ift-Richtlinie WA-15/2 ermöglicht CE- und normkonforme Bewertung von Bauteilen!
Das energetische Anforderungsniveau an Gebäude entwickelt sich stetig weiter in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Damit die Hersteller die geforderten Werte nachweisen können, hat das ift Rosenheim die Richtlinie WA-15/2 erarbeitet, in der die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit der genannten Bauelemente auf der Grundlage von EN-Normen festgelegt wird. Hersteller und Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der jeweiligen Produktnorm verwendet werden können. Zusätzlich werden weitere Leistungseigenschaften sowie Baukörperanschlüsse hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gemäß RAL- Montage bewertet.
- Die gemeinsam mit der Branche entwickelte und abgestimmte ift-Richtlinie WA-15/2 „Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden“ definiert Anforderungen an die Wärmeverluste von Fenstern, Außentüren und Fassaden sowie von Baukörperanschlüssen für übliche Wandaufbauten von Passivhäusern.
Darüber hinaus wird ein Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss sowie für den Glas- bzw. Paneelrandbereich mit ƒRsi > 0,73 festgelegt, um einen Mindestwärmeschutz und die thermische Behaglichkeit zu sichern sowie die Tauwasserbildung an ungünstigen Stellen zu vermeiden. Zusätzlich werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit der Konstruktionen bestimmt. Hierzu zählen Angaben zur Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Stoßfestigkeit und bei Türen zusätzlich Angaben zur Verformung bei unterschiedlichen Klimata.
Folgende Anforderungen müssen passivhaustaugliche Fenster und Außentüren in Verbindung mit der Verglasung, den Rahmenprofilen und den Abstandhaltern erfüllen:
- Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters: UW < 0,80 W/(m2K)
- Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters unter Berücksichtigung der Einbausituation: UW, Einbau < 0,85 W/(m2K) bzw. bei Außentüren: UD, Einbau < 0,80 W/(m2K)
- Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss, Paneele und Glasrandbereich: ƒRsi > 0,73
- Temperaturfaktor für Rahmenprofile bei Ug < 0,6 W/(m2K): ƒ0,13 > 0,88
Passivhaustaugliche Fassaden mit ihren Bauteilen werden an einem repräsentativen, praxisnahen Fassadenelement beurteilt. Die Anforderungen betragen:
- Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade: UCW < 0,7 W/(m²K)
- Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade unter Berücksichtigung der Einbausituation: UCW, Einbau < 0,85 W/(m²K)
- Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss, Paneele und Glasrandbereich: ƒRsi > 0,73
Der Nachweis der wärmeschutztechnischen Leistungseigenschaften kann sowohl durch Messung als auch durch Berechnung erfolgen. Ein objektbezogener Nachweis der U-Werte für die Bauelemente kann zudem vom Hersteller eigenverantwortlich mit einem validierten Berechnungsprogramm durchgeführt werden. Verglasungen mit integrierten Sprossen im Scheibenzwischenraum sind ebenfalls in der Richtlinie enthalten. Das ift Rosenheim unterstützt die Hersteller bei der Kennzeichnung von geeigneten Bauelementen und Bauteilen durch die Ausstellung eines Passivhauszertifikats.
- Der Hersteller hat somit die Gewissheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung verwendet werden können und seine Produkte neben den energetischen Anforderungen an Passivhäuser auch die Kriterien der KfW-Förderprogramme erfüllen.
Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung auf der ift-Website unter ift-rosenheim.de Literaturverkauf bezogen werden. Titel ift-Richtlinie WA-15/2 „Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden; Verfahren und Kriterien zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit von Bauteilen für Fenster, Außentüren und Fassaden auf der Grundlage von EN-Normen“, Februar 2011; Preis 20,00 Euro
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