Künstliche Intelligenz und Building Information Modeling (BIM) verändern die Bauplanung grundlegend. Moderne Software kann Kollisionen zwischen Gewerken erkennen, Materialmengen berechnen oder verschiedene Planungsvarianten innerhalb weniger Minuten vergleichen. Doch je stärker digitale Werkzeuge in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, desto häufiger stellt sich eine wichtige Frage: Wer trägt die Verantwortung, wenn die Software einen Fehler macht? Nach der derzeitigen Rechtslage übernimmt eine Software grundsätzlich keine eigene rechtliche Verantwortung. Verantwortlich bleiben jene Personen oder Unternehmen, die Planungsergebnisse erstellen, prüfen, freigeben oder gegenüber Auftraggebern vertreten. KI kann die Arbeit erheblich erleichtern, ersetzt jedoch weder die fachliche Kontrolle noch die gesetzlichen oder vertraglichen Sorgfaltspflichten.
Ein typisches Beispiel ist die automatische Mengenermittlung. Liefert eine Anwendung aufgrund fehlerhafter Eingabedaten oder einer unvollständigen Modellierung falsche Mengen, kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Wer diese Ergebnisse ungeprüft übernimmt, kann unter Umständen auch die Verantwortung für daraus entstehende Folgen tragen. Das gilt ebenso für KI-generierte Entwürfe oder automatisch erstellte Planungsvorschläge. Deshalb empfehlen viele Fachverbände, Ergebnisse digitaler Werkzeuge vor ihrer Verwendung sorgfältig zu prüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Besonders bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, statischen Berechnungen oder der Koordination mehrerer Gewerke bleibt die fachliche Kontrolle durch qualifizierte Personen unverzichtbar. Eine lückenlose Dokumentation darüber, welche Software verwendet wurde und wer die Ergebnisse geprüft hat, kann zudem helfen, spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Auch die europäische Gesetzgebung verfolgt diesen Grundsatz. Der EU AI Act schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union und legt unter anderem Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Dokumentation fest. Die Verantwortung für fachliche Entscheidungen wird dadurch jedoch nicht auf die Software übertragen. Für Planungsbüros, Bauunternehmen, Sachverständige und Auftraggeber bedeutet das, dass digitale Werkzeuge zwar immer wichtiger werden, die abschließende Verantwortung für Planung und Ausführung aber weiterhin bei den beteiligten Fachleuten liegt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Anwendbarkeit auf den Einzelfall übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte qualifizierter rechtlicher Rat eingeholt werden.
Quelle Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act – Artificial Intelligence Act) | EU BIM Task Group: Handbook for the Introduction of Building Information Modelling by the European Public Sector | Europäische Kommission: Informationen zum AI Act und dessen Umsetzung
Veröffentlicht am 20.07.2026

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