GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Bewertung von Schadensfällen hinsichtlich einer mikrobiologisch relevanten Belastung stellt Sachverständige in der Praxis immer wieder vor große Herausforderungen. Die alleinige Betrachtung von Laboranalysen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Neben dem mikrobiologischen Fachwissen sind für eine Bewertung ebenso bautechnische und bauphysikalische Kenntnisse notwendig. Diese Kombination an Wissen ist über Erfahrungen erlernbar, da eine Ausbildung in diesem Kombinations-Bereich nicht existiert. Nachfolgend aufgeführt sind notwendige Probenahme-Voraussetzungen, um Proben bewerten zu können, eine Darstellung der in der Praxis bewährten Probenahmeverfahren und deren möglichen Aussagen, angewandte Bewertungsgrundlagen und Kriterien für die Entscheidung, ob eine Trittschalldämmung nach einem Wasserschaden zu entfernen ist. Beschrieben werden Methoden und Bewertung inkl. Fallbeispiele, die Anforderungen an die Probenahme und praktische Probleme bei der Beurteilung und Interpretation der Analyseergebnisse werden anhand dreier Beispiele dargestellt. Kriterien für ein Bewertungsschema Um der Komplexität und der Transparenz der Bewertungen für die Frage, ob ein Fußbodenaufbau zu entfernen ist, gerecht zu werden, eignet sich nach Ansicht der Autorin eine Matrix, die nachfolgende Faktoren unterschiedlich gewichtet berücksichtigt: Kenntnis der Vor-Ort-Situation Kenntnis und Einschätzung der Ursachen eines Feuchteschadens Auswahl repräsentativer Proben, um einen Befall sicher zu erfassen (in Räumen bis 10 m² mindestens 2 Proben, darüber mindestens 3 Proben oder mehr) sachgerechte Durchführung der Probenahme: Auswahl geeigneten Werkzeugs wie Meißel, Kreisbohrer usw. Entnahme ausreichend großer Materialproben Begutachtung der Probe-Entnahmestelle und des Materials vor Ort: sichtbare Feuchtigkeit, Gerüche, Verfärbungen usw.  Auswahl des geeigneten Analyseverfahrens Ergebnis der Laboruntersuchung Erfahrung des/der Sachverständigen Die abschließende Bewertung ist abhängig von der Fragestellung: mikrobieller Befall ja/nein bzw. Sanierungserfordernis ja/nein. Im Artikel von Dipl. Biol. Nicole Richardson wird eingehend auf wichtige Bestandteile wie zum Beispiel Ausschlusskriterien, die Entscheidungsfreiheit des/der Sachverständigen und notwendige Maßnahmen eingegangen. In der Zusammenfassung sind eine vielzahl von weiterer Faktoren angeführt die im Endergebnis zu berücksichtigen sind! Artikel: Beurteilung von mikrobiell befallenen Materialien aus der Trittschalldämmung von Dipl. Biol. Nicole Richardson, ö.b.u.v. Sachverständige für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe Bildquelle Dr. Trautmann, Umweltmykologie GbR: stark durchwachsenes Styropor…

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„Schimmelpilze im Innenraum“ von Dipl.-Biol. Nicole Richardson und Dr. Lothar Grün – Gesundheitstechnischen Aspekte in Zusammenhang mit einer Sanierung von Schimmelpilzquellen Das Thema „Schimmelpilze im Innenraum“ hat sich in den letzen Jahren zu einem häufig angefragten Thema in Gesundheitsämtern, Sachverständigenbüros und Verbraucherzentralen entwickelt. Dabei steht neben Fragen der gesundheitlichen Relevanz eines Schimmelpilzschadens oder der Ursache des Schimmelpilzwachstums verstärkt auch die Frage nach der Notwendigkeit und Angemessenheit von Sanierungsmaßnahmen zur Diskussion. In der Vergangenheit wurde Schimmelpilzwachstum in Gebäuden als eine Begleit- oder Folgeerscheinung von Baumängeln gehandhabt. Die Klärung der Ursache von Feuchtigkeit in der Bausubstanz ist traditionell eine Tätigkeit von Bausachverständigen. Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist auch ein hygienisches Problem. Obwohl in Innenräumen erfahrungsgemäß weitaus geringere Schimmelpilzkonzentrationen auftreten als an belasteten Arbeitsplätzen (z.B. Kompostierungsanlagen), belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass zwischen Feuchtigkeit/Schimmelpilzwachstum in Wohnungen und gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern ein eindeutiger Zusammenhang besteht. Vor diesem Hintergrund gehen Umweltmediziner heute davon aus, dass Schimmelpilze eine Ursache gesundheitlicher Probleme sein können. Da es derzeit nicht möglich ist, Richt- oder Grenzwerte zur gesundheitlichen Bewertung von Schimmelpilzbelastungen festzulegen, betrachtet das Umweltbundesamt Schimmelpilzbelastungen in Innenräumen als ein hygienisches Problem, das aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge zu beseitigen ist. Die Untersuchung von Innenräumen auf Schimmelpilzquellen als mögliche Ursache von belästigenden Gerüchen und gesundheitlichen Beschwerden sind Aufgabenstellungen, denen Umweltmediziner, Innenraum-Hygieniker und Baubiologen nachgehen. Die vom Umweltbundesamt (UBA 2002) formulierte Empfehlung, dass mit Schimmelpilzen belastetes Material aus Innenräumen möglichst vollständig zu beseitigen ist, hat in Sachverständigenkreisen, bei Versicherungen, bei Handwerkern und bei Wohnungsgesellschaften Verunsicherung und heftige Diskussionen ausgelöst. Denn die lange Zeit übliche Praxis, einen Schimmelpilzschaden mit einem Fungizid zu behandeln und zu überstreichen, ist nicht im Sinne dieser Empfehlung. Die entstandene Unsicherheit, ab welcher Größenordnung Schimmelpilzschäden wie und durch welchen Fachmann zu sanieren sind, hat dazu geführt, dass auf der einen Seite bei dem Nachweis von geringsten Sporenmengen große Sanierungen durchgeführt wurden und auf der anderen Seite „alte Hasen“ nicht umdenken und Schäden wie bisher als rein bautechnische Aufgabenstellung verstehen, die ohne besondere Vorkehrungen zu beseitigen sind. Das führt dazu, dass der von Sachverständigen vorgeschlagene Aufwand und die Kosten für eine Schimmelpilzsanierung sehr unterschiedlich sein können. Sanierungsgründe: Schimmelpilzbefall ist sichtbar und stört das Erscheinungsbild eines Gebäudes. Die Bausubstanz wird durch mikrobielle Zersetzung von Bauprodukten nachhaltig geschädigt (Zersetzung von Dämmschichten aus organischen Materialien wie z.B. pflanzlichen Fasern, Zersetzung von Trennschichten aus…

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