Der Schnee und seine Tücke – Eigentümer haften! Durch die schwere Schneelast stürzte offenbar in Berbisdorf bei Chemnitz (Deutschland) ein Rinderstall ein! “ Jungkühe getötet“, Menschen wurden zum Glück nicht verletzt. So die letzte Nachricht aus Deutschland, doch auch in Österreich und der Schweiz sind Meldungen von eingestützten Dächern leider keine Seltenheit!
In Deutschland sind die Schneelasten mit der DIN 1055-5 – Nachfolgeausgabe DIN EN 1991-1-3 geregelt. In Österreich wurden die Belastbarkeiten von Gebäudeeindeckungen im April 2006 durch die ÖNOM B 1991-1-3 gesetzlich neu vorgegeben, wobei die Werte wesentlich erhöht wurden. Sowohl der österreichischen als auch der deutschen Neuregelung liegt die europäische Norm EN 1991-1-3 zugrunde. Gültig bis Geländehöhen von 1500 m Seehöhe, darüber hinausgehende Höhenlagen werden durch spezielle „nationale“ Anhänge geregelt. In der Schweiz findet die SIA 261 Ihre Gültigkeit!
Ausschlaggebend für die Schneelast ist der Wasserwert der Schneedecke. Für die Schneelast ist der Wasserwert der Schneedecke ausschlaggebend und daher ist das Schneegewicht maßgebend und nicht die Seehöhe!
- 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2
- 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen
- Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2 und ist damit fast so schwer wie 10 cm hoch stehendes Wasser, das 100 kg/m2 wiegt
Hauseigentümer haften! Warntafel oder Warnstangenaufstellung: Falls es trotz eines Warnschildes zu einem Unfall kommt und ein anderer verletzt wird, ist der Hauseigentümer damit aber nicht automatisch von seiner Haftungspflicht befreit.
Wichtig ist die rechtzeitige Entfernung der Schneelast durch Fachpersonal!