GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Berufsgenossenschaftliche Information BGI/GUV-I 669 Häufig werden bei Planung und Einbau von Glastüren und -wänden sicherheitstechnische Aspekte nicht hinreichend beachtet. Dies kann zum Bruch des Glases führen und möglicherweise schwere Unfälle verursachen. Um dies zu vermeiden, hat die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) das Merkblatt Glastüren, Glaswände (BGI/GUV-I 669) zusammengestellt. Dabei handelt es sich um ein überschaubares und verständliches Dokument zur sicherheitsgerechten Planung dieser Bauelemente. Es beinhaltet unter anderem eine Übersicht über die wichtigsten Sicherheitsanforderungen. Hier sind z.B. zu nennen: Anhang Nr. 1.5 (3): „Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können.“  Anhang 1.7 (4) Arbeitsstättenverordnung: „Bestehen lichtdurchlässige Flächen von Türen nicht aus bruchsicherem Werkstoff und ist zu befürchten, dass sich Personen durch Zersplittern der Türflächen verletzen können, so sind diese Flächen gegen Eindrücken zu schützen.“ Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „ … Werkstoffe für durchsichtige Flächen gelten als bruchsicher, wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfu?llen (z.B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass keine unzulässige Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe 10.1 (4)). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.“ Daneben werden die bruchsicheren lichtdurchlässigen Werkstoffe dargestellt, die den Sicherheitsanforderungen genügen. Dazu zählen die sogenannten Sicherheitsgläser Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) sowie lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften. Weitere Themen sind die Schutzwirkung durch Splitter-Schutzfolien, Gläser mit Drahteinlage und die Sicherung von Glasflächen. Eine Auflistung der wichtigsten Vorschriften und Regeln ist ebenfalls enthalten. Das überarbeitete Merkblatt M 39 ist im Oktober 2010 erschienen und kann auf der Internetseite des BGHW heruntergeladen werden. Information: Glastueren – Glaswaende Merkblatt  BGI 669…

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Beeinträchtigt Glasklebung die Dauerhaftigkeit von Isolierglas? Forschungsprojekt am ift Rosenheim abgeschlossen: Die Vorteile einer tragenden Klebung zwischen Mehrscheiben-Isolierglas und Rahmen liegen auf der Hand: erhöhte Stabilität durch Ausnutzung der mittragenden Wirkung von Glas, schmalere Rahmenkonstruktionen, neue Designmöglichkeiten usw. Allerdings ist das Verhalten des Mehrscheiben-Isolierglases unter den durch die Glasklebung veränderten Belastungen bislang weitgehend unbekannt. Ein Forschungsprojekt sollte Klarheit bringen. Im Ergebnis wurde festegestellt, dass kein negativer Einfluss der Klebetechnik auf die Dauerhaftigkeit des Randverbundes von MIG erkennbar ist. Allerdings sollte nicht auf eine lastabtragende Klotzung verzichtet werden. Beeinträchtigt Glasklebung – die Dauerhaftigkeit von Isolierglas, ift Rosenheim – Dipl. Ing. (FH) Ingo Leuschner Dipl. Ing. (FH) Christian Hübner Bildquelle: ift Rosenheim…

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Useranfrage: Spontanbruch der Glasfassade, bitte um die Erklärung welcher Unterschied von ESG zu ESG-H gegeben ist? Bauherrenhilfeautor Heinz Haring, Sachverständiger für Glaserarbeiten, Glasbearbeitung, Isolierglas, Glaskonstruktionen und Verglasungen beschreibt den Unterschied von ESG und ESG – H: Die eigentliche Ursache des Spontanbruchs liegt im Glas selbst. Sogenannte Nickelsulfid-Einschlüsse, so klein, dass man sie mit freiem Auge kaum sehen kann, dehnen sich unter bestimmten Voraussetzungen aus und führen so zum Bruch. Die Scheibe zerspringt dann „explosionsartig“ in zahllose Krümel. Beschreibung zu ESG und ESG-H von Heinz Haring…

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Sind „alle“ Fachpersonen über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Fach  informiert? „Deutschland-Meldung“ – Nach Erledigung eines Reinigungsauftrages hat man sich zur Bauabnahme eingefunden. Bei der Bauabnahme wurden Mängel in Form von Kratzer an der Glasfassade festgehalten. Die Reinigungsfirma meldete den Schaden bei Ihrer Versicherung. Aufgrund einer neuerlichen Besichtigung eines Gutachters der Versicherung wendete sich das Blatt für den Haftenden aufgrund des verwendeten Fassaden-Glases. Die Fassade war aus ESG (= Einscheibensicherheitsglas) und nicht wie seit 2006 erforderlich aus ESG-H (= heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas) hergestellt! So kann aus einem kleinen Mangel ein großer Schaden entstehen. Vom kleinen zum großen Mangel – ein Artikel von Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck Mit freundlicher Überlassung zur Veröffentlichung, lesen Sie mehr zu diesen Themen in der GLASWELT 03/2010  …

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