Mehrkostenforderungen und Bauzeitverzögerungen zählen zu den häufigsten Streitpunkten im Bauvertragsrecht und erfordern eine klare vertragliche Regelung. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Materialpreissteigerungen, Lieferengpässen oder Planungsänderungen stellt sich die Frage, wer die daraus entstehenden Mehrkosten trägt. Entscheidend ist dabei, ob eine vertragliche Preisgleitklausel vereinbart wurde und wie Leistungsänderungen dokumentiert sind. Ohne eindeutige Vereinbarungen kommt es häufig zu Konflikten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern.
Von zentraler Bedeutung ist daher eine lückenlose Dokumentation des Bauablaufs sowie eine schriftliche Festhaltung aller Änderungen und Zusatzleistungen. Bauunternehmen müssen nachweisen können, dass Mehrkosten tatsächlich entstanden sind und nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren. Gleichzeitig sind Auftraggeber gefordert, Entscheidungen zeitnah zu treffen, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine strukturierte Vertragsgestaltung und professionelle Projektabwicklung sind somit entscheidend, um rechtliche Risiken und finanzielle Streitigkeiten zu minimieren.
Quelle: WKO, ÖNORM B 2110, juristische Fachliteratur Bauwesen
Veröffentlicht am 21.04.2026

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