Eine Beratung führt mich in ein Haus wo eine Baufirma umfangreiche Umbauarbeiten vornimmt. Beim Gang in den 3. Stock möchte ich es nicht glauben, dort wo später der Aufzug hin soll sind schon die Türdurchbrüche fertig gestellt. Nur es fehlt die Türe, oder zumindest ein Absturzprovisorium!!? Es ist spät abends, die Hausverwaltung nicht erreichbar, ich kann hier nicht weg, sonst wäre ich haftbar für das Versäumnis der Baufirma. Also ruf ich eine mir bekannte Firma mit Notdienst und lasse ein Provisorium herstellen. Am nächsten Tag verständige ich die Hausverwaltung mit der Bitte die Baufirma zu informieren daß a) hier Leben riskiert werden und b) eine Rechnung übermittelt werden wird.
Das Beste kommt dann, nachdem mein Ansprechpartner vor Ort nicht genannt werden möchte bekommt der Hausverwalter sofort eine paranoide Vorstellung eines Mieters im 3.Stock, dieser soll absichtlich die Türe rausgenommen haben um ihn zu ärgern (…) Mein Argument daß die Türe schon mehrere Tage fehlt läßt er nicht gelten. Schnell bin auch ich verdächtigt an diesem Komplott mitzuwirken, tatsächlich hätte ich alternativ nur die Polizei rufen können, dann hätte aber die Baufirma noch rechtliche Probleme bekommen können. Hab ich nun etwas falsch gemacht ? Ich hab momentan keine Zeit für Ärger, fahre morgen nach Stockholm, kümmere mich nachher um „den Fall“…
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Was würde, müßte die Polizei in einem solchen Fall tun ? Welche Rechtsverletzung begeht die Baufirma dabei ? Das klingt ja schon nach fahrlässiger Tötung oder so…
da haften im schadensfall vermutlich alle solidarisch, wenn sich die baufirma verabschiedet die hausverwaltung, auch die eigentümer. das heißt der geschädigte, oder die staatsanwaltschaft holt sich den der das meiste geld hat! das sollten auch alle wohnungseigentümer berücksichtigen!! wenn am „gemeinsamen“ haus etwas passiert ist immer die weg haftbar. siehe fehlender schneeschutz, lawinenräumung, zu niedriges geländer usw. usf. !
nun kommt es noch besser: es hat sich ein zeuge gemeldet und mir bekannt gegeben daß bereits am 9.5.09 eine begehung mit einem makler der hausverwaltung stattgefunden hat. bei dieser begehung wurde die maklerin der hausverwaltung auf die fehlende türe hingewiesen! scheinbar hat die dame nicht gehandelt und es wären bei einem unfalltod wohl schwere haftungsfolgen auf die hausverwaltung zugekommen! wenn hier beispielsweise mein kind tödlich zu sturz kommt, verfolge ich dame und hausverwaltung in bitterer absicht. das ist nicht fahrlässig, das bezeichne ich als MORDVERSUCH! dann noch die unverschämtheit einen bewohner zu beschuldigen die türe absichtlich entfernt zu haben …!! solche leute bringen die hausverwaltungsbrance in verruf!