GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Nachdem mich kürzlich wieder jemand mit dem Profil-Artikel aus 2014 konfrontiert hat, muss ich dazu etwas Schreiben.

Nicht nur verbreitet der Profil-Beitrag Unwahrheiten über das Sachverständigen-Wesen, er schützt noch dazu ein paar Baupfuscher welche Hiptmayr kontaktiert und um Berichterstattung gebeten haben. Nur wie kann es sein, dass Profil-Redakteurin Hiptmayr sich von Baupfuschern einvernehmen lässt?? Noch dazu ohne die Opfer der Pfuscher entsprechend zu Wort kommen zu lassen?

Kann es ein Naheverhältnis von Profil-Redakteuren zu Baupfuschern geben? Und wie sieht es denn mit der journalistischen Sorgfaltspflicht aus?

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In diesem Schauspiel der Extra-Klasse spielen 4 Hauptdarsteller mit:

–> Bauunternehmer 1, er ist ist aus dem Nachbarort der Journalistin. Beziehungsweise betreiben die Eltern da eine Bäckerei. Man darf aus rechtlicher Sicht nur mutmaßen, dass man sich gut kennt. Über seine Bautätigkeit haben wir damals in 2 „Pfusch am Bau-Fällen“ berichtet. (Er dürfte mittlerweile ordentlich Arbeiten, bis dato gibt es keine Beschwerden mehr, er hat daraus offenbar „gelernt“)

–> Bauunternehmer 2, einer der besonderen Art. Er hat unzähligen Familien geschadet und habe ich auch vor seiner Firma (Leobau….) und seiner Person öffentlich gewarnt. Nach Konkurs und vermutlich einigen Firmenwechseln pfuscht er offenbar weiter. Er hat sogar und mutmaßlich seinen Namen gewechselt um seinen Zusagen mir gegenüber zu entgehen. („Nie mehr in der Bauwirtschaft zu arbeiten“)

–> Bauunternehmer 3. Ein früherer Innungsmeister. „Gast“ zu einem „Pfusch am Bau-Fall“. Da ist zwar etwas schief gelaufen, aber man hat sich geeinigt und eine öffentliche Berichterstattung wäre hier weder fair noch sinnvoll gewesen. Man traf sich zu einem Gespräch in der Bundesinnung-Bau und hat sich ausgesprochen.

–> Bauunternehmer 4. Ein Gerichtssachverständiger, Inhaber eines Dachdecker- und Spenglerbetriebes. Auch ein an sich ordentlicher Unternehmer. Im Rahmen meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich aber auch an mehreren seiner Baustellen Baumängel reklamieren müssen. Freunde schafft man sich damit wohl nicht.

Bauunternehmer 1 wird nun aktiv und nutzt seine mutmaßlichen Kontakte zur Journalistin Hiptmayr. Oder wie sonst wäre die Journalistin zur Ihrer Story gekommen? Wer den Beitrag liest, wird feststellen, dass keines der Opfer zu Wort gekommen ist. Familien die teilweise Ihre Existenz bedroht gesehen haben, kommen nicht zu Wort. Und es werden Unwahrheiten verbreitet, rechtlich nicht korrekte Angaben, welche geeignet sind weiteren Schaden anzurichten. Es stimmt die Aussage von Bauunternehmer 4 nämlich nicht nur nicht. (Privatgutachten bringen vor Gericht nichts) Es trifft sogar eher das Gegenteil zu:

„Wer heute klagt oder beklagt wird, sollte sich unbedingt vorher über den technischen Sachverhalt durch einen Privat-Gutachter beraten lassen.“

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Verletzt ein einseitiger und mit vermeintlichen Falsch-Zitaten gespickter Beitrag die journalistische Sorgfaltspflicht? Dazu zitiere ich aus der Fachzeitung „Journalist.at“:

Zitat 1: „Der Gesetzgeber hat für Medienmitarbeiter und Medieninhaber aber zudem ein Privileg geschaffen, nämlich den Haftungsausschlussgrund der „Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt“ (vgl §§ 6 Abs 2 Z 2 lit b, 29 Mediengesetz): Wurde die „journalistische Sorgfalt“ gewahrt, so scheiden Straf-, Entschädigungs- und Unterlassungsansprüche des Betroffenen grundsätzlich – obgleich der ehrenrührige Bericht unwahr ist – ebenfalls aus.“

Hat Hiptmayr dem entsprochen?

Zitat 2: „Die journalistische Sorgfalt setzt zum einen voraus, dass an der inkriminierten Veröffentlichung ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit bestanden hat. Und der Bericht muss zum anderen auf einer seriösen Basisinformation beruhen, wobei dem Betroffenen im Regelfall – unabhängig vom journalistischen Zeitdruck – die Möglichkeit zu geben ist, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.“

Ich wurde zwar zu einzelnen Fällen befragt, zu dem teilweisen Unsinn im schlussendlich veröffentlichten Beitrag konnte ich nicht Stellung beziehen. Auch zu späteren Versuchen und Angeboten, wenigstens in den Kommentaren Stellung beziehen zu dürfen, kam keine Antwort. PROFIL freut sich bis heute über die mutmaßlich guten Zugriffszahlen auf den online gestellten Print-Beitrag. An einer Richtigstellung dürfte man aber wenig Interesse haben. Hier mein auszugsweises Anschreiben (5.6.2016!) an Profil Herausgeber Dr. Christian Rainer bzw. an die Rechtsabteilung:

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„Sehr geehrte Redaktion,
Frau Dr. Streng,

mit Erstaunen stelle ich fest dass der Profil-Beitrag zu „Pfusch am Bau“ immer noch online zu finden ist….

Der Beitrag enthält diverse Unwahrheiten:

01: „Er bringt die gesamte Branche in Verruf“, klagt ….., Bauinnungsmeister aus …….“

Hier wird mit einer Aussage eines Innungsmeisters der Anschein erweckt eine persönliche Meinung als allgemeingültig angenommen werden kann. ……… Es gab mittlerweile eine Aussprache mit dem Bundesinnungsmeister und
Herrn Hartl, er zieht seine Aussagen zurück.

02: „Dem heimischen Baugewerbe ist Nussbaum mittlerweile Feindbild Nummer eins.“

Hier wird eine Aussage getroffen die nicht nur nicht stimmt. Es ist genau das Gegenteil der Fall. Ich bin als Obmann vom Verein „Bauherrenhilfe.org“ im Namen der ordentlichen Baubetriebe Fürsprecher und Vorkämpfer für alle guten und heimischen Betriebe. Hier wird ein Bild geschaffen
welches nicht nur nicht stimmt, sondern welches unserer Vereinsarbeit zuwider läuft.

03: „Die Bauherren haben viel in Eigenregie gemacht. Baufehler sind also nicht zwangsläufig mir allein anzulasten“, meint der …. Er bat um Übermittlung einer Mängelliste. Die, so sagt er, habe er aber nie erhalten.“

Auch das stimmt nicht. ….. hat zu mehreren Häusern massive Baumängel verursacht,noch dazu ohne Gewerbeberechtigung und mit Bausätzen welche in Ö. nicht zugelassen sind.
Hier gibt es mehrere Geschädigte und wird hier ein Bild gezeichnet als wäre Herr G. unschuldig
angeprangert worden…..

05: „Nussbaums Methoden sind – vorsichtig ausgedrückt – unschön. Unternehmen berichten, sie würden zur Behebung
von Mängeln aufgefordert, für die nicht einmal die Verschuldensfrage hinreichend geklärt sei.

Auch das ist falsch. Die Verschuldensfrage ist immer geklärt.
Sonst würde ich eine Behebung IM RAHMEN DER GESETZE nicht anfragen.

06: „Zudem sprechen sie ihm die Qualifikation ab. Nussbaum geriere sich als Fachmann für sämtliche Gewerke,
sei aber lediglich Dachdeckermeister. Und sein in Deutschland erworbenes Zertifikat als Bausachverständiger habe
nichts mit dem gerichtlich zertifizierten Sachverständigenwesen, wie man es in Österreich kennt, zu tun.

Diese Aussage vermittelt dass ich nicht entsprechend qualifiziert bin. Auch hier ist das Gegenteil falsch. Meine Qualifizierung ist die höchstmögliche im
SV-Wesen und wird strenger gehandhabt als die der Gerichts-GUtachter. Auch das werde ich im Gerichtsprozess beweisen.
Nebenbei war ich auch zu Baustellen von Gerichtsgutachter …. tätig. Was seine Motivation zu diesem Beitrag erklärt.

07: „Mit seinen ‚Gutachten’ hat man, rechtlich gesehen, nichts in der Hand. Die Bauherren müssen dann
mitunter erst recht klagen“, erklärt der gerichtlich beeidete Sachverständige …..“

Auch das stimmt rechtlich nicht. Ein Gutachten im Auftrag einer Partei ist immer ein Parteien-Gutachten. Egal ob von einem Gerichts- oder Privatgutachter. Ein Gerichtsgutachter
der im Auftrag einer Partei tätig wird ist auch nur ein Privatgutachter. Und ein Privatgutachten
muss a) im Gerichtsverfahren berücksichtigt und b) als Dokument beweisgewürdigt werden.

Der Artikel vermittelt insgesamt ein falsches Bild.
Sie haben keine einzige „geschädigte Partei“ befragt.
Alle Angaben beruhen auf Aussagen von Leuten mit denen ich als Gutachter zu tun hatte. Das ist so als würden Sie einen Beitrag gegen einen Polizisten schreiben und dabei nur die von ihm Inhaftierten befragen. Mit gutem Journalismus hat das jedenfalls nichts zu tun.

Herzliche Grüße
Günther Nussbaum

Bau-Sachverständiger
zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024
(Zulassung für die europäische Union)
Luftdichtheitsprüfer
Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473 Stufe 1
Sachkundiger für Schimmelpilzsanierungen – TÜV Akademie
Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen,
Spengler und Dachdeckerarbeiten
(Meisterprüfung mit Zusatzausbildungen)
Sonderfachmann für Trockenbauarbeiten“

Quelle Zitat 1+2: http://www.journalist.at/…/a…/was-journalisten-nicht-durfen/


Anregungen zum Beitrag können gerne an verein@bauherrenhilfe.org gesendet werden.