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Was tun bei Schlüsselverlust?

✅ Wer zahlt im Zweifelsfall?
✅ Miete oder Vermieter?
✅ Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Alle 35 Minuten: So oft geht  – statistisch betrachtet – ein Schlüssel verloren. Über das Jahr gerechnet sind das über 800.000 Schlüssel im Jahr mit einem Versicherungsschaden von 100 Millionen Euro.

Doch wer kommt eigentlich für den Schaden auf, wenn der Schlüssel für die Mietwohnung, die Firma oder das Auto verloren geht? Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Schlüssel verlieren und wer im Ernstfall zahlen muss, klären wir in diesem Artikel.

Was tun bei Schlüsselverlust?

Jeder kennt den Moment: Der Griff in die leere Hosentasche, in der sich normalerweise der Schlüssel befindet – Schweißausbrüche, Adrenalin im Bauch, Panik. Das Wichtigste ist jetzt aber Ruhe zu bewahren: Denn vielleicht hat man den Schlüsselbund nur in der Mittagspause im Café liegen gelassen und die nette Bedienung hat ihn freundlicherweise aufbewahrt. Gehen Sie im Falle eines Schlüsselverlusts am besten alle Orte, an denen Sie sich aufgehalten haben, noch einmal im Kopf durch. Die Chance ist erst einmal groß, dass Sie Ihren Schlüssel wieder bekommen.

Tritt das Worst-Case-Szenario ein und Sie finden Ihren Schlüssel auch nach längerer Suche nicht mehr, sollten Sie einen Schlüsseldienst rufen. Aber Vorsicht: Auf dem Markt gibt es viele schwarze Schafe, die teilweise exorbitante Preise verlangen.

Sorgen Sie deshalb am besten vor, indem Sie einen günstigen Schlüsseldienst aus Ihrer Gegend schon vorab recherchieren und speichern Sie den Kontakt in Ihrem Handy. Im Internet finden Sie dazu Informationen, beispielsweise auf Schloss-Ambulanz.de.

Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel: Wer zahlt im Zweifelsfall?

Je nach Art des Schlüssels und der Tageszeit fallen unterschiedliche Kosten für den Schlüsseldienst an. Bei den Preisen spielt es auch eine Rolle, ob Sie den Schlüssel von Innen stecken haben lassen oder ob die Wohnungstür nur einfach zugefallen ist. Steckt der Schlüssel wird es meistens teurer. Da können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen. Ganz besonders gilt das, wenn es sich um Sicherheitsschloss handelt und Spezialwerkzeug nötig ist.

In manchen Fällen muss bei der Türöffnung auch der Türrahmen oder das Türblatt geschnitten werden – dementsprechend können sich die Kosten auch auf über tausend Euro oder mehr erhöhen. Noch viel teurer wird es, wenn es sich um einen Dienstschlüssel handelt und die gesamte Schließanlage in einem Betrieb ausgetauscht werden muss.

Doch wer muss eigentlich für den Schaden aufkommen? Wir schauen uns im Folgenden Beispiele für die Mietwohnung, den Arbeitsplatz und das Auto an.

Schlüssel für die Mietwohnung

Rein rechtlich sind die Schlüssel für eine Mietwohnung sogenannte „privat genutzte fremde Schlüssel“ und damit trägt der Mieter die Obhutspflicht dafür. Deshalb ist dieser auch verpflichtet, bei Schlüsselverlust den Vermieter sofort zu informieren. Ob der Mieter für den Schaden aufkommen muss, hängt davon ab, ob er grob fahrlässig gehandelt hat oder kein eigenes Verschulden vorliegt. Entscheidet sich der Vermieter, die gesamte Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus auszutauschen, entstehen Kosten von mindestens 2.000 Euro.

Einschlägige Gerichtsurteile zeigen aber, dass selbst bei fahrlässigem Verhalten des Mieters dieser nur dann den vollen Betrag zahlen muss, wenn er über dieses hohe Kostenrisiko im Vorfeld – beispielsweise im Mietvertrag – aufgeklärt wurde. Ansonsten zahlt er nur für den Schlüsseldienst an der Wohnungstür.

Tipp: Manche Privathaftpflichtversicherungen schließen das Risiko für Schlüsselverlust ein. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach, ob Sie für diesen Fall abgesichert sind.

Quelle: https://pixabay.com/de/photos/schl%c3%bcssel-schl%c3%bcsselbund-t%c3%bcrschl%c3%bcssel-2148476/

Schlüssel für den Betrieb

Wenn Sie den Schlüssel Ihres Arbeitgebers verlieren, kann es richtig teuer werden, wenn Sie nicht dagegen versichert sind. Denn weist man Ihnen Nachlässigkeit nach, haften Sie als Arbeitnehmer für die Kosten. Und diese sind hoch, wenn durch den Schlüsselverlust die Sicherheit des Betriebes gefährdet ist und in der Folge die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Achten Sie in Ihrer Police deshalb unbedingt darauf, ob das Verlieren „fremder beruflich genutzter Schlüssel“ mitversichert ist.

Schlüssel für Fahrzeuge

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für den Verlust des Autoschlüssels, wenn dieser beispielsweise bei einem Einbruch gestohlen wird. Geht der Schlüssel allerdings durch eigene Unachtsamkeit verloren, bleibt der Betroffene selbst auf den Kosten sitzen. Deshalb ist es ratsam immer einen Zweitschlüssel für das Auto zu Hause zu haben.

 

(Veröffentlicht am 13.09.2022)