Die „Eigentumgesellschaft NAS 111 GmbH“ mit den Geschäftsführern bzw. Ansprechpartnern
Sadegh Saadati, Abhari Mohammad, Noori Khadjavi Jahangir haben eine Doppelhausanlage mit 10 Wohneinheiten errichtet. Im Rahmen der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ wurden zahlreiche Baufehler festgestellt. Darunter auch im Steildach eine nur 10 statt über 30cm dicke Vollsparrendämmung sowie fehlerhafte Dampfbremslagen.
Im Juli 2022 wurde nachstehende Mängelliste an die Gesellschaft übermittelt, per Ende 2022 wurden praktisch keinerlei Nachbesserungsarbeiten vorgenommen. Ein Herr (?) Sadegh Saadati gibt zur Reklamation wie folgt an:
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Es tut uns leid, wenn das Ehepaar XXX mit ihrem Haus nicht zufrieden ist. Wir können die Kritik allerdings nicht ganz nachvollziehen. Wir haben an dieser Adresse insgesamt 10 Häuser errichtet und belagsfertig übergeben. Bei neun Häuser gab lediglich marginale Beanstandungen, die zur Zufriedenheit behoben wurden. Lediglich beim Ehepaar Nebel gab es unzählige Beanstandungen, die zu einem großen Teil nicht berechtigt waren. Wir haben uns bemüht, berechtigten Beschwerden und Wünschen nachzukommen. Teilweise war dies aber nicht möglich, weil Arbeiter nicht einmal eingelassen wurden. Berechtigte Ansprüche werden wir weiterhin erfüllen. Eine detaillierte Stellungnahme zu den in Ihrem Mail aufgeworfenen Punkten ist aufgrund der kurzen Frist und der Ferienzeit nicht möglich.
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Begehungsprotokoll zur Begutachtung vom 14.7.2022:
- Keller / Rohrdurchführungen Kellerwand
Es fehlen Rohrschellen und eine Haltekralle um ein Herausziehen des Abwasserrohres zu verhindern - Keller / Wasserleitung
Es fehlen wirksame Kaltwasserleitungsdämmungen (Norm) - Keller / Wasserleitung
Es fehlen wirksame Warmwasserleitungsdämmungen (Baurecht) - Keller / Fenster
Die äußere Fensterlaibung (Sohle) ist ohne Sohlbank oder Abdichtung ausgeführt worden - Keller / Fenster Fassadenanschluss
Die Fassadenlaibung ist zum Fenster hin nicht regensicher ausgeführt worden,d
Die Bauanschlussfugen sind außen nicht wind- und regendicht
Es liegt ein Feuchte und Brandschutzproblem vor
Raumseitig ist die Bauanschlussfuge offen, PU-Schaum frei erkennbar
- Keller / Fenster Fassade
Der Lichtschacht wurde auf unfertige Putzoberflächen montiert, teilweise ist der
Unterputz und das Textilglasgitter frei, kapillar Wasser saugend - Keller / Fenster Innenwandoberfläche
Es bilden sich Risse im unteren Laibungsbereich, hier wurde offenbar nachgemauert
die Oberfläche und Spachtelung ist unsauber, entspricht nicht der zu erwartenden Oberflächenqualität - Innenstiege – Keller
Es fehlt ein Handlauf und ist damit die OIB-Richtlinie 4 (Baurecht) nicht eingehalten - Innenstiege – EG zu OG
Es fehlt ein Handlauf und ist damit die OIB-Richtlinie 4 (Baurecht) nicht eingehalten. - Innenstiege Tritthöhen
Die Tritthöhen sind ungleich hoch und entsprechen damit baurechtlichen Anforderungen
der OIB-Richtline 4 nicht (17 bis 20cm). - Fassade Blitzschutztürchen
Das Blitzschutztürchen ist nicht regensicher und daher für den Einbau
in den frei bewitterten Bereich nicht geeignet. - Fassade Außenelektroinstallationen
Die E-Installationen sind nicht regensicher auf die Fassade montiert worden. - Fassade / Sohlbank 1
Die Gewerke Löcher sind teilweise offen, die Anputz Profile zu kurz, die Dichtbänder unwirksam eingebaut.
Wasser dringt in die Fassade ein. - Fassade / Sohlbank 2
Unterhalb der Sohlbank fehlt eine Abdichtung sowie ein wirksames Gefälle von 5°. - Fassade / Sockel
Es fehlt ein Feuchteschutz am Dünnputz. - Fassade / Fallrohrmontage
Es fehlen Rohrschellen und Rutschsicherungen an den Fallrohren. - Fenstereinbau / Bauanschlussfuge
Die Bauanschlussfugen sind außenseitig nicht schlagregen- und winddicht ausgeführt
Im Speziellen unterhalb der Sohlbänke kann Wasser direkt in das Gebäude eindringen. - Carport / Stuhlsäulen
Die Stuhlsäulen vom Carport sind zu tief montiert, das untere Stirnholz müsste,
Vorgaben zum konstruktiven Holzschutz folgend, 30cm über Belag liegen. - Carport / Betonboden 1
Es bilden sich Pfützen und ist das Mindestgefälle von 1° nicht wirksam vorhanden. - Carport – Fahrwege / Betonboden 2
Es wurden keine Betonierabschnitte / Bewegungsfugen ausgebildet,
der Beton reißt bereits und ist langfristig mit Schäden zu rechnen. - Carport / Wandanschluss
Es fehlt ein regensicherer Wandanschluss, Wasser kann über die Schraublöcher der Pfetten
in das Gebäude eindringen. - Steildach – Giebelbleche
Die direkte Verschraubung der Giebelbleche auf den Untergrund ist unzulässig. - Steildach / Dachstuhl
Der Sparren wurde zur Fusspfette hin offenbar zu tief eingeschnitten,
die Befestigung der Sparren mit „Baumarktwinkel“ ist nicht fachgerecht bzw.
es sind statische Nachweise zur verbleibenden Tragfähigkeit vorzulegen.
Dazu fehlt ein Holzschutz in diesen Bereichen (Schnittkanten). - Außenbereich – Lichtschacht zu KFZ-Fahrwegen
Die Lichtschachtgitter sind nicht belastbar, bzw. nicht mit KFZ befahrbar. - Außenverdampfer – Klimaleitungen
Die Leitungen sind nicht bissfest, UV-beständig und regensicher gedämmt. - Steildach / Schneeschutz
Über dem Eingangsbereich fehlt -Baurecht- ein wirksamer Schutz vor Dachlawinen und Eisplatten. - Steildach / Dachsicherung
Es wurden keine Einrichtungen für bspw. ein Anseilen zu späteren Arbeiten eingebaut. - Steildach / Sturmsicherung 1
Die Nagelungen sind mit blanken Nägeln erfolgt, diese rosten bereits teilweise
es sind mindestens feuerverzinkte Nägel und Sturmklammern zu verwenden. - Steildach / Sturmsicherung 2
Es sind teilweise keine Sturmsicherungen vorhanden, es besteht eine Personengefährdung bei Sturm! - Steildach / Sturmsicherung Firststeine
Die Firstbefestigung ist mangelhaft, rostig, vollständig zu erneuern. - Steildach / Unterdach 1
Das obere Dach ist mit 12,3° zu gering geneigt, die verwendete Betondachsteindeckung nicht geeignet.
Zudem ist das Unterdach augenscheinlich nicht „erhöht regensicher“ ausgeführt worden,
ist ein Nachweis zu führen oder das Unterdach vollständig zu sanieren. - Steildach / Unterdach 2
Die Rohrlüfter sind nicht wirksam zum Unterdach hin verklebt worden. - Eingang / Türschwelle
Eine wirksame Schwellenabdichtung fehlt gänzlich. - Gartentüre
Die Gartentüre schließt nicht korrekt, Setzungen - Außenbereich / Trennwand zu Nachbar
Die aufgeschweißte Konsole zur Befestigung der Trennwand rostet; wurde nicht wirksam korrosionsgeschützt,
zudem durchdringt die Konsole die Gebäudedehnfuge, es liegt eine massive Undichtheit vor. - Außenbereich / Terrasse Betonplatte
Die Ausführung ist mangelhaft, das Gefälle laut Angaben unzureichend,
die Betonplatte ist nicht wasserundurchlässig betoniert, es bilden sich zahlreiche Trennrisse
die Ausführung ist nicht dauerhaft. - Bauphysikalischer Feuchteschutz 1
Die Elektro- und Sanitärinstallationen sind nicht luftdicht ausgeführt worden,
damit ist der bauphysikalische Feuchteschutz nicht gewährleistet, es ist kurzfristig mit Kondensatschäden zu rechnen. - Bauphysikalischer Feuchteschutz 2
Die Dampfbremse ist zur Pfette hin nicht luftdicht ausgeführt worden. Siehe Ziffer 037 - Bauphysikalischer Feuchteschutz 3
Die Dampfbremse ist im Bereich der Fenster-Türen offenbar fehlerhaft ausgeführt worden,
zumindest teilweise ist die Bauanschlussfuge raumseitig offenbar nicht luftdicht ausgeführt.
Möglicherweise bestätigen sich nicht alle angeführten Vermutungen zu Baufehlern, der angeführte Unternehmer wurde zur Stellungnahme gebeten. Wir berichten weiter über den Fall.
Recherchemöglichkeit:
Link zur WKO-Firmeninfo
Geschäftsführer laut heutiger Recherche (Jänner 2023): Herr Abhari Mohammad
(Veröffentlicht am 16.1.2023)