GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Eine große Wohnhausanlage wird saniert, es liegen Mängel an der Flachdachsanierung und der Fassadendämmung vor.  Hier geht es nur um einen Wasserschaden in einer Wohnung unterhalb des Flachdaches.  Ich gehe von einer undichten Attikaverblechung aus, der Spengler hat dennoch schon mehrmals Flachdachöffnungen zur Schadensfindung vorgenommen.

1000x gemacht – 1000x undicht

Ich sehe die Ausführung der Attikaverblechung und gehe von einem fehlerhaften Überschubprofil aus. Attikableche sollten eine MINDESTNeigung von 3° aufweisen. Dieses Blech hat 1-2° Neigung, also rund 50% zu wenig! Wobei die Neigung die geringere Rolle spielt. Bei Blechdächern dürfen einfache Querfalze erst ab 25° Mindestneigung ausgeführt werden, bei Mauerabdeckungen (Attikaverblechungen) greift die Unsitte dieser Überschubprofile um. Grundsätzlich sind Mauerabdeckungen gegenüber Blechdächern etwas weniger heikel, dennoch müssen bei solchen Überschubprofilen jedenfalls zusätzliche Dichtungsmaßnahmen getroffen werden.

Industrie-Flachdachbau macht es vor

Beispielsweise mit den aus dem Industrie-Flachdachbau bekannten Unterdeckprofilen, gerillt damit das eindringende Wasser sicher abgeführt werden kann. Auch dauerhafte Dichtungsmaßnahmen mit beispielsweise Dichtbändern und Dichtmitteln sind denkbar. Jedoch unter Berücksichtigung der permanenten Längenänderungen der Attikableche.  Nach der Wasserprobe hat sich der Spengler wenigstens einsichtig gezeigt, er wird alle Profile überarbeiten.

Günther Nussbaum-Sekora – Bausachverständiger, Spengler und Dachdeckermeister

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