Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Metallbau Eckerl“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.
Recherchemöglichkeit:
www.metallbau-eckerl.at, Link zur WKO
Bonitätsauskünfte – www.creditreform.at
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion.
Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.
Hinweis zu Bildmaterial
Baurechtswidriges Geländer in einem EFH. Da dürfte kein Abstand größer als 12cm sein. Horizontale oder schräge Stäbe sind laut Bauordnung (OIB RL 4) nicht erlaubt: Kletter-und Aufstiegshilfe!
Bei Dingen die der Bauordnung zuwiderlaufen oder eine Personengefährdung verursachen können, gibt es keine Warnung welche einem aus der Haftung entlässt!
Wenn hier eine Person, bspw. bei einer Feier, abstürzt, steht der Hausherr inkl. Schlosser vor dem Strafrichter.
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