„Deutschland-Meldung“ Mit freundlicher Genehmigung von ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V. – Mit dem in Kraft treten der Energieeinsparverordnung 2009 zum 1.Oktober letzten Jahres ergeben sich auf den ersten Blick keine unmittelbaren, verschärften Anforderungen an die Montage und den Baukörperanschluss von Fenstern bezüglich der technischen Ausführung.
Die Anhebung des Anforderungsniveaus an die Gebäudehülle und seine Bauteile sowie die Ausdehnung des Verantwortungsbereiches auf alle am Bau Beteiligten zur Durchsetzung der vom Gesetzgeber verordneten Ziele zur Energieeinsparung schaffen jedoch mittelbar veränderte Bedingungen, die beim Einbau von Fenstern zu berücksichtigen sind.
EnEV 2009-Auswirkungen auf die Montage und den Baukörperanschluss
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