Wassereintritte bei Fenstertürelementen!
Zweck und Gegenstand des Gutachtens: Seitens des Auftraggebers wird bemängelt, dass bei Fenstertürelementen Wassereintritte im Fußbodenbereich festgestellt wurden, welche bereits Schäden am Parkettboden verursacht haben. Es werden Zweifel und Bedenken geäußert, ob die bestellten und beauftragten Leistungen auch tatsächlich erbracht bzw. eingebaut wurden. Weiters soll seitens des Sachverständigen geprüft werden, ob die Montageleistungen normgerecht, fachgerecht bzw. nach dem Stand der Technik durchgeführt wurden, bei sämtlichen gelieferten montierten Fenster- und Fenstertürelementen.
Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar:
Die derzeit vorhandene Ausbildung der Bauanschlussfugen „nur ausschäumen mit Pu-Schaum“ ist nicht normgerecht. Teilweise Fensterelemente nicht justiert, keine einwandfreie Funktion gegeben. Im Bereich der Fensterleibungen löst sich bereits der Verputz, seitlich sowie im Sturzbereich. Bei Schlagregen dringt Wasser in die offenen Fugen ein, daraus resultieren Bauschäden.
Die Befestigung der bestehenden Außenfensterbänke (Spenglerbleche) an die Fensterstöcke wurden nicht fachgerecht ausgeführt, teilweise offene Fugen vorhanden, daher ebenfalls Gefahr von Wassereintritt in den Baukkörper.
fachgerechte Abdichtung?? Bildquelle: Sachverständiger für Kunststoff-und Holzfenster |
Bei Fenstertüren Wassereintritt über die Stockprofile auf der Rauminnenseite sichtbar. Nässeschäden am Parkettboden sichtbar. Fenstertüren wurden in Bezug auf das Höhenmaß zu groß bemessen. Weiters wurden die erforderlichen Normen und Vorschriften bezüglich Schwellenausbildung bei Terrassentüren nicht beachtet bzw. nicht eingehalten. Auch wurden die vorhandenen Entwässerungsschlitze, welche für die einwandfreie Entwässerung der Stockprofile zwingend erforderlich sind, im Zuge der Montage mittels Dichtstoff verschlossen. Durch diese Fehlmaßnahme wird die Entwässerung nach außen hin behindert, daher ist Wassereintritt auf der Rauminnenseite über die Stockprofile nicht zu vermeiden.
mit Dichtstoff geschlossene Entwässerungsschlitze! Bildquelle: Sachverständiger für Kunststoff-und Holzfenster |
Befestigung der Außenfensterbänke (Spenglerbleche)
Die vorhandenen Verfügungen sind zu entfernen, die Stockprofile sauber zu reinigen, neuerliche Abdichtung mittels Dichtstoff oder geeigneten Dichtbändern, sowie fachgerechte Befestigungen der Spenglerbleche an den Fenstersock.
- Um Schlagregendichtheit gewährleisten zu können ist über die vorhandene Anschlussfuge ein Abdeckprofil aus Aluminium oder PVC anzuordnen.
Die Anordnung und Montage hat jedoch so zu erfolgen, dass vorhandene Entwässerungsschlitze dadurch nichts abgedeckt werden.
- Die Entwässerung der Stockprofile muss gewährleistet werden.
Ausführung und Montage der vorhandenen Anschlussverblechungen sowie Ergänzung an vorhandene Abdichtungen (Abdichtungsmaßnahmen mittels Silikon) sind generell nicht fachgerecht und keinesfalls zulässig. Die Anbindung der bauseits vorhandenen Anschlussbleche wurde direkt bis auf die Oberkante Stockprofil geführt und montiert, bei nicht verschlossenen Entwässerungsschlitzen wäre jedoch eine Entwässerung unterhalb der wasserführenden Ebene erfolgt, Bauschäden daher ebenfalls unvermeidbar!
Die gültigen Normen und Vorschriften bezüglich Schwellenausbildung bei Terrassentüren wurden nicht eingehalten.
Durch die derzeitige Situation ist mit massiven Bauschäden zu rechnen, auch in darunterliegenden Wohnungen. Bestehende Fenstertüren sind zu tauschen, Schwellenausbildung (Schwellenhöhe) ist normgerecht auszubilden.
Die mangelhafte Abdichtung sowie die Abdichtung generell sollte im Zuge der Mängelbehebung durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
- Die Fenstertüren müssen im Fußbodenbereich mit geeigneten Bodenaschlussprofilen ausgestattet werden, sodass eine Abdichtung auf der Außenseite problemlos und fachgerecht erfolgen kann.
Ob die Fenster- und Fenstertürelemente ausreichend und umlaufend befestigt wurden, ist vorerst nicht eindeutig feststellbar. Eine Befestigung mittels Schraubmontage wurde jedoch keine durchgeführt. Falls Maueranker verwendet wurden, ist es jedoch erforderlich den Verputz auf der Rauminnenseite (sichtlich sowie im Sturzbereich zu entfernen) sowie eine Innenfensterbank zu demontieren.
- Fensterelemente müssen grundsätzlich umlaufend in den tragenden Baukörper befestigt werden.
Sollte keine Maueranker zur Befestigung verwendet worden sein bzw. wurde generell keine Befestigung durchgeführt, hat nachträglich eine Befestigung der Elemente zu erfolgen. Für die nachträgliche Befestigung können dafür geeignete und handelsübliche Montageschrauben verwendet werden. Montagerichtlinien sind generell einzuhalten.
Uw-Wert bis 0,63 W/m².K
Fenster- und Fenstertüren welche beim gegenständlichen Objekt eingebaut wurden erreichen Uw-Werte zwieschen 1,2 W/m².K. Die Wäremdämmung der Elemente ist wesentlich geringer wie vom Lieferanten!
3-fach Isolierglas
Bei Fenster- und Fenstertürelementen wurden generell „keine“ 3-fach Isolierglaselemente geliefert und eingebaut. Die Lieferung der Fenster- und Fenstertüren erfolgte mit 2-fach Wärmeschutzglas Aufbau 4/16/4 mit Ug 1,0 W/m².K.
Gültige Normen und Richtlinien: ÖNORM B 5320, ÖNORM B8110, Teil 2, ÖNORM B5300, DIN 18542, ÖNORM B 2209, DIN 18195, RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren (Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren). Alfred Eckertsberger – Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Komplette Befundaufnahme zum Download: Gutachtliche Befundaufnahme zu mangelhaft ausgeführter Fenster und Türmontage von Alfred Eckertsberger – Sachverständiger für Kunststoff und Holzfenster
Wassereintritt – Rauminnenseite; Bildquelle: Sachverständiger für Kunststoff-und Holzfenster | |
Wassereintritt – Rauminnenseite; Bildquelle: Sachverständiger für Kunststoff-und Holzfenster | |
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