In vielen österreichischen Gemeinden ist die Versickerung von Niederschlagswasser am Grundstück verpflichtend. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation sowie der Schutz vor Überflutung.
Rechtliche Grundlage
- Bauordnungen der Bundesländer
- kommunale Entwässerungsverordnungen
- ÖNORM B 2506 (Regenwasserbewirtschaftung)
Wann gilt Versickerungspflicht?
Typische Fälle:
- Neubau eines Einfamilienhauses
- Erweiterung versiegelter Flächen (z. B. Zufahrt, Parkplatz)
- Gewerbebauten
Ein Anschluss an den Kanal ist oft nur noch zweite Wahl oder genehmigungspflichtig.
Technische Lösungen
1. Sickerschacht
- punktuelle Versickerung
- geeignet bei kleinen Dachflächen
- benötigt durchlässigen Boden
2. Rigolenversickerung
- unterirdisches Kies- oder Kunststoffsystem
- speichert Wasser und gibt es verzögert ab
- Standardlösung im Wohnbau
3. Mulden-Rigolen-System
- Kombination aus oberirdischer Mulde und unterirdischer Versickerung
- besonders effizient bei Starkregen
Bodenprüfung als Pflichtschritt
Vor Planung notwendig:
- Sickerversuch (Durchlässigkeit kf-Wert)
- Grundwasserstand
- Bodenaufbau
Ohne diese Daten keine Genehmigung.
Dimensionierung
Wichtige Faktoren:
- Dachfläche (m²)
- Niederschlagsintensität (regional unterschiedlich!)
- Bodenversickerungsfähigkeit
Fehler in der Dimensionierung führen zu:
- Rückstau
- Überflutung
- Schäden am Gebäude
Praxisproblem
In vielen Regionen (z. B. Teile Niederösterreich):
- lehmige Böden → schlechte Versickerung
- hoher Grundwasserspiegel
→ Alternative: Retentionssystem + gedrosselte Einleitung in Kanal
Veröffentlicht am 23.03.2026
Quellen: ÖNORM B 2506 | Bauordnungen der Bundesländer (z. B. NÖ BO) | Ziviltechnikerkammer Österreich

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