GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Eine Architektin hat mich zu einer Hausbesitzerin vermittelt, es geht um die Sanierung zu einem Rohrgebrechen. 2 große Brand- und Wasserschadenssanierungsfirmen hat sie eingeladen, ich soll mir anhören wer den besseren Sanierungsvorschlag bringt. Leider fängt es gleich nicht gut an, der Mann des international agierenden Sanierungskonzerns erklärt mir daß die Küchenzeile für die Schimmelsanierung nicht entfernt werden müßte. Er vernebelt den gesamten Raum und meint das dann der Pilz überall tot ist!

Ich interveniere und meine daß auch ein toter Pilz entfernt werden müsse, weil auch dieser allergische Reaktionen hervorrufen kann! Der „Sanierungsspezialist“ verteidigt sich in dem er mir erklärt daß er in der Vorwoche erst auf einem Schimmelsanierungs-Seminar war ! Leider nicht bei einem Schimmel-Fachmann… Ich verabschiede den Herrn und übergebe die Sanierung an jemand anderen.

Gut war es ! Die Küchenzeile war komplett verschimmelt, vermodert und voll mit Ameisen! Leider muss nun alles raus, es sind auch die Holz-Riegelwände betroffen, und steht nun eine umfangreiche Sanierung an…

2 comments

  1. nur wie kann man sich gegen so einen pfusch wehren, es ist ja oft so daß die versicherungen nur ein paar euro für trocknung ausgeben. und speziell die sogenannten großen wasserschadenssanierungsfirmen reden denen nach den mund. getrauen sich nicht denen eine ordentliche sanierung anzubieten, weil die versicherung die kosten nicht haben möchte. wie kann man sich gegen die versicherung wehren ?

  2. prinzpiell muss der schaden liquidiert bzw. beseitigt werden. wenn du nachweisen kannst das mit den freigegebenen arbeiten keine beseitigung zu schaffen ist wirst du wohl den rechtsweg beschreiten müssen. und davor scheuen viele zurück, das wissen die versicherer…

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