffsystem
- speichert Wasser und gibt es verzögert ab
- Standardlösung im Wohnbau
3. Mulden-Rigolen-System
- Kombination aus oberirdischer Mulde und unterirdischer Versickerung
- besonders effizient bei Starkregen
Bodenprüfung als Pflichtschritt
Vor Planung notwendig:
- Sickerversuch (Durchlässigkeit kf-Wert)
- Grundwasserstand
- Bodenaufbau
Ohne diese Daten keine Genehmigung.
Dimensionierung
Wichtige Faktoren:
- Dachfläche (m²)
- Niederschlagsintensität (regional unterschiedlich!)
- Bodenversickerungsfähigkeit
Fehler in der Dimensionierung führen zu:
- Rückstau
- Überflutung
- Schäden am Gebäude
Praxisproblem
In vielen Regionen (z. B. Teile Niederösterreich):
- lehmige Böden → schlechte Versickerung
- hoher Grundwasserspiegel
→ Alternative: Retentionssystem + gedrosselte Einleitung in Kanal
Veröffentlicht am 23.03.2026
Quellen: ÖNORM B 2506 | Bauordnungen der Bundesländer (z. B. NÖ BO) | Ziviltechnikerkammer Österreich

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