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Anforderungen, Normen und Planungshinweise für Hersteller und Planer von Fluchttüren

Eine Notausgangs- bzw. Paniktür ist der umgangssprachliche Ausdruck für Türen in Flucht- oder Rettungswegen. Sie funktionieren nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen, und der Planer muss Einflüsse aus der „individuellen“ Einbausituation berücksichtigen. In diesem ifz info werden die Anforderungen an das komplette Element bestehend aus Türblatt und Zarge mit den Beschlägen und der Montage in Flucht- und Rettungswegen behandelt. Als Anforderung für Außentüren in Fluchtwegen gilt gemäß der Produktnorm EN 14351-1:2006+A1:2010 die Einhaltung des Konformitätssystems 1 (AoC 1).

In das Konformitätssystem 1 fallen Bauprodukte mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wesentlich ist hierbei, dass die Werkseigene Produktionskontrolle extern überwacht wird!

Bei Türen in Fluchtwegen muss zusätzlich zur Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) und Konformitätserklärung ein EG-Konformitätszertifikat für das Türsystem inklusive der dort verwendeten Notausgangs- und Panikverschlüsse vorliegen. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch ift – Rosenheim

ifz Info TU-06-1 Anforderungen – Fluchttueren -ift Rosenheim

Bildquelle: ift Rosenheim
Bildquelle: ift Rosenheim

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