Wie Sie über die Baufinanzierung Steuern sparen können? Was können Sie absetzen?
Wenn Sie eine Baufinanzierung planen, können Sie diese nutzen, um Steuern zu sparen. Was Sie absetzen können und worauf Sie achten sollten:
Wer ein Bauvorhaben finanziert, hat sicher viel im Kopf. Es gibt einige Aspekte, die bei der Baufinanzierung beachtet werden müssen. Natürlich ist das nicht alles, denn die größte Herausforderung ist für die meisten Menschen der Immobilienkauf oder gar der Bau eines Hauses. Trotzdem sollten Sie auch daran denken, dass Sie mit Ihrem Projekt Steuern sparen können. Insbesondere bei vermieteten Immobilien sind die Einsparmöglichkeiten beträchtlich. Das Immobilienrecht ist kompliziert, es gibt viele Spezialfälle und Ausnahmeregelungen. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater kann sich daher lohnen.
Steuern sparen beim Immobilienkauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie auf jeden Fall die professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein Kapitalanlageobjekt handelt. Denn in diesem Fall haben Sie die besten Möglichkeiten, um die Kosten für Ihre Immobilie steuerlich geltend zu machen. Handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt, können Sie einen großen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt für den Kauf von Grundstücken ebenso, wie für den Kauf einer gebrauchten Immobilie oder den Bau eines Hauses. Auch wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen, können Sie verschiedene Ausgaben absetzen.
Diese Kosten können Sie beim Kauf eines Kapitalanlageobjektes steuerlich geltend machen:
- Kaufpreis
- Baukosten
- Abstandszahlungen
- Reparaturen und Sanierungskosten
- Gartenarbeiten
- Nebenkosten des Erwerbs
- Werbungskosten
- Kosten für das Richtfest
- teilweise auch die Kreditzinsen
Vor dem Immobilienkauf werden Sie sich sicher fragen, wie hoch Ihr Budget überhaupt ist. Wie teuer darf die Immobilie werden? Ihren finanziellen Rahmen können Sie vorab kostenlos checken, beispielsweise hier bei Baufi24.de
Die Zinsen für den Immobilienkauf steuerlich absetzen
Grundsätzlich ist es möglich, die Zinsen für die Baufinanzierung von der Steuer abzusetzen, wenn die Immobilie vermietet wird. Dieser Punkt ist allerdings nicht ganz so einfach, ein Steuerberater kann Ihnen aber sicher helfen.
Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und diese vermieten, können Sie verschiedene Kosten über die Anlage V in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören die Werbungskosten, Kosten für den Erhalt und Erwerb der Immobilie und teilweise auch die Zinsen. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Wertminderung, je nach Baujahr und Alter schwankt diese zwischen 1,25 und 7 %.
Als Werbungskosten können Sie auch Nebenkosten angeben, wie beispielsweise die Kosten für den Hausmeister oder die Müllabfuhr.
Zinsen der Baufinanzierung absetzen bei Eigennutzung der Immobilie
Die Zinsen für die Baufinanzierung können Sie nur für vermietete Objekte absetzen. Wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen möchten, lohnt es sich, über eine Teilvermietung nachzudenken. Dann können Sie nämlich wenigstens einen Teil der Zinsen absetzen und haben durch die zu erwartenden Mieteinnahmen außerdem mehr Spielraum bei der Finanzierung. Üblicherweise wird von den Finanzämtern eine Vermietung im Verhältnis 2:3 akzeptiert. Sie können also den größeren Teil zum Beispiel von einem Zweifamilienhaus nutzen und eine Etage oder eine Einliegerwohnung vermieten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie in Ihrer Steuererklärung nur den Anteil der Immobilie geltend machen können, den Sie vermieten. Liegt dieser Anteil zum Beispiel bei 40 %, können Sie 40 % der Zinsen absetzen.
Steuervorteile bei gewerblicher Nutzung
Sie können die Zinsen für die Baufinanzierung auch dann absetzen, wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird. Hierbei gilt dasselbe wie für den Fall, dass Sie nur einen Teil des Hauses vermieten und im größten Teil selbst wohnen. Wenn Sie einen entscheidenden Teil der Immobilie gewerblich nutzen, beispielsweise als Arbeitsraum oder Büro, können Sie die Zinsen anteilig von der Steuer absetzen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der gewerbliche Teil vom privaten Teil klar getrennt ist. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung reicht beispielsweise nicht.
(Veröffentlicht am 12.09.2022)