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„Deutschland-Meldung“ – Nach Erledigung eines Reinigungsauftrages hat man sich zur Bauabnahme eingefunden. Bei der Bauabnahme wurden Mängel in Form von Kratzer an der Glasfassade festgehalten. Die Reinigungsfirma meldete den Schaden bei Ihrer Versicherung. Aufgrund einer neuerlichen Besichtigung eines Gutachters der Versicherung wendete sich das Blatt für den Haftenden aufgrund des verwendeten Fassaden-Glases.

Die Fassade war aus ESG (= Einscheibensicherheitsglas) und nicht wie seit 2006 erforderlich aus ESG-H (= heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas) hergestellt!

So kann aus einem kleinen Mangel ein großer Schaden entstehen.

Vom kleinen zum großen Mangel – ein Artikel von Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck

Mit freundlicher Überlassung zur Veröffentlichung, lesen Sie mehr zu diesen Themen in der GLASWELT 03/2010

 

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