Useranfrage:
Ich ließ vor 9 Jahren in Österreich einen Holzriegelbau mit Geschossdecke und Pultdach errichten. Der höchste Punkt des Dachstuhls ist grob geschätzt 70 cm, bei Errichtung wurde kein Zugang zum Dachstuhl berücksichtigt weil dieser nicht nutzbar ist, weder innen mit Bodentreppe noch außen durch eine Revisionsklappe. Da ich viele Folgen von „Pfusch am Bau“ gesehen habe, ist die Frage nun aufgetaucht, ob aus brandschutztechnischen Gründen eine Öffnung vorhanden sein muss. Was für mich natürlich noch interessanter wäre, wie der Zustand des Dachstuhls nach ca. 9 Jahren ist.
Beantwortung via SV Günther Nussbaum:
In der Regel ist in der Bauordnung gefordert, dass Dachböden über 5m2 Fläche für Löscharbeiten zugänglich sein müssen, entweder mit einer Dachbodentreppe, oder einem Zugang von außen, bspw. Dachfenster von außen öffenbar.
Zudem macht es auch Sinn, um ab und zu prüfen zu können, ob alles dicht ist und kein Pilzbefall aufgrund bspw. Pilzbefall vorliegt
(Veröffentlicht am 16.01.2025)