GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bisher mehr als 7.000 Kontrollen – Deutlicher Rückgang bei Beanstandungen beweist stark präventive Wirkung! Weiterhin rigoroses Vorgehen gegen „schwarze Schafe“! Wien (OTS) – Nach rund einem Jahr verstärkter Kontrollen auf Wiens Baustellen kann eine äußerst positive Bilanz gezogen werden. „Mehr als 7.000 gezielte Baustellenkontrollen wurden seit August des Vorjahres im Rahmen der ‚Aktion scharf‘ durchgeführt. Die Bilanz, die wir heute ziehen können, bestätigt den Erfolg der gesamten Aktion voll und ganz“, erklärt Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. So zeige sich deutlich, dass, wie bereits nach den ersten Monaten festzustellen war, der Anteil mangelhafter Baustellen mit zunehmender Dauer der Aktion stark gesunken ist. Ludwig betont: „Die Zahlen belegen somit deutlich die präventive Wirkung, die wir damit erzielen konnten. Die Anzahl der Baustellen mit Mängeln oder gar grober Mängel sowie jener, wo eine Baueinstellung notwendig war, sind mit Fortdauer der Aktion deutlich gesunken. Lag die Zahl der Baueinstellungen in den ersten Wochen noch bei rund 6 Prozent, so sank dieser Wert mittlerweile auf rund 3 Prozent aller überprüften Baustellen ab.“ Es sei ganz offensichtlich, dass sich die Aktion in der Branche rasch herumgesprochen hat, und somit die verschärften Systemkontrollen ihre Wirkung voll und ganz erzielt hätten. Ein Erfolg, der nicht zuletzt durch das konsequente Einschreiten der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden zurückzuführen ist. Schwarze Schafen in der Branche Gleichzeitig kündigte der Wiener Wohnbaustadtrat aber auch an, dass die „Aktion scharf“, die seit Juli noch einmal intensiviert wurde, auch in den nächsten Monaten fortgeführt werde: „Wir wollen und werden den schwarzen Schafen in der Branche auch weiterhin wirkungsvoll entgegentreten“, so Ludwig. Die „Aktion scharf“ auf den Wiener Baustellen wurde in Folge der bekannten Vorfälle, die – ausgelöst durch mangelhafte Baustellenführungen – zu erheblichen Schäden an Nachbargebäuden und Gebäudeteilen geführt haben, Mitte August des Vorjahres ins Leben gerufen. Von den Behörden der Stadt Wien sind daraufhin unter der Koordination der MA 37 – Baupolizei umfassende und verstärkte Schwerpunktkontrollen gestartet worden. „Insgesamt wurden bislang mehr als 7.000 gezielte Überprüfungen und Kontrollen durchgeführt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf Bauführungen bei Gründerzeithäusern oder Baustellen in unmittelbaren Einzugsbereich von Gründerzeithäusern gelegt. Baueinstellungen und Strafverfahren bei Mängeln und Gesetzesübertretungen Bis Mitte August 2011 mussten von Seiten der Behörden in 214 Fällen die Bauführungen – zumindest temporär – eingestellt werden. In 467 Fällen sind Strafanträge bei der Verwaltungsstrafbehörde…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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