Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.
Sachverständige prüfen Wohnungen, Häuser, Ausführungspläne
Im Regelfall hat der auftraggebende Bauträger die Haftrücklässe an die Professionisten noch nicht ausbezahlt, die Firmen sind dann noch leichter ansprechbar, motiviert ihre Mängel zu beheben. Umso später man Mängel bemerkt umso größer ist die Möglichkeit dass es die ausführenden Firmen nicht mehr gibt. Dann muss der Bauträger finanzieren, und der wird sich mit allem wehren was ihm zur Verfügung steht.
Von der Wohnungs- zur Hausprüfung
Zu gegenständlichem Fall hat mich eine Wohnungseigentümerin zur Abnahmebegehung mit Bauträger und Hausverwaltung gebeten. Bei dieser wurden einige Fehler am im Allgemeineigentum stehen Bauteilen festgestellt. Die Eigentümerin hat sich in Folge mit anderen Eigentümern zusammengesprochen und eine weitere „Allgemeinbehebung“ beauftragt. Wie immer lassen sich dafür nie alle begeistern, manche stecken den Kopf in den Sand, wollen von Problemen und Mängeln nichts wissen. Andere haben schlicht und einfach nicht mehr das Geld für Sachverständige, und wieder andere stehen in Verbindung mit dem Bauträger, haben die Wohnung direkt vermittelt bekommen. Nur ist leider für die Beauftragung von Sachverständigen eine 100%-Mehrheit nötig. Also müssen Eigentümer zu einer Prüfung direkt beauftragen, das Geld dafür sammeln, und im Mängelfall -Sachverständigenkosten sind als „vorprozessual zu bewerten“- bevorschussen. Natürlich kann die Hausverwaltung eine andere Lösung finden und organisieren, aber im Regelfall läuft das so ab.
Eigentum schützen
Auf der anderen Seite partizipiert jeder Eigentümer am Allgemeineigentum. Wer bestehende Mängel dann nicht beim Verursacher durchsetzt bekommt die Rechnung später präsentiert. Dann werden oftmals nach wenigen Jahren umfangreiche Sanierungsarbeiten nötig, die dann ebenfalls jeder einzelne finanzieren muss. Abgesehen davon sind Folgeschäden und Wassereintritte lästig, kann ein fehlender oder mangelhafter Schneeschutz auch unangenehme Haftungsfolgen für alle bringen. (Jeder Wohnungseigentümer haftet solidarisch für den anderen)
Nur einer von 29 „bautechnischen Fehlern“
Die Eingangstüren ließen sich nicht richtig schließen, wackelten und die Anschlussfugen sind ständig abgerissen. Die über die Hausverwaltung verständigte Türfirma hat ständig abgewiegelt: „Das gehört so“, „Das geht nicht anders“, und sogar „Da sind die Eigentümer schuld, die hätten den Türflügel nicht unterkeilen dürfen“ (Damit die Türe offen bleibt) Bei meiner Begehung schraube ich ein paar Schrauben heraus und stelle fest dass diese entweder zu kurz sind, oder aber der Schraubenkopf nicht geeignet ist. Weiters fehlen einige Schrauben gleich ganz, kein Wunder dass diese Türen „wackeln“. Eindeutig ein Fehler der Einbaufirma. Dieser Fehler wird aber nur ein Punkt in der „qualifizierten Mängelliste“ sein. Ausredenzeit ist nun vorbei…
Günther Nussbaum
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