Der Bauträger ist eine Art Generalunternehmer der auf seinem Grundstück eine Immobilie fertig entwickelt. Er kümmert sich um alles, lässt Pläne zeichnen, besorgt die Baugenehmigung, und vergibt die Bauleistungen. Er baut und verkauft!
Je nachdem zu welchem Zeitpunkt Sie in den Vertrag einsteigen haben Sie noch Möglichkeiten Änderungen, auch bauliche, einzubringen. Natürlich gegen Kostenersatz.
Der Bauträger ist logischerweise auf seinen Gewinn aus, demnach dürfen Sie sich besonders hochwertige und ökologische Bauweisen nicht erwarten. Natürlich ist bei angepriesenen Luxus-Apartements mehr zu erwarten als bei der „Reihenhausanlage für Familien.
Aber Achtung. Das „schnelle Geld“ lockt auch hier viele Scharlatane an.
Billig bauen, kassieren und hinter mir die Sintflut, dürfte oft das Motto sein. Nicht selten wurde zu früheren Zeiten eine Wohnung gleich mehrmals verkauft. Diese Zeiten sind vorbei, das Bauträgervertragsgesetz soll den Endverbraucher vor den zahlreichen Vertrags- und Baufallen schützen.
LINKLISTE:
- Bauträgervertragsgesetz JUSLINE (Österreich)
- Informationen zum Berufsstand „Bauträger“ Wikipedia (Deutschland / Österreich)
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