GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Seit Dezember 2012 gilt das neue Energieausweisvorlagengesetz (EAVG).

Der Verkäufer oder Vermieter eines Gebäudes, eines Gebäudeteiles oder einer Wohnung muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweis vorlegen.

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