GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann die Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden!

Wien (OTS) – Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das seit gut einem Jahr auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2013, als auch jene der Jahre 2012 und 2011 zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadressewww.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind.

  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

„Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zu viel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen“, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Mit dem Online-Betriebskostenrechner bietet die Stadt Wien ein weiteres Service-Instrument für die Wienerinnen und Wiener, wie Ludwig betont: „Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum 30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage. Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter.“

Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein. Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen Mausklicks erfahren werden.

Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die gesetzlich unzulässig sind.

In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel Ausgaben für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

  • Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw. VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

  • Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter

Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener außerdem beim InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“ von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“ mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar.

Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung.

  • Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle: Muthgasse 62, 1190 Wien Tel.: 4000-74510 www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Die Servicestellen der Stadt Wien – Kontakt und Information – www.mieterhilfe.at

Bildquelle: BHH.org

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