GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Stürze aus der Höhe sind seit Jahren eine der häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen. Nach der DGUV-Statistik 2023 entfallen rund ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft auf Absturzereignisse. Für Bauherren, Handwerksbetriebe und Sanierer bedeutet das: Wer Arbeiten in Höhen über zwei Meter plant, muß technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ernst nehmen. Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen die praktikabelste Lösung, wenn Gerüste unwirtschaftlich oder Leitern einfach unzulässig sind.

Rechtlicher Rahmen: Was Betreiber und Bediener wissen müssen

Die Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der Technischen Regel TRBS 2121 Teil 1, die Gefährdungen bei Arbeiten mit Absturzgefahr regelt. Vor jedem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese berücksichtigt Arbeitshöhe, Bodenverhältnisse, Windverhältnisse sowie mögliche Kollisionen mit Freileitungen. Wer eine Arbeitsbühne mietet oder betreibt, muss außerdem die DGUV Vorschrift 1 sowie die DGUV Information 208-019 zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen beachten. Bediener benötigen eine dokumentierte Einweisung nach DGUV Grundsatz 308-008, sind schriftlich zu beauftragen und müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für gewerbliche Einsätze gilt zudem eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person gemäß §14 BetrSichV, deren Ergebnis im Prüfbuch dokumentiert wird.

Auswahlkriterien: Welche Bühne für welchen Einsatz

Die richtige Maschinenwahl wird bestimmt durch vier Wegmarken: Arbeitshöhe, seitliche Reichweite, maximale Korblast und Untergrund. Scherenbühnen bieten großflächige Arbeitsbühnen und Traglasten bis etwa 700 kg, sie arbeiten aber nur senkrecht und setzen tragfähigen, ebenen Untergrund voraus. Sie finden Verwendung bei Hallenmontagen, Trockenbau und Fassadenarbeiten mit kleiner Reichweite. Gelenkteleskopbühnen erreichen Arbeitshöhen von 12 bis über 40 m und gestatten das Umgreifen von Hindernissen, z. B. bei Dacharbeiten mit Überstand oder zur Baumpflege. Für unbefestigten Untergrund sind Raupenbühnen mit geringer Bodenpressung, für häufig wechselnde Einsatzorte sind LKW-Arbeitsbühnen wirtschaftlicher. Ein oft ungeahneter Faktor ist die Windlast. Nach EN 280, der maßgeblichen Produktnorm für fahrbare Hubarbeitsbühnen, sind Einsätze bei Windgeschwindigkeiten über 12,5 m/s unzulässig, falls der Hersteller nichts anderes frei gibt.

Prüfkriterien vor dem Einsatz

Vor jedem Arbeitstag ist eine Sicht- und Funktionsprüfung Pflicht. Dazu zählen der Zustand von Reifen und Stützen, die Funktion der Not-Aus-Einrichtung, die Notablassvorrichtung, die Neigungswarnung sowie die Vollständigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Der Anschlagpunkt im Korb muss für den mitgeführten Auffanggurt geeignet und mit einem kurzen Verbindungsmittel gesichert sein. Freileitungen erfordern die Einhaltung der Schutzabstände nach DIN VDE 0105-100. Bei Bühnen ab 1 kV Nennspannung gelten je nach Spannungsebene Mindestabstände zwischen einem und fünf Metern. Der Aufstellort wird auf Bodentragfähigkeit geprüft. Als Faustwert für die Lastverteilung unter Stützen wird häufig eine Pressung von maximal 10 N/cm² auf gewachsenem Boden angesetzt, in der Praxis werden Unterlegplatten mit ausreichender Fläche verwendet, um die Punktlast zu reduzieren.

Miete oder Kauf: wirtschaftliche Überlegungen

Für Handwerksbetriebe mit sporadischem Bedarf ist die Miete meist wirtschaftlicher. Neben dem Tagessatz fallen bei Eigentum jährliche UVV-Prüfung, Wartung, Versicherung und Standplatz an. Auch die Frage der Bedienerqualifikation bleibt gleich, unabhängig davon, ob die Maschine gemietet oder gekauft wird. Wer nur einzelne Projekte plant, etwa eine Fassadenrenovierung oder die Montage einer Photovoltaikanlage, kommt mit einer Wochen- oder Monatsmiete günstiger weg als mit der Anschaffung. Anbieter mit dichtem Standortnetz reduzieren zudem Leerfahrten und CO2-Belastung, was bei ausschreibungsrelevanten Nachhaltigkeitskriterien zunehmend eine Rolle spielt.

Wer die genannten Punkte vor Beginn eines Projekts systematisch abarbeitet, senkt nicht nur das Unfallrisiko, sondern vermeidet auch Verzögerungen durch Nachbesserungen und behördliche Kontrollen. Eine schriftliche Betriebsanweisung, dokumentierte Einweisung und ein passendes Gerät sind die drei Bausteine, die im Ernstfall auch haftungsrechtlich entscheidend werden.

Veröffentlicht am04.08.2026