GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Bisher mehr als 7.000 Kontrollen – Deutlicher Rückgang bei Beanstandungen beweist stark präventive Wirkung!

Weiterhin rigoroses Vorgehen gegen „schwarze Schafe“! Wien (OTS) – Nach rund einem Jahr verstärkter Kontrollen auf Wiens Baustellen kann eine äußerst positive Bilanz gezogen werden. „Mehr als 7.000 gezielte Baustellenkontrollen wurden seit August des Vorjahres im Rahmen der ‚Aktion scharf‘ durchgeführt. Die Bilanz, die wir heute ziehen können, bestätigt den Erfolg der gesamten Aktion voll und ganz“, erklärt Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. So zeige sich deutlich, dass, wie bereits nach den ersten Monaten festzustellen war, der Anteil mangelhafter Baustellen mit zunehmender Dauer der Aktion stark gesunken ist. Ludwig betont: „Die Zahlen belegen somit deutlich die präventive Wirkung, die wir damit erzielen konnten. Die Anzahl der Baustellen mit Mängeln oder gar grober Mängel sowie jener, wo eine Baueinstellung notwendig war, sind mit Fortdauer der Aktion deutlich gesunken. Lag die Zahl der Baueinstellungen in den ersten Wochen noch bei rund 6 Prozent, so sank dieser Wert mittlerweile auf rund 3 Prozent aller überprüften Baustellen ab.“ Es sei ganz offensichtlich, dass sich die Aktion in der Branche rasch herumgesprochen hat, und somit die verschärften Systemkontrollen ihre Wirkung voll und ganz erzielt hätten. Ein Erfolg, der nicht zuletzt durch das konsequente Einschreiten der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden zurückzuführen ist.

  • Schwarze Schafen in der Branche

Gleichzeitig kündigte der Wiener Wohnbaustadtrat aber auch an, dass die „Aktion scharf“, die seit Juli noch einmal intensiviert wurde, auch in den nächsten Monaten fortgeführt werde: „Wir wollen und werden den schwarzen Schafen in der Branche auch weiterhin wirkungsvoll entgegentreten“, so Ludwig. Die „Aktion scharf“ auf den Wiener Baustellen wurde in Folge der bekannten Vorfälle, die – ausgelöst durch mangelhafte Baustellenführungen – zu erheblichen Schäden an Nachbargebäuden und Gebäudeteilen geführt haben, Mitte August des Vorjahres ins Leben gerufen. Von den Behörden der Stadt Wien sind daraufhin unter der Koordination der MA 37 – Baupolizei umfassende und verstärkte Schwerpunktkontrollen gestartet worden. „Insgesamt wurden bislang mehr als 7.000 gezielte Überprüfungen und Kontrollen durchgeführt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf Bauführungen bei Gründerzeithäusern oder Baustellen in unmittelbaren Einzugsbereich von Gründerzeithäusern gelegt. Baueinstellungen und Strafverfahren bei Mängeln und Gesetzesübertretungen Bis Mitte August 2011 mussten von Seiten der Behörden in 214 Fällen die Bauführungen – zumindest temporär – eingestellt werden. In 467 Fällen sind Strafanträge bei der Verwaltungsstrafbehörde gestellt werden. Die häufigsten Gründe für Baueinstellungen waren Bauführungen ohne der erforderlichen Baubewilligung bzw. unzulässige Abweichungen von den bewilligten Plänen.

Es mussten aber auch Baustellen wegen fehlender statischer Berechnungen, fehlenden Prüfingenieuren und mangelhafter Ausführungen eingestellt werden.

Baustellen mit Mängeln (Strafanträge) – insgesamt: 467 davon Baustellen mit groben Mängeln, die eine Baueinstellung zur Folge hatten: 214 Seit Beginn der „Aktion scharf“ fanden unter Federführung der MA 37 zudem auch eine Reihe von Großkontrollen, die mit anderen Landes- und Bundesdienststellen (Finanzpolizei, WGKK, Arbeitsinspektoriat, MA 46) akkordiert wurden, statt.

  • Focus auf sanierungsbedürftiger Bausubstanz

Seitens der MA 37 sind im Zuge der Schwerpunktaktionen auch organisatorische Optimierungen mit der Schaffung von Kompetenzfachbereichen, erfolgt. Der Hauptfokus der von der MA 37 – Baupolizei durchgeführten Kontrollen liegt neben den Gründerzeitbauten insbesondere auf Baustellen im Bereich von Gebäuden mit sanierungsbedürftiger Bausubstanz sowie auf z.B. Zu- und Umbauten oder Dachgeschoßausbauten bei Althäusern. Ein besonderes Augenmerk wird aber auch auf solche Baustellen gelegt, wo auf Grund von Beschwerden von MieterInnen oder NachbarInnen in der Vergangenheit bereits Probleme aufgetreten sind.

  • Kontrollen seit Juli noch einmal intensiviert.  Aktion wird nahtlos fortgeführt!

Wenngleich die aktuelle Bilanz deutlich mache, dass es sich bei den Baustellen in Wien durchwegs um sichere Bauführungen handle und die überwiegende Mehrheit der beteiligten Firmen und Betriebe die gesetzlichen Bestimmungen einhalte, so werden aber auch in den kommenden Wochen die verstärkten Kontrollen fortgeführt, wie Wohnbaustadtrat Ludwig ankündigt: „Wir werden auch in den kommenden Wochen und Monaten gezielt und umfassend kontrollieren und gegen die schwarzen Schafe in der Branche rigoros vorgehen.“ Schließlich könne es nicht sein, dass „aufgrund fehlerhafter Bautätigkeiten, mangelhafter Bauausführungen, unzureichender Kontrollen durch die beauftragten Prüfingenieure oder sogar Pfuschereien Menschen zu Schaden kommen oder von Obdachlosigkeit bedroht sind“, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Bei entsprechenden Mängelfeststellungen und Gesetzesübertretungen würden sämtliche Mittel zur behördlichen Verfolgung ausgeschöpft werden. „Bauherren, Prüfingenieure und Unternehmen müssen sich in solchen Fällen zivil-, verwaltungsstraf- und strafrechtlich verantworten. Neben Verwaltungs- und Geldstrafen drohen den Verantwortlichen dabei auch der Entzug von Konzessionen und Gewerbeberechtigungen„, so Ludwig.

Abschreckende Wirkung durch verschärfte Strafbestimmungen

Der Wiener Wohnbaustadtrat verweist in dem Zusammenhang auch auf die verschärften Strafbestimmungen, die seit knapp drei Jahren in der Wiener Bauordnung festgeschrieben sind. „Wer das Leben von Menschen gefährdet, wer historische Gebäude ohne Bewilligung abbricht oder wer seine gesetzlichen Verantwortungen nicht wahrnimmt, muss damit rechnen, mit entsprechender gesetzlicher Härte belangt und bestraft zu werden. Wir kennen hier keinen Pardon“, so Ludwig, der darin eine weitere abschreckende Wirkung für die Branche sieht. „Für schwere Bauvergehen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt von bis zu sechs Wochen und im Falle von Gewerbetreibenden auch der Entzug der Gewerbeberechtigung bzw. bei Ziviltechnikern auch der Entzug der Befugnis“, erklärt Stadtrat Ludwig abschließend. Rückfragehinweis: Hanno Csisinko – hanno.csisinko@wien.gv.at

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