Immer wieder stößt man auf überraschte Bauherren (und Baufrauen) wenn man darüber referiert dass Dachdeckungen nicht jedem Wetter standhalten müssen. Das diese einfach nur „regensicher“ sein müssen. Das bedeutet dass bei extremen Gewitterregen und beispielsweise Schneeschmelze so ein Dach schon mal „absäuft“. Umso flacher das Dach umso früher passiert das. Als Spengler und Dachdeckermeister habe ich begonnen und schon 1996 Unterdachverblechungen bei Kaminen und Dachfenstern, sowie im Kehlbereich eingebaut.
Gebaut wird maximal streng nach Vorschriften – die änderen sich aber ständig
Logischerweise sind auch vor 15 Jahren schon Dächer abgesoffen, nur ist es bei uns leider so üblich nicht besser zu bauen als man muß. So ist es erst im November 2004 zu einem „Muss“ geworden an das Unterdach zu denken. Mit der ÖNORM-Regel ONR 22219-2 (Zurückziehung 2010-12-15) hat Ing.Werner Linhart als Initiator im Normenausschuss wesentlich zur besseren „Dach-Qualität“ beigetragen. Am 15.12.2010 kam dann die „richtige“ ÖNorm B4119 „Planung und Ausführung von Unterdächern“.
Wesentliche Änderungen gegenüber der ONR 22219-2 gibt es nicht, es wird nun explizit die winddichte Ausführung verlangt -war auch schon vorher verlangt- und interessant ist die Forderung einer Mindestneigung von 20° für Unterspannungen! Das trifft immer noch viele Fertigteilhausanbieter die ihre nicht ausgebauten Dachböden mit Unterspannungen ausführen.
Gut finde ich dass nun Verklebungen -ausgenommen Durchdringungen, Kleinflächen- nur mehr verdeckt ausgeführt werden dürfen. Als schlecht bezeichne ich den Umstand dass keine relevanten Forderungen zur Klebetechnik gestellt werden. Habe ich doch unzählige Bauschäden aufgrund zwar vorhandener, aber fehlerhafter Verklebung bewerten müssen. Hier sind wir bei der Luftdichtheitsebene schon weiter, vom FLIB gibt es hierzu sehr gute Infos.
Zum aktuellen Fall: Einer wie viele andere, das Dach sehr flach, Dachflächenfenster und ein mangelhaftes Unterdach. Sowie 3x Sucheinsätze der ausführenden Firmen zu einem immer wieder kehrenden Wasserschaden.
Tatsächlich sind a)die Dachflächenfenster nicht in das Unterdach eingebunden worden, und b) hat man aus unerklärlichen Gründen ein Loch in das fertige Dach geschnitten und dies nicht wirksam geschlossen. Die Klebebänder kleben nicht und flattern lose im das Unterdach durchströmenden Wind… Es wird also trotz ehemaliger Unterdachregel und aktueller Unterdachnorm immer noch gepfuscht, traurige aber immer gültige Wahrheit…
Günther Nussbaum-Sekora
Bau-Sachverständiger
zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024
(Zulassung für die europäische Union)
Luftdichtheitsprüfer
Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473 Stufe 1
Sachkundiger für Schimmelpilzsanierungen – TÜV Akademie
Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen,
Spengler und Dachdeckerarbeiten
(Meisterprüfung mit Zusatzausbildungen)
Sonderfachmann für Trockenbauarbeiten
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