Die Fassade als Teil der Außenwand
Aauch als Synonym dafür – ist ein mehrfunktionaler Bauteil. Zusätzlich zu allen baukonstruktiven Eigenschaften und Anforderungen hat dieser Bauteil auch eine architektonische Eigenschaft.
- Eine Fassade speziell bei gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden wird auch als „Gesicht des Gebäudes“ bezeichnet und repräsentiert den Bauherrn.
Im Metallfassadenbereich wird hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt, dem Gebäude ein bestimmtes Aussehen zu geben, der Aspekt des dekorativen Aussehens besonders hoch bewertet. Zur Beurteilung des dekorativen Aussehens gilt als Grundsatz, dass derartige Beeinträchtigungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen sind, d.h. die Beurteilung erfolgt aus einem Betrachtungsabstand und z.B. unter Beleuchtungsbedingungen, die bei der späteren Nutzung üblich sind.
- Die Beurteilung einer Fassade erfolgt im Abstand von 4,0 m; und in keinem Fall vom Gerüst.
Daraus ergeben sich folgende Abstände:
- Detail (Anschlüsse etc.) ab 1,0 m (Fensterbank-Anschluß WDVS)
- Farbe /Textur Außenwand ab 4,0 m (Fassade, Sandwichelemente)
- Kanten /Attiken /Ebenheiten ab 6,0 m (Dachrandabschluss)
Dipl.-Ing.; Dipl.-Ing. Wolfgang J. Golz; Beratender Ingenieur, Sachverständiger und Dozent Flachdach, Fassade und Abdichtung.
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