GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die Gewährleistung im Bauvertrag sorgt regelmäßig für Unsicherheiten, insbesondere bei der Frage, wann Fristen zu laufen beginnen und welche Mängel tatsächlich umfasst sind. Eine aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bringt hier mehr Klarheit: Entscheidend ist, dass die Gewährleistungsfrist grundsätzlich mit der Übergabe des Bauwerks beginnt, selbst wenn kleinere Mängel noch vorhanden sind. Das bedeutet, dass Auftraggeber ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen und geltend machen müssen, um keine Fristversäumnisse zu riskieren.

Besonders relevant ist zudem die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln, da diese direkten Einfluss auf Rechte wie Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung haben. Für Bauunternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Übergabeprotokolle sauber zu dokumentieren und Mängel klar festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig eine präzise Vertragsgestaltung und rechtliche Kenntnis im Baualltag sind.

Quelle: Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Gewährleistung im Werkvertragsrecht / ABGB §§ 922 ff.

Veröffentlicht am 28.04.2026