Das Thema „Schimmelpilze im Innenraum“ hat sich in den letzen Jahren zu einem häufig angefragten Thema in Gesundheitsämtern, Sachverständigenbüros und Verbraucherzentralen entwickelt. Dabei steht neben Fragen der gesundheitlichen Relevanz eines Schimmelpilzschadens oder der Ursache des Schimmelpilzwachstums verstärkt auch die Frage nach der Notwendigkeit und Angemessenheit von Sanierungsmaßnahmen zur Diskussion. In der Vergangenheit wurde Schimmelpilzwachstum in Gebäuden als eine Begleit- oder Folgeerscheinung von Baumängeln gehandhabt.
Die Klärung der Ursache von Feuchtigkeit in der Bausubstanz ist traditionell eine Tätigkeit von Bausachverständigen. Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist auch ein hygienisches Problem.
Obwohl in Innenräumen erfahrungsgemäß weitaus geringere Schimmelpilzkonzentrationen auftreten als an belasteten Arbeitsplätzen (z.B. Kompostierungsanlagen), belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass zwischen Feuchtigkeit/Schimmelpilzwachstum in Wohnungen und gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern ein eindeutiger Zusammenhang besteht. Vor diesem Hintergrund gehen Umweltmediziner heute davon aus, dass Schimmelpilze eine Ursache gesundheitlicher Probleme sein können. Da es derzeit nicht möglich ist, Richt- oder Grenzwerte zur gesundheitlichen Bewertung von Schimmelpilzbelastungen festzulegen, betrachtet das Umweltbundesamt Schimmelpilzbelastungen in Innenräumen als ein hygienisches Problem, das aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge zu beseitigen ist. Die Untersuchung von Innenräumen auf Schimmelpilzquellen als mögliche Ursache von belästigenden Gerüchen und gesundheitlichen Beschwerden sind Aufgabenstellungen, denen Umweltmediziner, Innenraum-Hygieniker und Baubiologen nachgehen. Die vom Umweltbundesamt (UBA 2002) formulierte Empfehlung, dass mit Schimmelpilzen belastetes Material aus Innenräumen möglichst vollständig zu beseitigen ist, hat in Sachverständigenkreisen, bei Versicherungen, bei Handwerkern und bei Wohnungsgesellschaften Verunsicherung und heftige Diskussionen ausgelöst. Denn die lange Zeit übliche Praxis, einen Schimmelpilzschaden mit einem Fungizid zu behandeln und zu überstreichen, ist nicht im Sinne dieser Empfehlung.
Die entstandene Unsicherheit, ab welcher Größenordnung Schimmelpilzschäden wie und durch welchen Fachmann zu sanieren sind, hat dazu geführt, dass auf der einen Seite bei dem Nachweis von geringsten Sporenmengen große Sanierungen durchgeführt wurden und auf der anderen Seite „alte Hasen“ nicht umdenken und Schäden wie bisher als rein bautechnische Aufgabenstellung verstehen, die ohne besondere Vorkehrungen zu beseitigen sind.
Das führt dazu, dass der von Sachverständigen vorgeschlagene Aufwand und die Kosten für eine Schimmelpilzsanierung sehr unterschiedlich sein können.
Sanierungsgründe:
- Schimmelpilzbefall ist sichtbar und stört das Erscheinungsbild eines Gebäudes.
- Die Bausubstanz wird durch mikrobielle Zersetzung von Bauprodukten nachhaltig geschädigt (Zersetzung von Dämmschichten aus organischen Materialien wie z.B. pflanzlichen Fasern, Zersetzung von Trennschichten aus Cellulose sowie Gipskartonschalen und Tapeten).
In diesem Artikel beschreibt Frau Dipl.-Biol. Nicole Richardson und Dr. Lothar Grün näher die Bautechnische Aspekte einer Schimmelpilzsanierung, erläutert Holzzerstörende Pilze und geht auf die Gesundheitstechnische Aspekte einer Schimmelpilzsanierung ein! Auch wird ein Sanierungsplan in drei Kategorien beschrieben, wichtig ist die Bestimmung des
- Schadensausmaßes, Befallsbewertung / Feststellung der Sanierungsnotwendigkeit
- Sanierungsdurchführung und –begleitung.
Folgende Punkte sind im Sanierungsplan zu berücksichtigen:
- Die Feuchtequelle festzustellen und zu beseitigen
- Den Schimmelpilzbefall an der Bausubstanz möglichst weitgehend zu entfernen oder -falls dies nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist – einzukapseln und vor Feuchtigkeit zu schützen
- Die Bausubstanz so wiederherzustellen, dass das Risiko eines erneuten Schadens minimiert ist.
- Erfolgskontrollen nach Sanierung
- Häufige Fehler bei der Schimmelpilzsanierung
- Hinzuziehung des Sachverständigen nach Abschluss der Sanierung
Während die einen das Thema weiterhin ignorieren, reagieren andere panisch. Dabei tritt in den Hintergrund, dass jedem Schimmelpilzschaden spezifische Ursachen zu Grunde liegen, die ermittelt und mit angemessenen Maßnahmen beseitigt werden können. Das Auftreten von Schimmelpilzbefall ist nur ein Symptom für einen Missstand. Die Beseitigung des schimmelpilzbelasteten Materials ist notwendig aber bei weitem nicht hinreichend für eine nachhaltige Sanierung. Eine nachhaltige Beseitigung von Schimmelpilzbefall erfordert eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen unterschiedlicher Sachgebiete, Sanierern und Handwerkern. In dem vorliegenden Beitrag wird der Versuch unternommen, die gesundheitstechnischen Aspekte in Zusammenhang mit einer Sanierung von Schimmelpilzquellen darzustellen.
Download: „Schimmelpilze im Innenraum“ von Dipl.-Biol. Nicole Richardson und Dr. Lothar Grün
Artikelquelle: Sachverständigenbüro Rchardson
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ich und mein sohn wohnen jeweils in einer subterrainwohnung in einer wohnungseigentümergemeinschaft in klosterneuburg skall ….. im zuge der hausrenovierung vor ca 7jahren wurde zwar das haus saniert aber nicht trockengelegt. in den letzten jahren habe ich durch verschiedenste sachverständige die feuchtigkeit und den schimmel in den wohnungen untersuchungen lassen. dies wurde als gesundheitsgefährdent eingestuft. seit 2 monaten ist nun mein sohn mit 24j. erkrankt. er hat alle symptome einer schimmelpilzvergiftung, dazu kommt eine schwere bakterielle infektion bei der er über 12 kg abgenommen hat. obwohl ich nun durch einen anwalt bei der baupolizei eine anzeige wegen baugebrechen eingebracht habe wurde mir erklärt dass sie bei wohnungeigentum nicht zuständig sind und dass es wahrscheinlich ein langwieriger mühsamer prozess wird den wir uns aus gesundheitlichen gründen nicht leisten können. nun kam ich zu der glorreiche idee wigapol zu verwenden und lese die kritiken auf ihrer seite. ich weis echt nicht was ich hier tun kann. können sie mir einen typ geben? mit lieben grüßen renee karger
S.g. Herr Karger, grundsätzlich müsste auch bei Wohnungseigentum ein Einschreiten der Baupolizei möglich sein, haken Sie nach! Darüber hinaus wäre ein entsprechender Sachverständiger zu beauftragen der ein Baugebrechen bestätigt oder allenfalls auch eine andere Ursache feststellt. Bitte lassen Sie die Hände weg von Wigopol, Aquapol und Co. Hier ist eine Wirksamkeit in keinster Weise zu erwarten bzw. nachweisbar. Sie können uns gerne Unterlagen zur einfachen Prüfung per Mail übermitteln. verein (at) bauherrenhilfe.org