GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Mit 1. Jänner 2026 ist in Österreich eine wesentliche Änderung im Baurecht in Kraft getreten: die erweiterte Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen. Diese betrifft vor allem Unternehmen, die Subunternehmer beauftragen, und bringt deutlich strengere Kontrollpflichten mit sich.

Bisher galt bereits, dass Auftraggeber für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben ihrer Subunternehmen haften können. Neu ist jedoch, dass diese Haftung ausgeweitet und verschärft wurde, insbesondere bei Fällen der Arbeitskräfteüberlassung.

Ein zentraler Punkt bleibt die sogenannte HFU-Liste (Haftungsfreistellungsliste). Nur wenn ein Subunternehmen in dieser Liste eingetragen ist, kann sich der Auftraggeber vollständig von der Haftung befreien. Ist dies nicht der Fall, müssen Unternehmen aktiv Maßnahmen setzen, um Risiken zu vermeiden.

Konkret bedeutet das:

  • Bei klassischen Bauleistungen müssen 25 % des Werklohns direkt an die Gesundheitskasse abgeführt werden
  • Bei Arbeitskräfteüberlassung sogar bis zu 40 % des Werklohns

Unternehmen, die diese Vorgaben nicht einhalten, riskieren eine Haftung von bis zu 25 % bzw. 40 % der Auftragssumme. Zusätzlich können bei Verstößen finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohen.

Diese Neuerung führt dazu, dass die Prüfung von Subunternehmen deutlich an Bedeutung gewinnt. Besonders wichtig sind:

  • Kontrolle der HFU-Liste
  • Prüfung der tatsächlichen Leistung (Bauleistung vs. Arbeitskräfteüberlassung)
  • Dokumentation aller Vergaben

Fazit: Die neue Regelung erhöht die Rechtssicherheit, bringt aber gleichzeitig mehr Verantwortung und administrativen Aufwand für Bauunternehmen. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, geht erhebliche finanzielle Risiken ein.

Quellen: TPA Group – Auftraggeberhaftung Bau 2026

Veröffentlicht am 14.04.2026